Österreich hat eine neue Regierung. Der Koalitionsvertrag zwischen ÖVP und FPÖ zeigt beim Arbeitsrecht eine deutliche Richtung: die Rechte der Beschäftigten sollen geschwächt werden. Die Welt spricht von »Sebastian Kurz – Neubeginn mit 15 Neulingen«. Dabei sind nur die Wünsche der neoliberalen Sozialstaatszerstörer zu finden. »Wir wollen unternehmerisches Engagement auf allen Ebenen unterstützen – und daher Verwaltung und Bürokratie reduzieren, aber auch Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte praxisgerecht gestalten. Das Betriebsanlagenrecht soll attraktiver und effizienter gestaltet werden, damit Genehmigungsprozesse schneller und einfacher erfolgen können« (»Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022«, siehe https://www.oevp.at/Programme-Statuten-Logos, Seite 132)
Die von der FAZ zur »Arbeiterpartei« hochgejubelte Partei, zeigt ihr wahres Gesicht. Die neue Regierung will die »Entbürokratisierung« von »Arbeitnehmerschutzvorschriften«: »Wir werden generell die Bestimmungen für den Arbeitnehmerschutz durchforsten und auf ihre Sinnhaftigkeit und ihre Wirksamkeit überprüfen« (Seite 147). Das betrifft vor allem die Arbeitszeit: Eine Gesetzesänderung ist geplant mit dem Ziel, die »tägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden sowie [die] wöchentliche Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden« anzuheben (Seite 139). Hat die Oppositionspartei FPÖ die EU kritisiert und Österreichs Austritt gefordert, ist zum Abbau des Arbeitnehmerschutzes die EU als Argument gerade passend: »Die österreichischen Arbeitszeitregelungen sind deutlich restriktiver, als die Europäische Arbeitszeit-Richtlinie vorgibt« (Seite 138). Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom November 2017, dass ein »Ruhetag spätestens nach zwölf Tagen« zu gewähren ist, wird die Ausrichtung der neuen Regierung deutlicher.
Auffallend auch, gegenüber wem Härte gezeigt werden soll: Bei Auszubildenden gelte für das Arbeitsamt der »Grundsatz ›Fördern und Fordern‹, wenn nötig Sanktionierung bei Nichtannahme« des Ausbildungsangebots (Seite 145). Die Kontrolle von Unternehmen soll jedoch nicht so stringent organisiert sein, sondern das Prinzip »Beraten statt strafen« beim Arbeitsinspektorat gelten. Konsequenzen bei Verstößen werden als nicht so bedeutsam bewertet, denn die Forderung der neuen Regierung lautet: »Arbeitsinspektorat stärker als Serviceeinrichtung etablieren« (Seite 147).
Eine Diskussion über die politische Funktion der FPÖ und ihres deutschen Pendants AfD ist wichtiger denn je. Es muss weit mehr hinterfragt werden, wer die AfD finanziert. Bereits vor der Bundestagswahl legte LobbyControl offen: »Anonyme Geldgeber unterstützen die AfD seit Langem mit millionenschweren Wahlkampfhilfen. Organisiert hat die Unterstützungsaktionen der ›Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten‹« (https://www.lobbycontrol.de). Für die Lobby-Wächter stehe der »Verdacht auf illegale anonyme Parteispenden im Raum«. Denn die »indirekte Wahlwerbung über den Verein umgeht die Transparenzvorschriften des Parteiengesetzes«. Vergleichbare Fälle von »Wahlwerbung durch Dritte« seien LobbyControl aus der jüngsten Vergangenheit nicht bekannt. Weitergehende Nachforschungen der zuständigen Bundestagsverwaltung blieben bisher offen, die Medienkonzerne ignorieren das Thema weitgehend.
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