Montag, 15. Mai 2017

[Bundessozialgericht] Flüchtlinge diskriminieren ist OK




„Die Behörden dürfen nach einem höchstrichterlichen Urteil 
Asylbewerbern Sozialleistungen kürzen, wenn diese die Kooperation mit 
ihnen verweigern. Im konkreten Fall kümmerte sich ein abgelehnter 
Asylbewerber für seine Abschiebung nicht aktiv um neue Passpapiere. 
Daraufhin wurden ihm die Asylbewerberleistungen gekürzt. Zu recht, wie 
das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Freitag urteilte. Er habe 
damit lediglich Anspruch auf Leistungen zur Deckung seines rein 
physischen Existenzminimums“ – aus dem Beitrag „Geringere 
Asylleistungen bei fehlender Mitwirkung zu Abschiebung“ am 15. Mai 
2017 im Migazin, worin auch über die Kritik an diesem Urteil berichtet 
wird
http://www.migazin.de/2017/05/15/bundessozialgericht-geringere-asylleistungen-mitwirkung-abschiebung/

Siehe dazu einen weiteren Beitrag
http://www.labournet.de/?p=116274

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