Dienstag, 30. Mai 2017
Gewerkschaftliche Steuerkonzepte (DGB und GEW) und ihre Bewertung
"Aus dem Beitrag von Reinhard Frankl über gewerkschaftliche
Steuerkonzepte (DGB und GEW) beim KLARtext-Wochenende am 12.-14. Mai
2017ging hervor, dass die Modelle zwar einges an zusätzlichen Mitteln
in die öffentlichen Kassen spülen würden (GEW: 99 Mrd), ohne die
unteren Einkommen zusätzlich zu belasten bzw. sie sogar etwas zu
entlasten. Unsere Forderung nach einem steuerlichen Grundfreitrag, der
ein Existenzminimum (Mindestlohn, Mindestrente) steuerfrei stellen
würde, wird aber nicht erfüllt. Während die GEW den Grundfreibetrag
gerade mal um wenige hundert Euro auf 9000 erhöht sehen will, sehen
die Eckpunkte des DGB eine Erhöhung auf 11.000 Euro pro Jahr bzw 917
Euro pro Monat vor. Der gegenwärtige Mindestlohn ergibt bei einer 38,5
Stundenwoche mtl. 1.476 Euro und jährlich 17.712 €. Die
Sozialversicherungs-Abzüge betragen 306,65 €, so dass sich vor Steuern
ein Betrag von 1.169 Euro ergibt. Der DGB tritt also derzeit dafür
ein, den gegenwärtigen Mindestlohn mit einem von ihm vorgeschlagenen
Eingangssteuersatz von 22% (!!) zu besteuern." Aus dem
KLARtext-Newsletter vom Mai 2017 - wir danken für die Freigabe! Siehe
die bewerteten Steuerkonzepte im Beitrag zur Kampagne
http://www.labournet.de/?p=110419
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