Amtsgericht
Kerpen: Beleidigter Richter zieht Strafantrag zurück
Es ging um eine Hausbesetzung im Zuge des Klimacamps 2014. Teilnehmer_innen eines dorthin verlegten Workshops (der einzige Workshop, der damals aus seinem Stattfinden gleichzeitig eine Aktion machte) wurden wegen Hausfriedensbruch angeklagt - und zunächst verurteilt. Dabei ging in einem Prozess der Amtsrichter Witzel mit etlichen Verstößen gegen die StPO und bizarren Beleidigungen gegen die Angeklagte vor. Protestierende Zuschauer warf er aus dem Saal. Einer quittierte das mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung. Statt nun dazu zu ermitteln, eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Vorwurf der Rechtsbeugung. Das sei eine Beleidigung. Ob der Vorwurf stimmte oder nicht, interessierte die Staatsanwaltschaft dabei nie. Wer Justiz kritisiert, begeht per se eine Straftat. Die heißt nicht mehr Majestätsbeleidigung, aber eine Beleidigung wurde angeklagt. Der beleidigte Richter geriet allerdings im Zeugenstand und erheblichen Fragedruck des Angeklagten. Daraufhin zog er seinen Strafantrag zurück.
Der Beschluss jetzt, der das Verfahren beendet, steht unter www.projektwerkstatt.de/kohle/strafrecht/beleidigung140509/160322ende_beschluss.pdf zum Download bereit.
Landgericht Gießen: Ist Schwarzfahren mit Kennzeichnung strafbar?
Schon seit Jahren fahren einige und zunehmend mehr Menschen mit offener Kennzeichnung "schwarz", d.h. ohne Ticket. Immer häufiger verteilen sie auch Flugblätter, auf denen sie für einen Nulltarif in Bussen und Bahnen werben - und gegen die Kriminalisierung des Schwarzfahrens protestieren. Natürlich sprang der Staat ein, um den Kapitalinteressen zu dienen. So kommt es zu immer neuen Gerichtsprozessen um diese Art des "Schwarzfahrens", die den Straftatbestand der "Erschleichung von Leistungen" umgeht. Bestrafungen hat es trotzdem einige gegeben, Gerichte tricksen halt gerne. Es gab aber auch schon Freisprüche, unter anderem gleich drei am 21.12.2015 am Amtsgericht Gießen. Am Montag, den 18.4., steht ab 9 Uhr im Landgericht Gießen (Ostanlage/Ecke Gutfleischstraße, Raum 15) nun bereits eine Berufungsverhandlung wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild an, d.h. es ist die zweite Instanz nach einer Verurteilung vor dem Amtsgericht trotz angebrachten Hinweisschild. Es war damals das erste Verfahren in Gießen. Inzwischen ist mächtig gerungen worden und so kann es sein, dass diesmal Freisprüche erkämpft werden können. Eine Aktionsidee bleibt so oder so: Offensive Schwarzfahrten aus der Umgebung und weiteren Entfernung zum Prozess mindestens mit Schild und Flyer!
Infoseite mit allen Daten zum Prozess: www.schwarzstrafen.de.vu
Amtsgericht Gießen: Strafprozess wegen Lebensmittelretten aus dem Müll
Ausgerechnet tegut ... die Supermarktkette, die immer einen auf menschen- und umweltfreundlich macht, hat erneut einen Strafantrag gegen jemand gestellt, der bei ihnen nach essbaren Lebensmitteln im Müllcontainern gesucht haben soll. Das ist nicht das erste Mal aus dieser Richtung. Am 29.6. soll der Strafprozess am Amtsgericht Gießen starten (9.30 Uhr, Raum 200A). Vorwurf: Diebstahl. Tatort: Müllcontainer der Supermarktkette tegut. Diebesgut: Weggeworfene Lebensmittel. Der Prozess wird offensiv geführt, d.h. es geht um das Aufdecken der Wegwerfpraxis beteiligter Supermarktketten (da es eine Einkaufsmall war und Containern weiterer Supermarktketten in der Nähe standen, könnte es gelingen, die auch noch einzubauen). Zudem geht es natürlich um die Frage, welche Rolle der Staat spielt und wessen Interessen vertritt. Menschen anzuklagen (und event. zu verurteilen), die Lebensmittel aus dem Müll bergen, ist ja eine politische Entscheidung. Dass sie rechtlich auch noch korrekt ist, zeigt nur, dass es nicht um einen individuellen Fehler, sondern ein Fehler im System geht. Rundherum darf es gerne vielfältige Aktionen geben.
Die Ladung zum Prozess findet Ihr unter www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/tegut/160629ladung.pdf.
Wenn das alles wundert, was der strafende Staat hier so macht: Das ist noch lange nicht alles. Zur Zeit eröffnet die Staatsanwaltschaft Gießen gerade munter lauter komplett absurde Verfahren. Das schönste: Es soll eine Beleidigung von Richter_innen darstellen, wenn mensch darauf hinweist, dass Strafgesetze aus dem Kaiser- oder Dritten Reich stammen bzw. dass die Justiz nach 1945 weitgehend unbehelligt blieb und einfach weitermachte.
So long ... mit Grüßen aus der Projektwerkstatt, Jörg
P.S. Direkt vor dem Schwarzfahrprozess am 18.4. gibt es in Gießen ein Direct-Action-Training ... optimal also, das zu verbinden. Die Termin, die sich vom 15. bis 18.4. an einanderreihen:
Es ging um eine Hausbesetzung im Zuge des Klimacamps 2014. Teilnehmer_innen eines dorthin verlegten Workshops (der einzige Workshop, der damals aus seinem Stattfinden gleichzeitig eine Aktion machte) wurden wegen Hausfriedensbruch angeklagt - und zunächst verurteilt. Dabei ging in einem Prozess der Amtsrichter Witzel mit etlichen Verstößen gegen die StPO und bizarren Beleidigungen gegen die Angeklagte vor. Protestierende Zuschauer warf er aus dem Saal. Einer quittierte das mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung. Statt nun dazu zu ermitteln, eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Vorwurf der Rechtsbeugung. Das sei eine Beleidigung. Ob der Vorwurf stimmte oder nicht, interessierte die Staatsanwaltschaft dabei nie. Wer Justiz kritisiert, begeht per se eine Straftat. Die heißt nicht mehr Majestätsbeleidigung, aber eine Beleidigung wurde angeklagt. Der beleidigte Richter geriet allerdings im Zeugenstand und erheblichen Fragedruck des Angeklagten. Daraufhin zog er seinen Strafantrag zurück.
Der Beschluss jetzt, der das Verfahren beendet, steht unter www.projektwerkstatt.de/kohle/strafrecht/beleidigung140509/160322ende_beschluss.pdf zum Download bereit.
Landgericht Gießen: Ist Schwarzfahren mit Kennzeichnung strafbar?
Schon seit Jahren fahren einige und zunehmend mehr Menschen mit offener Kennzeichnung "schwarz", d.h. ohne Ticket. Immer häufiger verteilen sie auch Flugblätter, auf denen sie für einen Nulltarif in Bussen und Bahnen werben - und gegen die Kriminalisierung des Schwarzfahrens protestieren. Natürlich sprang der Staat ein, um den Kapitalinteressen zu dienen. So kommt es zu immer neuen Gerichtsprozessen um diese Art des "Schwarzfahrens", die den Straftatbestand der "Erschleichung von Leistungen" umgeht. Bestrafungen hat es trotzdem einige gegeben, Gerichte tricksen halt gerne. Es gab aber auch schon Freisprüche, unter anderem gleich drei am 21.12.2015 am Amtsgericht Gießen. Am Montag, den 18.4., steht ab 9 Uhr im Landgericht Gießen (Ostanlage/Ecke Gutfleischstraße, Raum 15) nun bereits eine Berufungsverhandlung wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild an, d.h. es ist die zweite Instanz nach einer Verurteilung vor dem Amtsgericht trotz angebrachten Hinweisschild. Es war damals das erste Verfahren in Gießen. Inzwischen ist mächtig gerungen worden und so kann es sein, dass diesmal Freisprüche erkämpft werden können. Eine Aktionsidee bleibt so oder so: Offensive Schwarzfahrten aus der Umgebung und weiteren Entfernung zum Prozess mindestens mit Schild und Flyer!
Infoseite mit allen Daten zum Prozess: www.schwarzstrafen.de.vu
Amtsgericht Gießen: Strafprozess wegen Lebensmittelretten aus dem Müll
Ausgerechnet tegut ... die Supermarktkette, die immer einen auf menschen- und umweltfreundlich macht, hat erneut einen Strafantrag gegen jemand gestellt, der bei ihnen nach essbaren Lebensmitteln im Müllcontainern gesucht haben soll. Das ist nicht das erste Mal aus dieser Richtung. Am 29.6. soll der Strafprozess am Amtsgericht Gießen starten (9.30 Uhr, Raum 200A). Vorwurf: Diebstahl. Tatort: Müllcontainer der Supermarktkette tegut. Diebesgut: Weggeworfene Lebensmittel. Der Prozess wird offensiv geführt, d.h. es geht um das Aufdecken der Wegwerfpraxis beteiligter Supermarktketten (da es eine Einkaufsmall war und Containern weiterer Supermarktketten in der Nähe standen, könnte es gelingen, die auch noch einzubauen). Zudem geht es natürlich um die Frage, welche Rolle der Staat spielt und wessen Interessen vertritt. Menschen anzuklagen (und event. zu verurteilen), die Lebensmittel aus dem Müll bergen, ist ja eine politische Entscheidung. Dass sie rechtlich auch noch korrekt ist, zeigt nur, dass es nicht um einen individuellen Fehler, sondern ein Fehler im System geht. Rundherum darf es gerne vielfältige Aktionen geben.
Die Ladung zum Prozess findet Ihr unter www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/tegut/160629ladung.pdf.
Wenn das alles wundert, was der strafende Staat hier so macht: Das ist noch lange nicht alles. Zur Zeit eröffnet die Staatsanwaltschaft Gießen gerade munter lauter komplett absurde Verfahren. Das schönste: Es soll eine Beleidigung von Richter_innen darstellen, wenn mensch darauf hinweist, dass Strafgesetze aus dem Kaiser- oder Dritten Reich stammen bzw. dass die Justiz nach 1945 weitgehend unbehelligt blieb und einfach weitermachte.
So long ... mit Grüßen aus der Projektwerkstatt, Jörg
P.S. Direkt vor dem Schwarzfahrprozess am 18.4. gibt es in Gießen ein Direct-Action-Training ... optimal also, das zu verbinden. Die Termin, die sich vom 15. bis 18.4. an einanderreihen:
- Fr, 15.4., 20 Uhr im Kinocenter Gießen, Bahnhofstraße 34: Film "Projekt A" (mit Publikumsgespräch, Gast: Jörg Bergstedt, Aktivist und Autor von "Freie Menschen in freien Vereinbarungen")
- Sa/So, 16./17.4. jeweils 11 bis 20 Uhr in Gießen (im Antiquariat Guthschrift, Bahnhofstr. 26): Direct-Action-Training ++ Übernachtung mit Isomatte/Schlafsack am Ort möglich!
- Du findest, in der Welt läuft einiges verkehrt? Und fühlst Dich ohnmächtig, weil Du oft nicht weißt, wie das Bessere gelingen oder durchgesetzt werden kann? Umweltzerstörung, Menschenrechtsverletzungen in Zwangsanstalten, Diskriminierung und Ausbeutung - so vieles passiert täglich, aber kaum etwas hilft dagegen? Dann könnte dieses Direct-Action-Training (wahlweise: Workshop) helfen. Denn ganz so ohnmächtig, wie es scheint, sind wir nicht. Im Gegenteil: Es gibt viele Aktionsformen, die wir kennenlernen und üben können, um uns wirksamer wehren zu können, um lauter und deutlicher unsere Stimme zu erheben oder uns politisch einzumischen: Kommunikationsguerilla, verstecktes Theater, gezielte Blockaden oder Besetzungen, intelligente Störung von Abläufen und vieles mehr schaffen Aufmerksamkeit und bieten Platz für eigene Forderungen und Visionen. Wir werden konkrete Aktionsideen besprechen, den rechtlichen Rahmen durchleuchten und einiges ausprobieren. ++ Schon mal informieren? www.direct-action.de.vu ++ Einführung ins Thema mit vielen Bildern als Anschauung hier: https://youtu.be/cruXcOk1egw!
- Mo, 18.4., 9 Uhr im Landgericht Gießen (Ostanlage/Ecke Gutfleischstraße, Raum 15): Berufungsverhandlung wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild ++ zweite Instanz nach einer Verurteilung vor dem Amtsgericht trotz angebrachten Hinweisschild ... inzwischen ist aber mächtig gerungen worden und in einem ähnlichen Verfahren hat es Freisprüche gegeben ++ Aktionsidee: Offensive Schwarzfahrten aus der Umgebung und weiteren Entfernung zum Prozess mindestens mit Schild und Flyer!
-- (Bitte bei Antworten lange Mailzitate wegschneiden ... spart Daten, Zeit und Unübersichtlichkeit :-) Projektwerkstatt Saasen, 06401/903283, Fax 03212-1434654 Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen (20 km östlich Giessen) www.projektwerkstatt.de/saasenPGP unter www.projektwerkstatt.de/feedback.html - Seminarhaus und politische Aktionswerkstätten - Archive, Bibliotheken und Gruppenräume (mit Bahnanschluss) Spannende Bücher und DVDs unter www.aktionsversand.de.vu! Angebote für Aktionstrainings, Workshops und Vorträge: www.vortragsangebote.de.vu und www.projektwerkstatt.de/termine. Die Projektwerkstatt lebt davon, was anderswo übrig ist, z.B.: Audio-Aufnahmegerät, HD-Kamera mit Mikrofonanschluss, Obstpresse, Sitzwürfel, Bluray-Laufwerk und viele Verbrauchsmaterialien (Gesamtliste unter www.projektwerkstatt.de/gesucht).
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Mailingliste von Hoppetosse - Netzwerk für kreativen Widerstand. Alle Infos und Formular für Aus-/Eintragen sowie Archiv: www.projektwerkstatt.de/ovu.
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