Dienstag, 23. Mai 2017
Amazon: Sonntagsarbeit war rechtswidrig - Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel. Keine Rund-um-die-Uhr-„Öffnungs“-zeiten im Online-Handel
"Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Urteil vom 16. Mai 2017
entschieden, dass die Genehmigungen von Sonntagsarbeit bei Amazon in
Bad Hersfeld in der Vorweihnachtszeit im Jahr 2014 rechtswidrig waren.
Wie schon das Verwaltungsgericht Augsburg und in den entsprechenden
Eilverfahren die Oberverwaltungsgerichte Bautzen und Düsseldorf sowie
der Verwaltungsgerichtshof München kommt auch das Verwaltungsgericht
Kassel zum dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Zulassung von Sonntagsarbeit bei Amazon nicht vorlagen. Nach den
einschlägigen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes kann in Einzelfällen
Sonntagsarbeit zugelassen werden, wenn diese aufgrund
außergewöhnlicher Umstände zur Vermeidung eines erheblichen Schadens
erforderlich ist. Diese Voraussetzungen waren bei Amazon auch in der
Vorweihnachtszeit nicht gegeben..." Pressemitteilung von und bei
ver.di Landesbezirk Hessen vom 19.5.2017
http://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/landespressemitteilung/++co++b915a9dc-3c62-11e7-8098-525400940f89
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