Donnerstag, 21. Juni 2018
Ein Vergleich im Kündigungsschutzverfahren - ein Erfolg, aber kein Sieg
Im 2. Gütertermin des 1. Kündigungsschutzverfahrens und gleichzeitig
1. Gütetermin wegen der 2. Kündigungsschutzklage wurde ein Vergleich
geschlossen: Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund der 2. Kündigung zum
15. Mai, was drei Monate länger Lohn bedeutet und damit drei Monate
weniger Sozialleistungsbezug... Die solidarischen ZuschauerInnen -
u.a. von "Wilhelmsburg Solidarisch – WiSo" - waren staunende Zeugen,
als im Zusammenhang mit den Kündigungsgründen (Richterin dazu: "Einen
Grund braucht der Arbeitgeber nicht zu nennen.") neben der
Kurzzeiterkrankung sowohl die Gewerkschaftsmitgliedschaft als auch das
Alter von Markus zur Sprache kamen... Markus dazu: "Also aus meiner
Sicht ist der Vergleich ein Erfolg, aber kein Sieg. "Vor Gericht
bekomme man nicht Gerechtigkeit, sondern ein Urteil." – oder in diesem
Fall einen passablen Vergleich." Und er dankt allen UnterstützerInnen!
Siehe den Hintergrund
http://www.labournet.de/?p=133586
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