Samstag, 18. Juni 2016
Hartz IV-Rechtsverschärfungen: Jobcenter sollen leichter gegen Gesetze verstoßen können
"... Wie Report Mainz berichtete, werden Überprüfungsanträge
erschwert. Wenn nach Ablauf der Widerspruchsfrist auffällt, daß
Bescheide unrechtmäßig sind, und zum Beispiel die Leistung zu gering
berechnet wurde, kann man nachträglich einen Überprüfungsantrag
stellen. Auf diesen Antrag hin muß ein Bescheid erfolgen, den man dann
anfechten kann, wenn er immer noch Fehler enthält. Das für meine
Sanktionierung zuständige Jobcenter hat es dann zum Beispiel immer so
gemacht, daß sie mir stattdessen einen Zettel geschickt haben, mit dem
sie behauptet haben, eine „Anfrage“ von mir zu „beantworten“. Egal wie
riesig ich „Überprüfungsantrag“ auf mein Schreiben geschrieben habe.
Wenn Überprüfungsanträge nicht mehr funktionieren, müssen Jobcenter
nur abwarten, bis die Widerspruchsfrist von einem Monat abgelaufen
ist, und dann sind sie mit ihren Rechtsverstößen endgültig
durchgekommen. In der Praxis sind diese Überprüfungsanträge ein
wichtiges Instrument für Erwerbslose, ihr Recht zu bekommen, und da
finden die Jobcenter es „einfacher“, wenn wir dieses Instrument nicht
mehr haben..." Beitrag vom 13. Juni 2016 beim Christel T.'s Blog
https://jobcenteraktivistin.wordpress.com/2016/06/13/hartz-iv-rechtsverschaerfungen-jobcenter-sollen-leichter-gegen-gesetze-verstossen-koennen/
Wir erinnern an den Beitrag "Wie Andrea Nahles Arbeitslose um ihre
Rechte bringen will" vom 17. Mai 2016 bei Report Mainz (mit
Download-Möglichkeit des Manuskripts der Sendung)
http://www.swr.de/report/scharfe-kritik-an-hartz-iv-reform-trotz-falscher-bescheide-rueckwirkend-keine-nachzahlung/-/id=233454/did=17219814/nid=233454/1xudnqm/index.html
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