Bekommen Asylbewerber mehr als Hartz-IV-Beziehende? Ein Märchen in den sozialen Medien
17.06.2016
Rechtspopulisten missbrauchen das Elend Hartz-IV-Abhängiger, um gegen Flüchtlinge zu hetzen, also Schwache und Schwache gegeneinander auszuspielen. Gleichzeitig will die AfD den Mindestlohn abschaffen und jetzige Hartz-IV-Bezieher in Zwangsarbeit und Niedriglohn pressen.
17.06.2016
Rechtspopulisten missbrauchen das Elend Hartz-IV-Abhängiger, um gegen Flüchtlinge zu hetzen, also Schwache und Schwache gegeneinander auszuspielen. Gleichzeitig will die AfD den Mindestlohn abschaffen und jetzige Hartz-IV-Bezieher in Zwangsarbeit und Niedriglohn pressen.
Bekommen Asylbewerber wirklich mehr Leistungen als Hartz-IV-Abhängige? Die Fakten sagen deutlich: Nein.
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bewilligt in den ersten 15
Monaten erstens Mittel für den „notwendigen Bedarf“, und zweitens
Bargeld „zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“.
Die ersten drei Monate bleiben Asylbewerber in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und bekommen den „notwendigen Bedarf“, also Unterkunft, Kleidung und Gemeinschaftsverpflegung gestellt. Außerdem bekommen Volljährige 143 Euro Bargeld für den „persönlichen Bedarf“.
Danach haben Asylbewerber einen Anspruch auf Leistungen zwischen 287 Euro bis 359 Euro. Diese beziehen sich direkt auf die Hartz-IV-Regelsätze. Das persönliche Bargeld ist hier bereits eingeschlossen. Für Kinder bekommen die Erziehungsberechtigten einen nach Alter gestaffelten Betrag, für Kinder bis zu sechs Jahren 84 Euro.
Die Behörden zahlen für die Unterkunft. Eine Privatwohnung darf dabei maximal so viel kosten wie die für Hartz-IV gültige Mietobergrenze. Die ist -wie bei Hartz-IV- regional verschieden, je nach dem wie hoch der Mietspiegel liegt. In manchen Bundesländern dürfen sich jedoch so gut wie keine Flüchtlinge eine Privatwohnung suchen, sondern bleiben in den Sammelunterkünften.
Bis 2012 waren die Leistungssätze für Asylbewerber deutlich unter den Hartz-IV-Sätzen. Das Bundesverfassungsgericht verbot diese Praxis. Begründung: Hartz-IV orientiere sich am Existenzminimum und Asylbewerber unter dem Existenzminimum zu fördern, verstoße gegen das Grundgesetz.
Asylbewerber bekommen also keinesfalls mehr Leistungen zugestanden als Hartz-IV-Abhängigen. Bis 2012 bekamen sie sogar weniger. Bitte teilten diesen Artikel immer dann, wenn dieses Märchen erzählt wird. Hartz IV Beziehende sollten sich nicht für die Schauergeschichten der Rassisten missbrauchen lassen. (UA)
Die ersten drei Monate bleiben Asylbewerber in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und bekommen den „notwendigen Bedarf“, also Unterkunft, Kleidung und Gemeinschaftsverpflegung gestellt. Außerdem bekommen Volljährige 143 Euro Bargeld für den „persönlichen Bedarf“.
Danach haben Asylbewerber einen Anspruch auf Leistungen zwischen 287 Euro bis 359 Euro. Diese beziehen sich direkt auf die Hartz-IV-Regelsätze. Das persönliche Bargeld ist hier bereits eingeschlossen. Für Kinder bekommen die Erziehungsberechtigten einen nach Alter gestaffelten Betrag, für Kinder bis zu sechs Jahren 84 Euro.
Die Behörden zahlen für die Unterkunft. Eine Privatwohnung darf dabei maximal so viel kosten wie die für Hartz-IV gültige Mietobergrenze. Die ist -wie bei Hartz-IV- regional verschieden, je nach dem wie hoch der Mietspiegel liegt. In manchen Bundesländern dürfen sich jedoch so gut wie keine Flüchtlinge eine Privatwohnung suchen, sondern bleiben in den Sammelunterkünften.
Bis 2012 waren die Leistungssätze für Asylbewerber deutlich unter den Hartz-IV-Sätzen. Das Bundesverfassungsgericht verbot diese Praxis. Begründung: Hartz-IV orientiere sich am Existenzminimum und Asylbewerber unter dem Existenzminimum zu fördern, verstoße gegen das Grundgesetz.
Asylbewerber bekommen also keinesfalls mehr Leistungen zugestanden als Hartz-IV-Abhängigen. Bis 2012 bekamen sie sogar weniger. Bitte teilten diesen Artikel immer dann, wenn dieses Märchen erzählt wird. Hartz IV Beziehende sollten sich nicht für die Schauergeschichten der Rassisten missbrauchen lassen. (UA)
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