Samstag, 18. Juni 2016

Hartz IV-Rechtsverschärfungen: Jobcenter sollen leichter gegen Gesetze verstoßen können



"... Wie Report Mainz berichtete, werden Überprüfungsanträge 
erschwert. Wenn nach Ablauf der Widerspruchsfrist auffällt, daß 
Bescheide unrechtmäßig sind, und zum Beispiel die Leistung zu gering 
berechnet wurde, kann man nachträglich einen Überprüfungsantrag 
stellen. Auf diesen Antrag hin muß ein Bescheid erfolgen, den man dann 
anfechten kann, wenn er immer noch Fehler enthält. Das für meine 
Sanktionierung zuständige Jobcenter hat es dann zum Beispiel immer so 
gemacht, daß sie mir stattdessen einen Zettel geschickt haben, mit dem 
sie behauptet haben, eine „Anfrage“ von mir zu „beantworten“. Egal wie 
riesig ich „Überprüfungsantrag“ auf mein Schreiben geschrieben habe. 
Wenn Überprüfungsanträge nicht mehr funktionieren, müssen Jobcenter 
nur abwarten, bis die Widerspruchsfrist von einem Monat abgelaufen 
ist, und dann sind sie mit ihren Rechtsverstößen endgültig 
durchgekommen. In der Praxis sind diese Überprüfungsanträge ein 
wichtiges Instrument für Erwerbslose, ihr Recht zu bekommen, und da 
finden die Jobcenter es „einfacher“, wenn wir dieses Instrument nicht 
mehr haben..." Beitrag vom 13. Juni 2016 beim Christel T.'s Blog
https://jobcenteraktivistin.wordpress.com/2016/06/13/hartz-iv-rechtsverschaerfungen-jobcenter-sollen-leichter-gegen-gesetze-verstossen-koennen/

Wir erinnern an den Beitrag "Wie Andrea Nahles Arbeitslose um ihre 
Rechte bringen will" vom 17. Mai 2016 bei Report Mainz (mit 
Download-Möglichkeit des Manuskripts der Sendung)
http://www.swr.de/report/scharfe-kritik-an-hartz-iv-reform-trotz-falscher-bescheide-rueckwirkend-keine-nachzahlung/-/id=233454/did=17219814/nid=233454/1xudnqm/index.html

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