Samstag, 18. Juni 2016
Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als "sicher" grund- und menschenrechtlich nicht haltbar
"Anlässlich der Sitzung des Bundesrates zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als
sichere Herkunftsstaaten (BT-Drucksache 18/8039) am 17. Juni erklärt
das Deutsche Institut für Menschenrechte: "Die Bestimmungen der Genfer
Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention
garantieren jedem Menschen, der Schutz vor schweren
Menschenrechtsverletzungen sucht, das Recht auf Zugang zu einem
Asylverfahren. Das bedeutet, dass jeder Antrag auf Schutz individuell
und unvoreingenommen geprüft werden muss. Es gibt keine Staaten, die
als grundsätzlich 'sicher' eingestuft werden können. Die jetzige
Einordnung von Algerien, Marokko und Tunesien als 'sichere'
Herkunftsstaaten suggeriert hingegen, dass Menschen dort grundsätzlich
vor gravierenden Menschenrechtsverletzungen geschützt seien. Dies ist
mit Blick auf die menschenrechtliche Situation in diesen Ländern
jedoch nicht der Fall. Selbst die Bundesregierung hat im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens eingeräumt, dass es in allen drei Staaten
schwerwiegende menschenrechtliche Defizite gibt…" Pressemitteilung des
Instituts für Menschenrechte vom 09.06.2016
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-einstufung-von-algerien-marokko-und-tunesien-als-sicher-grund-und-menschenrech/
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