Mittlerweile zum 8. Mal seit dem G20 Gipfel in Hamburg besuchten am 7.1. etwa 120 Aktivist*innen mit einer Demonstration die Gefangenen im Gefängnis Billwerder. Es sind immer noch 7 von ursprünglich fast 40 gefangenen Gipfelgegner*innen dort eingesperrt.
Bei klirrender Kälte aber Sonne und mit Musik, Redebeiträgen, Kaffee, Kuchen und warmem Essen wurde kollektiv Kraft durch die Mauern geschickt.
Das G20-Prozess-Jahr startete am Mittwoch, 3.1. mit der Fortführung des Prozesses gegen Fabio. Die beiden gehörten Zeugen konnten nichts über Fabio konkret Aussagen, versuchten sich aber in Schilderungen der Demo. Der Haftbefehl gegen Fabio ist weiterhin nur ausgesetzt, eine Anregung zur Aufhebung des Haftbefehls wurde nicht positiv entschieden – es wurden lediglich die Melde-Auflagen bei den Cops von 3 mal die Woche auf 2 mal reduziert.
Am Dienstag, 9.11. sprach „Richter“ Krieten sein scheinbar schon lange feststehendes Urteil. Nachdem die Anklagepunkte weggebrochen waren forderte die Verteidigung eine Freispruch. Die Staatsanwältin forderte dennoch 2 Jahre und 10 Monate Haft, Krieten verurteilte zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft. In seinem Urteil betonte er, dass es keine Polizeigewalt gegeben habe, lediglich Verteidigungsmaßnahmen der Cops. Die Cops hätten darüber hinaus gar kein Eigeninteresse jemanden zu beschuldigen. Das die Verteidigung auf die Aktenfälschungen und die Widersprüche in den Aussagen der Polizisten hingewiesen hatte, nahm Krieten zum Anlass diese der „geistigen Brandstiftung“ zu bezichtigen. Sie sei verantwortlich für den Glasbruch bei der Staatsanwaltschaft einige Wochen zuvor.
Die Verteidigung ordnet die Verurteilungen rund um die G20-Proteste in der jungen welt ein:
Diese Urteile sind Teil des Narrativs, dass linke Proteste die Stadt an den Rand eines Bürgerkriegs gebracht hätten, worauf mit entsprechender Härte zu reagieren sei. Ich fürchte, dass diese Rechtsprechung die Festsetzung eines neuen, höheren Preises für widerständiges Verhalten festschreibt.
„Richter“ Krieten verurteilte auch Peike im ersten G20-Prozess. Nun, kurz vor der Berufungsverhandlung liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Telepolis hat sich ausführlich mit diesem auseinandergesetzt: „G20-Urteil ist rechtsstaatswidrig und politisch begründet“ „Ein Urteil voller Häme“
Nach dem erfolgreichen Widerstand gegen die Politik des G20 im Sommer rufen wir unter dem Motto „Society has failed – Feuer und Flamme der Repression!“ in der Woche vom 28.01. – 04.02.2018 zu Aktionstagen auf. Nach den zahlreichen Einschüchterungsversuchen durch Hausdurchsuchungen und Öffentlichkeitsfahndungen, sowie zahlreichen politischen Urteilen gegen Aktivist*innen wollen wir uns gemeinsam die Straße zurück holen! Denn das Ziel der herrschenden ist: den Widerstand gegen die Politik der G20 zu kriminalisieren und die Verhältnisse einer kapitalistischen Gesellschaft zu festigen!
Am 03.02. wird es auch darum in Flensburg unter dem Motto „Gemeinsam – Solidarisch – Widerständig“ eine Demonstration gegen den Rechtsruck in der Gesellschaft und der Kriminalisierung von Widerstand gegen die Poltik der G20 geben. Die Demonstration beginnt um 13 Uhr auf dem Bahofsvorplatz.
Aktivist*innen verklagen die Stadt Hamburg wegen Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zuge der Proteste gegen das G20-Treffen im Juli 2017. Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wollen durch das Verwaltungsgericht Hamburg anhand von Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versammlungsverbote und Polizeieinsätze gegen Demonstrierende rechtswidrig waren. Presseerklärung RAV | taz | NDR
Durch eine Anfrage der Partei Die Linke ist nun herrausgekommen, dass an der Öffentlichkeitsfahndung insgesamt neun Richter*innen über die Anträge auf Veröffentlichung entschieden haben. Hierbei geht es um alle 138 Fotos die im Zuge dieser Fahndung veröffentlicht wurden. Dies ist gängige Praxis, jedoch hat eine Jugendrichterin über 82 Fahndungsbilder entschieden, da hier vermutet wurde, dass es sich bei den Fotos um Jugendliche handelt! Es ist schwer zu glauben, dass eine einzige Richterin 82 verschiedene Bilder völlig unabhängig beurteilen kann. Auch vor dem Hintergrund, das jedes einzelne Bild laut Jugenstrafrecht einer intensiven Prüfung unterzogen werden muss, was sicherlich zeitintensiv ist!
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