Sonntag, 21. Januar 2018

RAV verurteilt Öffentlichkeitsfahndung nach den Nürnberger Abschiebeprotesten vom 31. Mai 2017


14.01.18
bullenterrorMit einer Pressemitteilung vom 11. Januar 2018 hat die Nürnberger Polizei
eine Öffentlichkeitsfahndung im Zusammenhang mit den Protesten von
Berufsschülerinnen und -schülern gegen die geplante Abschiebung eines jungen
afghanischen Mitschülers von Ende Mai 2017 begonnen. Die damaligen Proteste
und das harte Vorgehen der Polizei, die Pfefferspray, Schlagstöcke und Hunde
gegen die Jugendlichen eingesetzt hatte, führten bundesweit zu Empörung;
auch Oberbürgermeister Maly kritisierte den Polizeieinsatz damals scharf.
Insgesamt lösten die Proteste eine Diskussion zur derzeitigen
Abschiebepraxis aus.

Hintergrund der Fahndung ist ein angeblicher Wurf einer 0,5 l
Weichplastikflasche. Dabei soll ein Polizist leicht verletzt worden sein, er
blieb allerdings dienstfähig. Auf den veröffentlichten Fotos wird kein
Flaschenwurf gezeigt, sondern lediglich drei Bilder einer jungen Frau in
einer Menschenmenge. »Eine Öffentlichkeitsfahndung ist ein erheblicher
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person«, so
Rechtsanwalt Yunus Ziyal vom RAV. Eine zeitlich unbegrenzte und irreversible
öffentliche Internet-Fahndung stellt eine massive Vorverurteilung dar. »So
ein „digitaler Pranger“ kann zu drastischen persönlichen Einschnitten
führen, ohne dass ein Rechtsverstoß überhaupt geklärt ist«, so Ziyal.
Es ist erst wenige Wochen her, dass die Hamburger Polizei unter großer
medialer Begleitung eine Öffentlichkeitsfahndung gegen 100 Personen mit
Fotos einleitete, die sie bei den Protesten gegen den G20-Gipfel aufgenommen
haben will. Insbesondere Hamburger Boulevardmedien hatten die
Fahndungsbilder weiterverbreitet und mit teilweise reißerischen Kommentaren
(„Krawall-Barbie“) versehen. Schon im Hamburger Fall kritisierten
Juristinnen und Juristen, Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen die
Maßnahme und wiesen auf die Prangerwirkung hin. Heribert Prantl schrieb in
der Süddeutschen Zeitung: »Es handelt sich um die umfassende Aufforderung an
die Bevölkerung, Hilfssheriff zur spielen. Es handelt sich um die
Aufforderung, eine Vielzahl von Menschen zu jagen, deren Tat oder Tatbeitrag
völlig ungeklärt ist«.
Offenkundig will die Staatsschutz-Abteilung der Nürnberger Polizei nun im
Windschatten der Hamburger Öffentlichkeitsfahndung die Ausweitung dieser
Fahndungsmethode durchsetzen. »Die angeordnete Öffentlichkeitsfahndung steht
in keinem Verhältnis zu der damit einhergehenden
Persönlichkeitsrechtsverletzung der betroffenen Person. Das Gesetz schreibt
für das Veröffentlichen von Bildern Beschuldigter vor, dass das Gewicht der
Straftat so groß sein muss, dass der intensive Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht angemessen ist. Dies ist hier ganz offensichtlich nicht
der Fall, so dass eine eklatante Missachtung der Unschuldsvermutung
vorliegt«, so RAV-Anwalt Ziyal.
»Wenn nach protestierenden Schülerinnen per Zeitungs- und Internetfoto
gefahndet wird, weil sie möglicherweise eine Plastikflasche geworfen hat,
dann fehlt dem Verfolgungseifer der Polizei jegliches Gefühl für
Verhältnismäßigkeit«, so Ziyal weiter.
Offensichtlich unternimmt die Nürnberger Polizei mit ihrem Vorgehen auch den
Versuch, ihren damaligen völlig unverhältnismäßigen und eskalierenden
Einsatz in Vergessenheit geraten zu lassen. Unter Preisgabe zentraler
Beschuldigtenrechte will sie den Spieß nun umdrehen und ihr gewalttätiges
Vorgehen gegen Demonstrierende sowie Schülerinnen und Schüler nachträglich
rechtfertigen. Nicht zum ersten Mal entsteht so der Eindruck, dass die
Polizei gegen vermeintliche Linke jedes Augenmaß verliert. Die Vergangenheit
zeigt leider, dass dieses Vorgehen, sobald es einmal gegen bestimmte
Beschuldigtengruppen etabliert ist, zum normalen Ermittlungswerkzeug gegen
alle Bürgerinnen und Bürger wird.
Kontakt: Rechtsanwalt Yunus Ziyal, 01575-4605982

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