Samstag, 18. Juni 2016
Der türkische Staat ist kein geeignetes Schutzobjekt
"Am 17. Juni 2016 beginnt vor dem Oberlandesgericht München der größte
Staatsschutzprozess in Deutschland seit Ende der 1980er Jahre.
Angeklagt sind zehn türkische und kurdische Kommunist_innen, denen
vorgeworfen wird, das sogenannte Auslandskomitee der maoistischen
TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten) gebildet
zu haben. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen
terroristischen Vereinigung nach § 129b StGB vorgeworfen, der einen
Strafrahmen von einem Jahr bis zehn Jahren Haft vorsieht. (…) Während
in Deutschland fast täglich von Nazis und Rassist_innen Anschläge auf
unbewohnte und bewohnte Flüchtlingsunterkünfte, die in den meisten
Fällen unaufgeklärt bleiben, verübt werden, führt die
Bundesanwaltschaft mit einem enormen Aufwand ein Verfahren gegen die
zehn Angeklagten…" Gemeinsame Erklärung der Bürgerrechtsorganisationen
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., RAV und der Vereinigung
Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) vom 16. Juni 2016
http://www.grundrechtekomitee.de/node/790
Aus dem Text: "… Die 1972 in der Türkei gegründete TKP/ML ist laut
Angaben des Verfassungsschutzes in Deutschland nur politisch aktiv.
Laut der Anklageschrift soll sie dort auch eine bewaffnete
Organisation – die TIKKO – unterhalten, der diverse Anschläge, unter
anderem gegen Angehörige der Polizei und des türkischen Militärs,
vorgeworfen werden. Sie ist weder in Deutschland noch in anderen
europäischen Staaten verboten und auf keiner der nationalen und
internationalen Terror-Listen - außer in der Türkei - als Organisation
aufgeführt. (…) Die deutsche Strafjustiz macht sich damit zum
Erfüllungsgehilfen von Erdogan und der AKP. Solange der türkische
Staat permanent und systematisch nationales und internationales Recht
bricht und die Menschenrechte mit Füßen tritt ist die türkische
Staatsräson kein Schutzobjekt des deutschen Strafrechts…"
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen