Donnerstag, 21. Juni 2018

Ein Vergleich im Kündigungsschutzverfahren - ein Erfolg, aber kein Sieg



Im 2. Gütertermin des 1. Kündigungsschutzverfahrens und gleichzeitig 
1. Gütetermin wegen der 2. Kündigungsschutzklage wurde ein Vergleich 
geschlossen: Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund der 2. Kündigung zum 
15. Mai, was drei Monate länger Lohn bedeutet und damit drei Monate 
weniger Sozialleistungsbezug... Die solidarischen ZuschauerInnen - 
u.a. von "Wilhelmsburg Solidarisch – WiSo" - waren staunende Zeugen, 
als im Zusammenhang mit den Kündigungsgründen (Richterin dazu: "Einen 
Grund braucht der Arbeitgeber nicht zu nennen.") neben der 
Kurzzeiterkrankung sowohl die Gewerkschaftsmitgliedschaft als auch das 
Alter von Markus zur Sprache kamen... Markus dazu: "Also aus meiner 
Sicht ist der Vergleich ein Erfolg, aber kein Sieg. "Vor Gericht 
bekomme man nicht Gerechtigkeit, sondern ein Urteil." – oder in diesem 
Fall einen passablen Vergleich." Und er dankt allen UnterstützerInnen! 
Siehe den Hintergrund
http://www.labournet.de/?p=133586

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