Der mutmaßliche Bombenbastler und Waffennarr aus Oberursel wird
voraussichtlich nicht wegen Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt werden können. Die
Staatsschutzkammer des Landgerichts Frankfurt erteilte am Dienstag einen
entsprechenden rechtlichen Hinweis.
Der 36-jährige könnte demnach nur noch wegen Verstößen
gegen waffen- und sprengstoffrechtliche Verstöße sowie wegen
Urkundenfälschung verurteilt werden. Vorsitzende Richterin Clementine
Englert sagte, nach Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme bestehe
«kein dringender Tatverdacht» mehr auf den schwereren Anklagevorwurf.
Für Donnerstag kündigte der Verteidiger eine Erklärung seines Mandanten
an. Trotz der veränderten rechtlichen Bewertung durch das Gericht
änderte sich vorerst nichts an dem Haftbefehl gegen den Angeklagten.
Der Verteidiger stellte keinen Antrag auf Aufhebung, und
die Staatsanwaltschaft hält eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren
nach wie vor für möglich. Der Angeklagte hat sich seit Januar vor dem
Landgericht zu verantworten. Im Keller seiner Wohnung fand die Polizei
eine mit Nägeln und Stahlkugeln gefüllte Rohrbombe mit Zündschnur,
außerdem Waffen und Munition. Darüber hinaus wurden Chemikalien
sichergestellt, mit denen Sprengstoff hergestellt werden kann. Aufgrund
der Funde war das Radrennen «Rund um den Finanzplatz Eschborn-Frankfurt»
im vergangenen Jahr kurzfristig abgesagt worden.
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