Montag, 15. Mai 2017
„Schützen wir die Polizei“ – Gesetz verabschiedet. Demonstrationsrecht weiter eingeschränkt
„Am Freitag hat der Bundesrat mehreren Gesetzen zugestimmt, die nach
Meinung von Menschenrechtsorganisationen die Freiheitsrechte der
Bürger einschränken. Doch in Deutschland wurde das kaum wahrgenommen
und es gab in den letzten Wochen dagegen nur kleine Proteste. Dazu
gehörte auch eine Gesetzesverschärfung, die Angriffe auf Polizisten,
Rettungssanitäter und Feuerwehrleute schärfer bestraft. Sie trägt den
Titel "Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und
Rettungskräften". Bis zu fünf Jahre Haft drohen. Ein vielleicht sogar
unbeabsichtigter Schubser oder ein ungeschicktes Hantieren mit einer
Fahnenstange,was bei unübersichtlichen Situationen auf einer
Demonstration schon mal vorkommen kann, könnte dann Gefängnis
bedeuten. Das ist kein theoretisches Beispiel. So saß 2012 ein junger
Antifaschist mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Zunächst wurde ihm
versuchter Totschlag vorgeworfen, weil er mit einer Fahnenstange einen
Polizisten geschlagen haben soll. Seine Verteidigung verneinte einen
Vorsatz“ – so beginnt der Artikel „Braucht die Polizei mehr Schutz …“
von Peter Nowak am 13. Mai 2017 bei telepolis, worin auch über die –
viel zu wenigen – Proteste berichtet wird
https://www.heise.de/tp/features/Braucht-die-Polizei-mehr-Schutz-3713406.html
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