Dienstag, 30. Mai 2017

Gewerkschaftliche Steuerkonzepte (DGB und GEW) und ihre Bewertung



"Aus dem Beitrag von Reinhard Frankl über gewerkschaftliche 
Steuerkonzepte (DGB und GEW) beim KLARtext-Wochenende am 12.-14. Mai 
2017ging hervor, dass die Modelle zwar einges an zusätzlichen Mitteln 
in die öffentlichen Kassen spülen würden (GEW: 99 Mrd), ohne die 
unteren Einkommen zusätzlich zu belasten bzw. sie sogar etwas zu 
entlasten. Unsere Forderung nach einem steuerlichen Grundfreitrag, der 
ein Existenzminimum (Mindestlohn, Mindestrente) steuerfrei stellen 
würde, wird aber nicht erfüllt. Während die GEW den Grundfreibetrag 
gerade mal um wenige hundert Euro auf 9000 erhöht sehen will, sehen 
die Eckpunkte des DGB eine Erhöhung auf  11.000 Euro pro Jahr bzw 917 
Euro pro Monat vor. Der gegenwärtige Mindestlohn ergibt bei einer 38,5 
Stundenwoche mtl. 1.476 Euro und jährlich 17.712 €. Die 
Sozialversicherungs-Abzüge betragen 306,65 €, so dass sich vor Steuern 
ein Betrag von 1.169 Euro ergibt. Der DGB tritt also derzeit dafür 
ein, den gegenwärtigen Mindestlohn mit einem von ihm vorgeschlagenen 
Eingangssteuersatz von 22% (!!) zu besteuern." Aus dem 
KLARtext-Newsletter vom Mai 2017 - wir danken für die Freigabe! Siehe 
die bewerteten Steuerkonzepte im Beitrag zur Kampagne
http://www.labournet.de/?p=110419

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