Das Jobcenter-Bremen informierte einen Verstorbenen über seine Leistungseinstellung und fordert zu einer Stellungnahme auf „Es
ist einfach nur Willkür“, sagen Viele, die dem Hartz IV-System
ausgesetzt sind. Vieles ist auch deshalb so schlimm, weil eine
ausufernde Bürokratie über Zuspruch oder Ablehnung entscheidet. Ein
makaberes Beispiel ereignete sich jüngst in Bremen. Dort versuchte das
Jobcenter einen Verstorbenen darüber in Kenntnis zu setzen, dass er
nunmehr nach seinem Ableben keinen Anspruch auf Hartz IV hat. Nach einer
Prüfung wolle man ihn „gesondert informieren“. Zudem forderte die
Behörde zu einer Stellungnahme auf.
Verfügt das Jobcenter Bremen übernatürliche Fähigkeiten?
Diese Frage könnte man sich stellen, wenn man von diesem Vorgang hört.
Sicher gibt es Menschen, die das immer wieder behaupten, doch diese
vermutet man am Wenigsten an einem Schreibtisch in einem Jobcenter. Doch
in den Amtsstuben der Behörde scheint ein spiritueller Wind zu wehen.
So wurde jüngst ein kürzlich Verstorbener angeschrieben, um ihn zu
informieren, dass man im Himmel sicherlich keine Hartz IV Zahlungen
benötigt.
Anschreiben des Jobcenters
So hieß es in dem Schreiben an Philipp W. Ihre Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts (…) vorläufig ganz eingestellt
werden.“ Die Begründung des Jobcenters: „Nach einer mir vor liegenden
Mitteilung sind Sie verstorben.“ Zur Nachzahlung sei man bereit, wenn
der Tod wieder aufgehoben wird: „Die vorläufig eingestellten Zahlungen
werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Bescheid, aus dem sich der
Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der
Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird.“
Am Ende setzt die Behörde noch einen drauf. Nun wird der Verstorbene gebeten, anzukreuzen, „ob der Sachverhalt zutrifft, er sich zu dem Sachverhalt nicht oder schriftlich, gegebenenfalls auf einem gesonderten Blatt, äußern will“. Die Mutter des Verstorbenen ist über so viel Pietätlosigkeit erschüttert. Gegenüber der Weser-Zeitung sagte sie: „Ich war wirklich schockiert, als ich diesen Brief bekommen habe.“ Im Jobcenter ist man sich allerdings bewusst, dass hier einiges schief gelaufen ist. Man wolle sich bei den Angehörigen entschuldigen. Ein Sprecher betonte, dies sei ein bedauerlicher Einzelfall. (sb)
Am Ende setzt die Behörde noch einen drauf. Nun wird der Verstorbene gebeten, anzukreuzen, „ob der Sachverhalt zutrifft, er sich zu dem Sachverhalt nicht oder schriftlich, gegebenenfalls auf einem gesonderten Blatt, äußern will“. Die Mutter des Verstorbenen ist über so viel Pietätlosigkeit erschüttert. Gegenüber der Weser-Zeitung sagte sie: „Ich war wirklich schockiert, als ich diesen Brief bekommen habe.“ Im Jobcenter ist man sich allerdings bewusst, dass hier einiges schief gelaufen ist. Man wolle sich bei den Angehörigen entschuldigen. Ein Sprecher betonte, dies sei ein bedauerlicher Einzelfall. (sb)
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