19.04.17
Am
27.April um 9Uhr wird vor dem Görlitzer Landgericht erneut gegen den
Anarchisten Clumsy verhandelt. Clumsy war im Mai 2016 erst bei den
Blockade Aktionen rund um Ende Gelände in der Lausitz zur
Personalienfeststellung festgenommen und wenige Tage später nach der
Räumung der Waldbesetzung LAUtonomia für knapp acht Wochen in
Untersuchungshaft gesteckt worden. Nachdem er im Juli 2016 vor dem
Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hat die Verteidigung
Berufung eingelegt.
Das Landgericht Görlitz scheint kein Interesse an der Strafverfolgung zu haben. Der zuständige Richter teilte mit:
"Es wird gemäß §257b StPO mitgeteilt, dass nach vorläufiger
Würdigung der Sach- und Rechtslage das Landgericht Görlitz von folgenden
Überlegungen ausgeht:
Der Angeklagte hat sich im Zeitraum vom 18.Mai 2016 bis zum 12.Juli
2016 in Untersuchungshaft befunden. Er ist in Deutschland nicht
vorbestraft, in Österreich ebenfalls nicht. Der Angeklagte ist offenbar
überzeugter Kohlegegner. Die ihm angelastete Tat hat einen eher geringen
Unrechts- und Schuldgehalt. Die ihm im Urteil des AG Görltiz
angelastete erhebliche kriminelle Energie vermag das hiesige Gericht
nicht zu erkennen, denn die dortigen strafschärfend angeführten
Erwägungen dürften wohl ein Verstoß gegen das gesetzliche
Doppelverwertungsgebot darstellen (langes Anketten, Nichtentfernen der
Anketttechnik). Selbst die klimatischen Bedingungen an dem Tag (Kälte)
wurden bei dem Angeklagten strafschärfend berücksichtigt. Über die bloße
Tatbegehung hinaus sind strafschärfende Umstände derzeit nicht
ersichtlich. Das Landgericht regt daher an, das Verfahren gemäß §153
Abs.2 StPO einzustellen und bittet hierzu um Stellungnahme binnen 3
Wochen."
Wenig überraschend: Die Staatsanwaltschaft ist nicht an einer
Einstellung des Verfahrens interessiert. Als Grund zieht sie den
"erheblichen finanziellen Schaden" von Vattenfall an den Aktionstagen
heran. Damit argumentiert sie vollständig an der Sache vorbei. Immerhin
ist Clumsy in 1. Instanz wegen "Störung öffentlicher Betriebe" und
"Nötigung" verurteilt worden. Bei beiden Straftatbeständen geht es eben
nicht um die finanziellen Einbußen eines eventuell geschädigten
Konzerns.
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