Mittwoch, 13. April 2016

Ulm: 3.500 Euro wegen "Erdoğan - Terrorist"-Rufen?

Ulm: 3.500 Euro wegen "Erdoğan - Terrorist"-Rufen?
Bild von einer Demonstration in Bochum im Februar (rf-foto)
Ulm (Korrpespondenz), 12.04.16: Mittlerweile liegen bereits drei Strafbefehle vom Amtsgericht Ulm gegen fortschrittliche türkisch-kurdische Menschen vor. Cem Toprak soll 1.200 Euro bezahlen, weil andere Teilnehmer an einer Demonstration Parolen gerufen haben, die laut der Stadt Ulm nicht sein dürfen, zum Beispiel "Erdogan - Terrorist".
Ein zweiter Betroffener soll aus ähnlichem Grund über 600 Euro bezahlen, und ein dritter 350 Euro, weil die Stadt Ulm eine spontane Kundgebung aus aktuellem Anlass krminalisiert und der Demonstrant eben gerade anwesend war und nichts ahnend der Polizei seinen Personalausweis zeigte. Das ist eine weitere Einschränkung unserer demokratischen Rechte!
Nach einer Zusammenkunft von Vertretern der NAV-DEM, ATIK, AGIF und MLPD war allen klar: Keinem ist ein ähnlicher Vorfall in Baden-Württemberg und darüber hinaus bekannt.
Der Rechtsanwalt hat Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt. Es ist aber auch notwendig, diesen Angriff auf unsere demokratischen Rechte politisch anzugehen. Denn dabei geht es nicht um eine Sache zwischen der mit Erdoğan kungelnden deutschen Regierung und "ein paar Ulmer Migranten".
Es gibt deshalb den Vorschlag, im Anschluss an die Filmveranstaltung nächsten Sonntag, 17. April, in Ulm ein Solidaritätskomitee zu gründen, das sich z.B. für die rasche Herstellung einer breiten Öffentlichkeit einsetzt.

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