Mittwoch, 21. Mai 2014
Jobcenter lassen sittenwidrige Löhne geschehen
Niedriglöhne werden häufig vom Staat „subventioniert“
15.05.2014
Viele Menschen müssen ihren Lohn mit Hartz IV aufstocken. Das gilt aber nicht nur für Minijobber und Teilzeitbeschäftigt, sondern auch für Menschen in Vollzeitjobs, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind. Nicht selten verdienen die Betroffenen weniger als fünf Euro pro Stunde. Das Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e. V. (Balz) wirft den Jobcentern der Landeshauptstadt vor, nicht konsequent genug gegen sittenwidrige Löhne vorzugehen. Das berichtet die „Berliner Zeitung“ in ihrer heutigen Online-Ausgabe.
Fast ein Zehntel der Erwerbstätigen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung muss mit Hartz IV aufstocken
Wie die Zeitung schreibt, muss knapp ein Zehntel der erwerbstätigen Berliner mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken. Insgesamt sind 105.000 Bürger – ohne die Gruppe der Selbständigen - trotz Arbeit auf Hartz IV angewiesen. Betroffenen sind einerseits Minijobber und Teilzeitbeschäftigte, andererseits aber auch Arbeitnehmer mit einer Vollzeitbeschäftigung. Letztere machen etwa ein Fünftel (18.665 Personen) der Aufstocker aus. Die Zahlen wurden auf der Grundlage von Statistiken der Bundesagentur für Arbeit vom Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e. V. (Balz) ermittelt. Das Balz wirft den Jobcentern vor, nicht in ausreichendem Umfang gegen sittenwidrige Löhne vorzugehen. Menschen, die ihre Gehälter mit Hartz IV aufstocken müssten, arbeiteten überdurchschnittlich häufig im Niedrig- und Niedrigstlohn-Bereich, erläutert Frank Steger, Vorsitzender des Balz, gegenüber der Zeitung. Eine Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus dem Jahr 2011 habe ergeben, dass jeder Dritte im Westen und jeder Zweite im Osten Deutschlands einen Stundenlohn von unter fünf Euro erhalte. Die BA erfasse aber nicht, wie viele Beschäftigte von sittenwidrigen Löhnen betroffen sind, so Steger.
Jobcenter müssen auf angemessene Entlohnung achten
Die Jobcenter müssten bei Stellenangeboten, die sie an ihre Kunden weitergeben, auf Angaben zur Höhe des Lohns achten. Diese würden bislang nicht verlangt und es reichten Sätze wie „Entlohnung nach Vereinbarung“. Der Vorsitzende des Balz sieht das Jobcenter in der Pflicht, Leistungen zur Grundsicherung zu vermeiden. Deshalb müsse von Unternehmen, die sittenwidrige Löhne zahlen, verlangt werden, die Leistung zu erstatten.
Immerhin seien in den letzten Monaten 55 Fälle vor den Berliner Arbeitsgerichten entschieden worden, bei denen Jobcenter wegen sittenwidriger Löhne geklagt hatten. „Alle Jobcenter gehen konsequent gegen sittenwidrige Entlohnung vor“, erklärte Olaf Möller, Sprecher der Regionaldirektion der BA, gegenüber der Zeitung. Es sei aber nicht auszuschließen, das dabei auch Fehler passierten. Grundsätzlich bestehe für jeden Arbeitsvermittler die Pflicht, Stellenangebote für Erwerbslose zu überprüfen.
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgelegt, dass ein Lohn als sittenwidrig einzustufen ist, wenn er weniger als zwei Dritteln des in der Branche üblichen Tariflohns entspricht. Falls es keinen Tariflohn gibt, ist vom „allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen“, zitiert die Zeitung aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linken aus dem vergangenen Jahr. (ag)
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