Freitag, 15. Juli 2016
Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG - Entschärft?
"Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einige Änderungen beim
„Rechtsverschärfungsgesetz/ 9. SGB II-ÄndG“ verständigt, so zB. keine
Zwangsverrentung, keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden; ein
paar Verbesserungen etwa bei den Arbeitsgelegenheiten oder Einführung
einer neuen Härtfallregelung bei Auszubildenden. Die sonstigen
negativen Verschärfungen werden beibehalten, wie Ausweitung der
Ersatzansprüche, Abschaffung eines Vorschusses, Ersatzpflicht wegen
nicht eingereichter Unterlagen, vorläufige Leistungsgewährung ohne
Erwerbstätigenfreibetrag, Brutto-Warmmiete bei den KdU, … aber auch
die Regelungen zu Sanktionen werden nicht geändert. Jetzt ist der
Bundesrat gefragt, diesen aberwitzigen, in keiner Weise das Recht
vereinfachenden Gesetzesentwurf abzuändern..." Aus dem Thomé
Newsletter 20/2016 vom 20.06.2016
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2028/
Siehe dazu:
a) Gesetzesänderungsantrag der Fraktionen vom 17.06.2016 (pdf)
http://www.harald-thome.de/media/files/-nderungsantrag-Fraktionen-9-SGBII-ndG-17.06.2016.pdf
b) Zusammenstellung der PMs der Bundestagsfraktionen zu weiteren SGB
II-Änderungen v. 16.06.2016 (pdf)
http://www.harald-thome.de/media/files/PMs-Bundestagesfraktionen-16.06.2016.pdf
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