Samstag, 18. Juni 2016

Der türkische Staat ist kein geeignetes Schutzobjekt



"Am 17. Juni 2016 beginnt vor dem Oberlandesgericht München der größte 
Staatsschutzprozess in Deutschland seit Ende der 1980er Jahre. 
Angeklagt sind zehn türkische und kurdische Kommunist_innen, denen 
vorgeworfen wird, das sogenannte Auslandskomitee der maoistischen 
TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten) gebildet 
zu haben. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen 
terroristischen Vereinigung nach § 129b StGB vorgeworfen, der einen 
Strafrahmen von einem Jahr bis zehn Jahren Haft vorsieht. (…) Während 
in Deutschland fast täglich von Nazis und Rassist_innen Anschläge auf 
unbewohnte und bewohnte Flüchtlingsunterkünfte, die in den meisten 
Fällen unaufgeklärt bleiben, verübt werden, führt die 
Bundesanwaltschaft mit einem enormen Aufwand ein Verfahren gegen die 
zehn Angeklagten…" Gemeinsame Erklärung der Bürgerrechtsorganisationen 
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., RAV und der Vereinigung 
Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) vom 16. Juni 2016
http://www.grundrechtekomitee.de/node/790

Aus dem Text: "… Die 1972 in der Türkei gegründete TKP/ML ist laut 
Angaben des Verfassungsschutzes in Deutschland nur politisch aktiv. 
Laut der Anklageschrift soll sie dort auch eine bewaffnete 
Organisation – die TIKKO – unterhalten, der diverse Anschläge, unter 
anderem gegen Angehörige der Polizei und des türkischen Militärs, 
vorgeworfen werden. Sie ist weder in Deutschland noch in anderen 
europäischen Staaten verboten und auf keiner der nationalen und 
internationalen Terror-Listen - außer in der Türkei - als Organisation 
aufgeführt. (…) Die deutsche Strafjustiz macht sich damit zum 
Erfüllungsgehilfen von Erdogan und der AKP. Solange der türkische 
Staat permanent und systematisch nationales und internationales Recht 
bricht und die Menschenrechte mit Füßen tritt ist die türkische 
Staatsräson kein Schutzobjekt des deutschen Strafrechts…"

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