Dienstag, 30. Mai 2017

Gesetzesdebatte im türkischen Parlament: Willst Du klagen, brauchst Du Kohle



Ein neues Gesetz über Arbeitsgerichtsbarkeit in der Türkei wird 
gegenwärtig im türkischen Parlament diskutiert. Selbst wenn es, wie in 
diesen Fragen auch anderswo üblich, scheinbar vor allem um 
Verfahrensfragen geht, zeigt sich der Charakter der AKP-Politik im 
Dienste der Unternehmer auch dabei sehr deutlich. Zum ersten muss vor 
dem Gang zum Gericht ein Schlichter angerufen werden und erst, wenn 
dieser innerhalb von drei Wochen (mit Verlängerungsmöglichkeit) keine 
Lösung finden kann, ist der Weg zur Klage beim Arbeitsgericht möglich. 
So weit, so schlecht, aber: Der Schlichter muss bezahlt werden. Und 
zwar zu gleichen Teilen von beiden Seiten – sprich 50% der Kosten 
müssen vom klagenden Beschäftigten aufgebracht werden. Zwar müsste 
sich selbst bis zu Erdogans Leuten herum gesprochen haben, dass in der 
Regel Beschäftigte nicht gleich viel Kohle wie Unternehmer haben, aber 
das ist ihnen ja nicht nur egal, sondern passt genau in das (nicht 
nur) neoliberale Konzept von „gleichgestellten Vertragspartnern“ (ein 
Dauerthema, zu dem sich verschiedentlich und vor langer Zeit auch ein 
Trierer Philosoph und Ökonom äußerte). In dem Artikel „Turkey’s 
Parliament debates ‘Legislation preventing worker’s struggle for legal 
rights’“ am 27. Mai 2017 bei Evrensel Daily wird dazu auch darauf 
verwiesen, dass es im letzten statistischen Zeitraum vor den 
Zivilgerichten (die durch die Ausweitung der Arbeitsgerichtsbarkeit 
„entlastet“ werden sollen) rund 3,5 Millionen Verfahren gegeben habe, 
von denen rund 15% Arbeitsbeziehungen betrafen – also rund eine halbe 
Million Fälle, Hinweis darauf, dass es mit den Arbeitsbeziehungen in 
der Türkei nicht eben zum Besten steht
https://www.evrensel.net/daily/321346/turkeys-parliament-debates-legislation-preventing-workers-struggle-for-legal-rights

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