Mittwoch, 21. Mai 2014

Hartz IV: Jobcenter verweigern ALG II Anträge

Leistungsberechtigten wird in einigen Jobcenter die Aushändigung oder Annahme von Hartz IV-Neuanträgen verweigert 20.05.2014 Immer wieder erreichen unsere Redaktion Berichte von Antragstellern, nach denen Hartz IV-Neuanträge vom Jobcenter nicht angenommen werden. Zudem scheint es häufiger vorzukommen, dass die Antragsformulare nur im Rahmen eines Erstgesprächs mit einem Jobcenter-Mitarbeiter herausgegeben werden. Das hat zur Folge, dass Antragstellern die Entgegennahme oder Aushändigung der Antragsunterlagen verweigert wird - ohne widerspruchsfähigem Bescheid vom Jobcenter. Die Fraktion Die Linke hat angesichts dieser vermehrt auftretenden Problematik eine Kleine Anfrage an den Bundestag gerichtet, die klären soll, wie mit diesen Jobcenter-internen Verfahrensregeln umzugehen ist. Jobcenter verweigerte insbesondere bei Menschen in unsicheren Lebenssituationen Antragsannahme Wie die Linke in ihrer Anfrage schreibt, wurden insbesondere Anträge vom Jobcenter nicht angenommen, die im Zusammenhang mit dem Fristablauf im Rahmen des „Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ zur nachzahlungsfreien Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung stehen. Bis zum 31. Dezember 2013 (Ende der Frist) wurden viele Hartz IV-Neuanträge von Personen gestellt, die zuvor noch keine Leistungen nach SGB II bezogen hatten. Zu den Betroffenen gehören unter anderem Menschen, die weder zuvor erwerbstätig waren noch Arbeitslosengeld I bezogen hatten. In vielen Fällen befanden sich die Betroffenen in einer sozial ungesicherten Lebenssituation, in der sie mehr schlecht als recht von der finanziellen Unterstützung durch Freunde und Familie lebten. Da keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet wurden, bestand auch kein Krankenversicherungsschutz. Das Jobcenter verweigerte in diesen Fällen die Antragsannahme oder -ausgabe mit der Begründung, dass keine Bedürftigkeit bestünde, da die Betroffenen ihren Lebensunterhalt durch Zuwendungen Dritter bestreiten könnten oder Nachweise über Bemühungen zur Arbeitsaufnahme fehlten. Der Krankenversicherungsstatus dieser Menschen wurde dabei von den Jobcentern außer Acht gelassen. (ag)

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