Mittwoch, 13. April 2016

Hartz IV: Ihre Rechte beim Jobcenter-Meldetermin


Viele Erwerbslose kennen ihre Rechte nicht. Jobcenter sind meistens nicht bemüht, über die Rechte aufzuklären. Meist stehen nur die in Hartz IV verankerten "Pflichten" im Fokus. Dies trifft insbesondere zu, wenn sie ins Jobcenter eingeladen werden:
- Die Fahrtkosten zurück erstatten lassen bei Einladung und bei Vorstellungsgesprächen Arbeitgeber

- Bewerbungskosten zurück erstatten lassen!

- Bei Einreichung von Unterlagen die Eingangsbestätigung unterschreiben lassen!

- Widerspruch einreichen bei falsch berechneten Bescheiden oder Versagung der Leistungen durch Sanktionen usw!

- Antrag auf Aufschiebende Wirkung stellen um einen Entzug der Leistungen vorzubeugen. (§86a SGG)

- Antrag auf Einstweilige Anordnung stellen. (§86b Abs. 2 SGG)

- Bei Überschreitung der Frist von 3 Monaten bei Widerspruch Untätigkeitsklage einreichen.(§88 SGG)

- Einladung unterschreiben lassen mit Stempel und Uhrzeit vom SB. Bei Verweigerung Widerspruch einreichen. Denn dies ist der Nachweis, dass der Bürger seine Mitwirkungspflicht erfüllt hat

- Lassen Sie sich nicht mit irgendwelchen Ausreden und Floskeln überreden und täuschen!

- Bestehen Sie auf Ihre Rechte!

Viele Jobcentermitarbeiter nutzen diese Unwissenheit wissentlich aus und brummen den Betroffenen immer mehr Pflichten auf und drohen mit der Verhängung von Sanktionen. Erwerbslose sollten sich die Einladungen zur Meldepflicht in die Jobcenter von den Sachbearbeitern oder am Tresen unterschreiben lassen.

Sachbearbeiter schreiben alles was gesagt wird auf. Daher sollte nur das Nötigste gesprochen werden. Alles was gesagt wurde, kann später negativ ausgelegt werden. Am besten Gesprächsprotokoll ausdrucken lassen, damit Sie einen Nachweis haben, was Sie mit dem SB gesprochen haben. Auch wenn Sie sich anders geäußert haben, als festgehalten, kann dies im Nachhinein so belegt werden.

Wichtig: Nicht allein zu diesem Meldetermin gehen, immer nur zu zweit. Nehmen Sie bitte nur eine vertrauenswürdige Person als Beistand mit. Diese Person sollte bereit sein, auch vor Gericht ihre Interessen zu vertreten und nicht bei dem "kleinsten Windstoß" umfallen. Vor allem sollte man keine familiären und gesundheitlichen Angelegenheiten Sachbearbeitern besprechen.

Denn Jobcenter-Mitarbeiter unterstehen nicht der Schweigepflicht wie Rechtsanwälte, Therapeuten, Ärzte und Richter. Bedenken Sie immer, die Angaben, die Sie anvertrauen, werden in der nächsten Arbeitsberatung im Jobcenter mit anderen Sachbearbeitern ausgewertet und diskutiert.

Es gibt auch Durchlaufkräfte, die auch zu dieser Arbeitsberatung teilnehmen. Diese werden nach einer Zeit wieder freigestellt, sodass es sein kann, dass sie außerhalb der Jobcenter mit anderen Personen über die Angelegenheiten der Arbeitslosen Lehmann und Schulze sprechen. Reichen Sie bitte nur Unterlagen ein, die für die Bearbeitung ihres Antrages oder Sachverhaltes erforderlich sind. Dazu gibt es im Internet eine Auflistung. (Erwerbslosenberatung Luise Müller, Suhl)

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