Freitag, 15. Juli 2016

Umfassende SGB II–Änderungen geplant



Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG - Entschärft?

"Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einige Änderungen beim 
„Rechtsverschärfungsgesetz/ 9. SGB II-ÄndG“ verständigt, so zB. keine 
Zwangsverrentung, keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden; ein 
paar Verbesserungen etwa bei den Arbeitsgelegenheiten oder Einführung 
einer neuen Härtfallregelung bei Auszubildenden. Die sonstigen 
negativen Verschärfungen werden beibehalten, wie Ausweitung der 
Ersatzansprüche, Abschaffung eines Vorschusses, Ersatzpflicht wegen 
nicht eingereichter Unterlagen, vorläufige Leistungsgewährung ohne 
Erwerbstätigenfreibetrag, Brutto-Warmmiete bei den KdU, … aber auch 
die Regelungen zu Sanktionen werden nicht geändert. Jetzt ist der 
Bundesrat gefragt, diesen aberwitzigen, in keiner Weise das Recht 
vereinfachenden Gesetzesentwurf abzuändern..." Aus dem Thomé 
Newsletter 20/2016 vom 20.06.2016
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2028/

Siehe dazu:

a) Gesetzesänderungsantrag der Fraktionen vom 17.06.2016 (pdf)
http://www.harald-thome.de/media/files/-nderungsantrag-Fraktionen-9-SGBII-ndG-17.06.2016.pdf

b) Zusammenstellung der PMs der Bundestagsfraktionen zu weiteren SGB 
II-Änderungen v. 16.06.2016 (pdf)
http://www.harald-thome.de/media/files/PMs-Bundestagesfraktionen-16.06.2016.pdf

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