Samstag, 18. Juni 2016

Der lange Arm türkischer Repressionsbehörden: Großprozesse und Auftrittsverbote gegen türkische und kurdische Linke in Deutschland

16.06.16
soliDie erneuten verbalen Entgleisungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen türkisch-stämmige ParlamentarierInnen, mit denen er in Bezug auf die längst überfällige Anerkennung des Völkermords an den ArmenierInnen für Furore sorgte, führte zwar zu Kritik aus dem Bundestag. Allerdings scheint diese Reaktion auch in diesem Fall keinen Einfluss auf die strategische Zusammenarbeit der Repressionsbehörden beider Länder zu haben, sind sie sich doch seit langem einig, wenn es um die Bekämpfung linker und fortschrittlicher Bewegungen geht.
Erst vor wenigen Wochen hatte sich die Bundesregierung mit ihren Stellungnahmen in der sog. „Böhmermann-Affäre“ bis auf die Knochen blamiert. Zu den systematischen Menschenrechtsverletzungen und Ermordungen, den Ausnahmezuständen in den kurdischen Gebieten und Massenfestnahmen schweigt die Bundesregierung hingegen beharrlich. Auch die von inzwischen inhaftierten Journalisten nachgewiesene Unterstützung, die Erdogan für die Terror-Gruppierung „Islamischer Staat“ leistete, führte zu keinerlei ernstzunehmenden Reaktionen deutscher Behörden.
Im Gegenteil: fast monatlich werden in der BRD AktivistInnen türkischer und kurdischer linker Gruppen verhaftet und wegen angeblicher Mitgliedschaft in „terroristischen Organisationen im Ausland“ (§129b StGB) vor Gericht gestellt. So wird derzeit zehn kurdischen Aktivisten in mehreren Bundesländern der Prozess gemacht, da sie der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) angehören sollen.
In München beginnt am 17. Juni ein Großprozess gegen 10 Mitglieder der „Konföderation der Arbeiter aus der Türkei“ (ATIK). Sie waren am 15. April 2015 in einer europaweiten Razzia unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der „Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch“ (TKP/ML) festgenommen worden und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Ein Prozess gegen migrantische Linke in dieser Größenordnung hat seit den 1980er Jahren in Deutschland nicht mehr stattgefunden.
Auch die ATIK-Mitglieder sollen nach den umstrittenen Gesinnungsparagraphen 129a/b zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Dabei müssen den Angeklagten letztlich keine konkreten Straftaten, sondern lediglich die Mitgliedschaft in den kriminalisierten Organisationen nachgewiesen werden. Dazu herhalten sollen das Abhalten politischer Seminare, die Vorbereitung und Teilnahme an Demonstrationen und ähnliche alltägliche politische Aktivitäten.
Und damit nicht genug, wird nun auch „Grup Yorum“, einer seit 30 Jahren bestehenden linken Musikgruppe aus der Türkei, die Einreise in den Schengenraum verweigert. Ein für den 18. Juni in Gladbeck (NRW) geplantes Konzert der Band, die in der Türkei zahlreichen Repressalien ausgesetzt ist, soll mit allen Mitteln verhindert werden. Hier arbeiten offenbar Stadtverwaltung, Inlandsgeheimdienst und rechtskonservative türkische Verbände Hand in Hand und konstruieren ein Bedrohungsszenario durch Grup Yorum, deren Konzerte in der Türkei von hunderttausenden Menschen besucht werden. Statt des geplanten Festivals „Ein Herz und eine Stimme gegen Rassismus“ wird nun eine Kundgebung in Gladbeck stattfinden, auf der neben Grup Yorum auch zahlreiche andere Bands und RednerInnen auftreten werden.
Bei weitem nicht erst seit dem als „Flüchtlingsdeal“ bezeichneten Abkommen sind deutsche Behörden stets bemüht, die linke Exilgruppierungen durch Gesinnungsparagraphen und Organisationsverbote zu kriminalisieren. Die Beschleunigung der Festnahmen und Verurteilungen nimmt allerdings bedrohliche Ausmaße an.
Aktuell bedarf es der Solidarität der gesamten Linken, Bürgerrechts- und Friedensbewegung mit den angeklagten GenossInnen. Auf dem Spiel stehen die Möglichkeit, sich als Exilopposition politisch zu betätigen, und das Recht auf Widerstand gegen diktatorische Regime.
Die nach Erdogans jüngsten Ausfällen formulierte Kritik der Bundesregierung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass absolut kein Interesse an einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der türkischen Präsidialdiktatur besteht. Allen Reden über Presse- und Meinungsfreiheit zum Trotz hofiert sie ein Regime, das sämtliche Grundrechte mit Füßen tritt und Krieg gegen weite Teile der eigenen Bevölkerung führt.
Die Rote Hilfe e.V. ruft zur Teilnahme an den Kundgebungen auf und fordert die sofortige Freilassung und Entschädigung der Angeklagten sowie die umgehende Beendigung der Repressalien gegen Grup Yorum sowie die OrganisatorInnen des ursprünglich geplanten Festivals „Ein Herz und eine Stimme gegen Rassismus“.
Kundgebung gegen den 129b-Prozess gegen ATIK-AktivistInnen mit anschließender Prozessbeobachtung : Nymphenburgerstr. 16, 80335 München, ab 9 Uhr
Kundgebung in Gladbeck: Festplatz Horster Straße, 45968 Gladbeck, 10-22 Uhr
H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

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