Samstag, 18. Juni 2016

Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als "sicher" grund- und menschenrechtlich nicht haltbar



"Anlässlich der Sitzung des Bundesrates zum Gesetzentwurf der 
Bundesregierung zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als 
sichere Herkunftsstaaten (BT-Drucksache 18/8039) am 17. Juni erklärt 
das Deutsche Institut für Menschenrechte: "Die Bestimmungen der Genfer 
Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention 
garantieren jedem Menschen, der Schutz vor schweren 
Menschenrechtsverletzungen sucht, das Recht auf Zugang zu einem 
Asylverfahren. Das bedeutet, dass jeder Antrag auf Schutz individuell 
und unvoreingenommen geprüft werden muss. Es gibt keine Staaten, die 
als grundsätzlich 'sicher' eingestuft werden können. Die jetzige 
Einordnung von Algerien, Marokko und Tunesien als 'sichere' 
Herkunftsstaaten suggeriert hingegen, dass Menschen dort grundsätzlich 
vor gravierenden Menschenrechtsverletzungen geschützt seien. Dies ist 
mit Blick auf die menschenrechtliche Situation in diesen Ländern 
jedoch nicht der Fall. Selbst die Bundesregierung hat im Rahmen des 
Gesetzgebungsverfahrens eingeräumt, dass es in allen drei Staaten 
schwerwiegende menschenrechtliche Defizite gibt…" Pressemitteilung des 
Instituts für Menschenrechte vom 09.06.2016
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-einstufung-von-algerien-marokko-und-tunesien-als-sicher-grund-und-menschenrech/

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