Sonntag, 21. Januar 2018

Klagen auf Festanstellung gegen VW: Mitarbeiter von Autovision klagen in Emden und Hannover


"Beschäftigte verschiedener Werkvertragsfirmen klagten in der  
Vergangenheit gegen verschiedene Automobilfirmen auf Festanstellung.  
Einige der von uns vertretenen Kläger zB gegen AUDI, VW und Daimler  
waren erfolgreich. Andere nicht. Den Firmen kam dabei die  
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugute, wonach bei Vorliegen  
einer „Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis“ die mit den Werkverträgen  
meist verbundene „illegale“ Arbeitnehmerüberlassung nicht zu einer  
Festanstellung beim Stammbetrieb führe. Der Gesetzgeber hat nun im  
neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit 1.4.2017 den Rechtsmißbrauch  
solcher „Überlassungserlaubnisse“ verhindert und zugleich die  
Anstellung im Stammbetrieb verlangt, wenn die Beschäftigten in die  
Arbeitsorganisaton des Stammbetriebe eingegliedert sind. Darauf  
berufen sich zahlreiche Beschäftigte der VW-Tochter seit der  
Gesetzesnovelle. Bislang ohne Erfolg. Während VW sich zuvor darauf  
berief, eine „Überlassungserlaubnis“ verhindere einen Anspruch auf  
Festanstellung wird n u n geltend gemacht, die Arbeit der (eigenen  
Tochter!) Autovision sei „ganz normale fremde (!) Dienstleistung“ in  
den Werken des Unternehmens. Mit Hilfe künstlicher Änderungen der  
Arbeitsorganisaton (darunter sogar Kontaktverboten zu  
Autovisionsbeschäftigten !) wird versucht, die Rechtsfolgen des  
Gesetzes zu umgehen. Nun stehen beim Arbeitsgericht Emden 6  
Güteverhandlungen und beim Arbeitsgericht Hannover 5 Kammertermine an:  
Montag 22.1.2018, 11.15 Uhr, ArbG Emden, Schweckendieckplatz 2. Drei  
Klagen. Dienstag 30.1.2018, 10.00 Uhr, ArbG Emden, Schweckendieckplatz  
2. Drei Klagen. Mittwoch 14.2.2018, 10.15 Uhr, ArbG Hannover,  
Leonhardtstrasse 15. Fünf Klagen." Pressemitteilung von RA Dr. Rolf  
Geffken vom 18.1.2018

Siehe im Beitrag die Auflistung unserer Dossiers zum Hintergrund der Klagen
http://www.labournet.de/?p=126785

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