Montag, 15. Mai 2017
[Bundessozialgericht] Flüchtlinge diskriminieren ist OK
„Die Behörden dürfen nach einem höchstrichterlichen Urteil
Asylbewerbern Sozialleistungen kürzen, wenn diese die Kooperation mit
ihnen verweigern. Im konkreten Fall kümmerte sich ein abgelehnter
Asylbewerber für seine Abschiebung nicht aktiv um neue Passpapiere.
Daraufhin wurden ihm die Asylbewerberleistungen gekürzt. Zu recht, wie
das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Freitag urteilte. Er habe
damit lediglich Anspruch auf Leistungen zur Deckung seines rein
physischen Existenzminimums“ – aus dem Beitrag „Geringere
Asylleistungen bei fehlender Mitwirkung zu Abschiebung“ am 15. Mai
2017 im Migazin, worin auch über die Kritik an diesem Urteil berichtet
wird
http://www.migazin.de/2017/05/15/bundessozialgericht-geringere-asylleistungen-mitwirkung-abschiebung/
Siehe dazu einen weiteren Beitrag
http://www.labournet.de/?p=116274
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