Wenn Behördenwillkür und Ignoranz zusammen kommen: Ein betroffenes Ehepaar berichtet
04.01.2018
Wir, meine Frau 58 und ich knapp 59 Jahre alt, möchten über unser Schicksal berichten bzw. darüber erzählen, was sich Jobcenter heute einfach so herausnehmen können!
04.01.2018
Wir, meine Frau 58 und ich knapp 59 Jahre alt, möchten über unser Schicksal berichten bzw. darüber erzählen, was sich Jobcenter heute einfach so herausnehmen können!
Am 13.11.17 beantragten wir Heizöl. Doch das Jobcenter
Rhein-Hunsrpck reagierte nicht. Erst als wir am 29.11., inzwischen seit 2
Wochen ohne Heizung, die Erledigung anmahnten, rührte man sich seitens
des Jobcenters und wollte uns dazu nötigen, bei einem bestimmten
Heizöllieferanten zu bestellen, wobei die sodann ergehende Rechnung
(welcher Lieferant liefert Heizöl auf Rechnung?) direkt an den
Lieferanten durch das Jobcenter beglichen werden sollte.
Als wir dies ablehnten und sowohl auf freie Händlerwahl, wie auch auf Sozialdatenschutz pochten - in der vergangenen Heizperiode konnte uns schließlich auch ein Bewilligungsbetrag problemlos überwiesen werde, welcher selbstverständlich auch zur Heizölbeschaffung verwendet wurde - stellte man sich seitens der Behörde erst einmal eine Woche lang quer und schlug derweil ebenfalls nicht akzeptable Variationen vor. Diese zielten sämtlich darauf, dass die Hartz IV Behörde (offenbar war das Budget für 2017 bereits erschöpft) erst im Januar 18 zahlen musste. Für uns natürlich Nonsense, denn Heizöl bezahlt man, zumal als ALGIIer, bar am Lieferfahrzeug.
Im Endeffekt sollten wir eine Bestellung aufgeben, ohne über die notwendigen Zahlungsmittel zu verfügen, was strafrechtlich gesehen spätestens dann relevant wird, wenn bei Lieferung nicht gezahlt werden kann. Mehr noch: Ein Lieferant dem nach Einfüllen nicht gezahlt wird, wird das soeben eingefüllte sofort wieder auf Kosten des betrügerischen Kunden absaugen. Aber das drohte schließlich nicht dem Jobcenter sondern uns!
Um diesem drohenden Damokles-Schwert, wir ordern, können nicht zahlen und das JC wäscht die Hände in Unschuld, denn schließlich wären wir die Kunden des getäuscten Lieferanten gewesen, reichten wir am 1.12.17 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim SG Mainz ein. Die Reaktion des JC hierauf war der lapidare Kommentar, dann müsse man eben bis zu einer Entscheidung warten.
Diese kam dann auch und zwar am 21.12., also kurz vor Weihnachten. Nicht dass wir den Antrag vor Gericht wegen der Zahlungsverweigerung gestellt hätten, denn es war a priori klar, dass Heizöl angeschafft und bewilligt werden musste. Uns ging es vielmehr darum gerichtlich bestätigt zu bekommen, dass ein ALG2 Bezieher eben keinen versuchten Betrug begeht, wenn er Heizmittel bestellt und diese aber aufgrund zu später Zahlung/Bearbeitung durch das JC nicht zahlen kann. Genau dies tat das SG Mainz mit seinem Beschluss indirekt, wobei wir uns fragen, ob das Gericht Sinn und Zweck des gestellten Antrages überhaupt begriffen hatte (was stark zu bezweifeln ist).
Nun, das Ende vom Lied ist, dass wir zwar nach Weihnachten, nämlich am 29.12. endlich Geld auf dem Konto hatten (warum nicht schon am 15.11.?), der Heizöltank aber bis heute leer ist, denn die Lieferzeiten der Heizöllieferanten liegen ohne Expressaufschlag, den wollte man natürlich nicht übernehmen, zwischen 2 und 3 Wochen.
Fazit: Die Wohnung ist immer noch bei 8°C, Bettzeug, Matratzen, Bekleidung sowie das Bad und Schlafzimmer, letzteres ist der einzige Raum in dem wir uns seit Mitte November mit teuerem elektrischer Heizlüfter aufhalten konnten, verschimmelt. Das ist Hartz IV! (Anmerk. Namen der Redaktion bekannt)
Als wir dies ablehnten und sowohl auf freie Händlerwahl, wie auch auf Sozialdatenschutz pochten - in der vergangenen Heizperiode konnte uns schließlich auch ein Bewilligungsbetrag problemlos überwiesen werde, welcher selbstverständlich auch zur Heizölbeschaffung verwendet wurde - stellte man sich seitens der Behörde erst einmal eine Woche lang quer und schlug derweil ebenfalls nicht akzeptable Variationen vor. Diese zielten sämtlich darauf, dass die Hartz IV Behörde (offenbar war das Budget für 2017 bereits erschöpft) erst im Januar 18 zahlen musste. Für uns natürlich Nonsense, denn Heizöl bezahlt man, zumal als ALGIIer, bar am Lieferfahrzeug.
Im Endeffekt sollten wir eine Bestellung aufgeben, ohne über die notwendigen Zahlungsmittel zu verfügen, was strafrechtlich gesehen spätestens dann relevant wird, wenn bei Lieferung nicht gezahlt werden kann. Mehr noch: Ein Lieferant dem nach Einfüllen nicht gezahlt wird, wird das soeben eingefüllte sofort wieder auf Kosten des betrügerischen Kunden absaugen. Aber das drohte schließlich nicht dem Jobcenter sondern uns!
Um diesem drohenden Damokles-Schwert, wir ordern, können nicht zahlen und das JC wäscht die Hände in Unschuld, denn schließlich wären wir die Kunden des getäuscten Lieferanten gewesen, reichten wir am 1.12.17 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim SG Mainz ein. Die Reaktion des JC hierauf war der lapidare Kommentar, dann müsse man eben bis zu einer Entscheidung warten.
Diese kam dann auch und zwar am 21.12., also kurz vor Weihnachten. Nicht dass wir den Antrag vor Gericht wegen der Zahlungsverweigerung gestellt hätten, denn es war a priori klar, dass Heizöl angeschafft und bewilligt werden musste. Uns ging es vielmehr darum gerichtlich bestätigt zu bekommen, dass ein ALG2 Bezieher eben keinen versuchten Betrug begeht, wenn er Heizmittel bestellt und diese aber aufgrund zu später Zahlung/Bearbeitung durch das JC nicht zahlen kann. Genau dies tat das SG Mainz mit seinem Beschluss indirekt, wobei wir uns fragen, ob das Gericht Sinn und Zweck des gestellten Antrages überhaupt begriffen hatte (was stark zu bezweifeln ist).
Nun, das Ende vom Lied ist, dass wir zwar nach Weihnachten, nämlich am 29.12. endlich Geld auf dem Konto hatten (warum nicht schon am 15.11.?), der Heizöltank aber bis heute leer ist, denn die Lieferzeiten der Heizöllieferanten liegen ohne Expressaufschlag, den wollte man natürlich nicht übernehmen, zwischen 2 und 3 Wochen.
Fazit: Die Wohnung ist immer noch bei 8°C, Bettzeug, Matratzen, Bekleidung sowie das Bad und Schlafzimmer, letzteres ist der einzige Raum in dem wir uns seit Mitte November mit teuerem elektrischer Heizlüfter aufhalten konnten, verschimmelt. Das ist Hartz IV! (Anmerk. Namen der Redaktion bekannt)
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