Samstag, 18. Juni 2016
Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht
a) Kritik an der Rechtsprechung: „Hartz IV“-Sanktionen – oder die
obergerichtliche Lügerei
"Bereits bei der Zwangsverrentung war für den Autor die
Fehlheranziehung bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen zur
angeblichen Untermauerung der eigenen Rechtsprechung durch die
Landessozialgerichte (LSG) Thema (...) Dieses „Phänomen“ findet sich
auch bei den „Hartz IV“-Sanktionen (§§ 31 ff. SGB II)..." Analyse und
Kritik der Hartz IV-Rechtsprechung von und bei Herbert Masslau vom 2.
Juni 2016
http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-sanktionsluege.html
b) Sanktionen vom Jobcenter: Aus für die Gothaer Richtervorlage
"Letzte Woche veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
einen Beschluß und schmetterte die Richtervorlage ab, mit der das
Gothaer Sozialgericht (SG) letztes Jahr die Verfassungsmäßigkeit der
Hartz-IV-Sanktionen angegriffen hatte. (...) Immerhin sind zur Zeit
nicht nur die Rechtsverschärfungen in Hartz IV dabei, verabschiedet zu
werden, sondern auch das gegen Geflüchtete gerichtete
Desintegrationsgesetz, mit dem diese unter ein Hartz IV-ähnliches
Regime mit Pseudo-Vereinbarungen und Sanktionen gestellt werden
sollen. Damit werden die gleichen Grundrechte unter Beschuß gesetzt
wie mit den Sanktionen in Hartz IV. Ich finde die Entscheidung des
BVerfG daher ziemlich katastrophal." Eine Kritik an der
Entscheidungsablehnung des BVerfG vom 6. Juni 2016 beim Christel T.'s
Blog
https://jobcenteraktivistin.wordpress.com/2016/06/06/gothaer-richtervorlage-gegen-sanktionen/
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