Die Willkür des Jobcenters trifft nicht nur den normalen
Bürger, sondern auch bekannte Persönlichkeiten. Der Fotograf Dieter
Röseler erhebt nun Vorwürfe gegen das Jobcenter.
Erkrankung führte zum sozialen Abstieg
Der Fotograf Dieter Röseler ist ein bekannter Fotograf. Zu den
abgelichteten Personen zählen Jogi Löw oder Manuel Neuer. Er ist
weiterhin ein Mitglied der renommierten Kölner Fotoagentur Laif. Eine
schwere Erkrankung führte jedoch dazu, dass er seiner selbstständigen
Tätigkeit nicht mehr nachgehen konnte. Dies führte zum sozialen Abstieg.
Auf Hartz IV angewiesen
Die Erkrankung führte dazu, dass Dieter Röseler auf Hartz
IV-Leistungen angewiesen war um so seinen Lebensunterhalt sicherstellen
zu können. Weiterhin wurde ihm ein Betreuer zur Seite gestellt. Eine
Bewältigung der Alltagsgeschäfte war für Röseler nicht mehr möglich.
Kampf zurück ins Berufsleben
Nach seiner Erkrankung versuchte sich der Fotograf zurück ins
Berufsleben zu kämpfen. Er wollte nicht mehr auf Hartz IV-Leistungen
angewiesen sein. Aufgrund seiner finanziellen Situation erwies sich
selbst die Finanzierung eines W-Lan-Anschlusses als problematisch.
Hierfür wollte die Telekom eine Sicherleistung von 240 EUR. Diese Kosten
konnte der Fotograf nicht aus eigener Tasche aufbringen.
Antrag wurde abgelehnt
Der Darlehensantrag des Fotografens wurde abgelehnt. Das Jobcenter
verlangte eine Bescheinigung, dass Röseler selbstständig ist. Diese
Bescheinigung sollte er vom Finanzamt erhalten. Dieses teilte ihm jedoch
mit, dass es solch eine Bescheinigung gar nicht geben würde. In dem
Ablehnungsbescheid heißt es auch, dass eine Leistung zur Beschaffung von
Sachgütern für die selbstständige Tätigkeit nur bewilligt werden kann,
wenn ein Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit vorliegt.
Textbausteine des Jobcenters sind falsch
Jobcenter gibt selbst zu, dass die verwendeten Textbausteine
missverständlich sind. Eine Bewilligung der Kosten für den W-Lan kann
sowieso nicht erfolgen, selbst wenn ein Nachweis über die
Selbstständigkeit vorliegt. Das Jobcenter kann nämlich nur
Sachleistungen bewilligen und Sachleistung sind generell Dinge, die „man
anfassen kann“.
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