Sonntag, 21. Januar 2018
Klagen auf Festanstellung gegen VW: Mitarbeiter von Autovision klagen in Emden und Hannover
"Beschäftigte verschiedener Werkvertragsfirmen klagten in der
Vergangenheit gegen verschiedene Automobilfirmen auf Festanstellung.
Einige der von uns vertretenen Kläger zB gegen AUDI, VW und Daimler
waren erfolgreich. Andere nicht. Den Firmen kam dabei die
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugute, wonach bei Vorliegen
einer „Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis“ die mit den Werkverträgen
meist verbundene „illegale“ Arbeitnehmerüberlassung nicht zu einer
Festanstellung beim Stammbetrieb führe. Der Gesetzgeber hat nun im
neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit 1.4.2017 den Rechtsmißbrauch
solcher „Überlassungserlaubnisse“ verhindert und zugleich die
Anstellung im Stammbetrieb verlangt, wenn die Beschäftigten in die
Arbeitsorganisaton des Stammbetriebe eingegliedert sind. Darauf
berufen sich zahlreiche Beschäftigte der VW-Tochter seit der
Gesetzesnovelle. Bislang ohne Erfolg. Während VW sich zuvor darauf
berief, eine „Überlassungserlaubnis“ verhindere einen Anspruch auf
Festanstellung wird n u n geltend gemacht, die Arbeit der (eigenen
Tochter!) Autovision sei „ganz normale fremde (!) Dienstleistung“ in
den Werken des Unternehmens. Mit Hilfe künstlicher Änderungen der
Arbeitsorganisaton (darunter sogar Kontaktverboten zu
Autovisionsbeschäftigten !) wird versucht, die Rechtsfolgen des
Gesetzes zu umgehen. Nun stehen beim Arbeitsgericht Emden 6
Güteverhandlungen und beim Arbeitsgericht Hannover 5 Kammertermine an:
Montag 22.1.2018, 11.15 Uhr, ArbG Emden, Schweckendieckplatz 2. Drei
Klagen. Dienstag 30.1.2018, 10.00 Uhr, ArbG Emden, Schweckendieckplatz
2. Drei Klagen. Mittwoch 14.2.2018, 10.15 Uhr, ArbG Hannover,
Leonhardtstrasse 15. Fünf Klagen." Pressemitteilung von RA Dr. Rolf
Geffken vom 18.1.2018
Siehe im Beitrag die Auflistung unserer Dossiers zum Hintergrund der Klagen
http://www.labournet.de/?p=126785
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