20.06.18
Heute
morgen, am 19.06, wurde der geplante Beginn des Prozesses gegen die
Aktivistin Robin für den morgigen Mittwoch, den 20.06.2018, um 14 Uhr
spontan abgesagt, da der verschickte Strafbefehl ungültig war. In dem
falsch ausgestellten Strafbefehl gab es zwar den Vorwurf der
Körperverletzung, der vorgeworfene Sachverhalt beziehungsweise der
Tathergang, waren aber in dem Schreiben vergessen worden, stattdessen
befand sich dort ausschließlich ein leerer Platzhalter.
Dabei wird deutlich, wie überfordert das Amtsgericht Hamburg-Mitte offensichtlich mit all ihren Strafbefehlen, die sie ausstellen und Prozesse die sie führen sollen, ist.
Die Hauptverhandlung ist damit fürs erste abgesagt und ihre Überrumpelungsstrategie ist damit nicht aufgegangen. Nach dem Erhalten des Strafbefehls war sofort Einspruch eingelegt und ein Anwalt kontaktiert worden. Zehn Tage später wurde bereits der Gerichtstermin verkündet, an welchem der Anwalt keine Zeit hatte. Der Antrag auf Verschiebung wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass die Terminplanung des Gerichtes, sowie die Vorladung der Zeugen vorgehe und der Anwalt zu spät beauftragt worden wäre. Dies erscheint befremdlich, da dieser direkt am Tag der Bekanntgabe des Prozesstermins beauftragt wurde. Das ganze beruht letztlich darauf, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht vom Anwalt, sondern von der Angeklagten eingelegt wurde. Eine Verteidigung wurde durch das Gericht erschwert, da vier Tage vor dem Prozess, über das Wochenende noch ein*e Anwält*in gefunden werden musste und die Akteneinsicht nur in Hamburg gewährt wurde, was es bei einem Anwalt aus einer anderen Stadt schwer macht, sich vorzubereiten. Das Gericht nahm also bewusst in Kauf, dass die Angeklagte ohne Anwält*in und ohne ausreichende Vorbereitung mit der Akte, den Prozess hätte führen müssen. Das konnte nun erfolgreich abgewehrt werden.
Der weitere Ablauf ist noch unklar, vermutlich wird ein neuer Strafbefehl ausgestellt und das Verfahren dann mit einem neuen Gerichtstermin weitergeführt. Falls das geschehen sollte, wird der neue Termin wieder hier veröffentlicht werden.
Solidarität statt Strafbefehle! Freiheit für alle G20 Gefangene
Dabei wird deutlich, wie überfordert das Amtsgericht Hamburg-Mitte offensichtlich mit all ihren Strafbefehlen, die sie ausstellen und Prozesse die sie führen sollen, ist.
Die Hauptverhandlung ist damit fürs erste abgesagt und ihre Überrumpelungsstrategie ist damit nicht aufgegangen. Nach dem Erhalten des Strafbefehls war sofort Einspruch eingelegt und ein Anwalt kontaktiert worden. Zehn Tage später wurde bereits der Gerichtstermin verkündet, an welchem der Anwalt keine Zeit hatte. Der Antrag auf Verschiebung wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass die Terminplanung des Gerichtes, sowie die Vorladung der Zeugen vorgehe und der Anwalt zu spät beauftragt worden wäre. Dies erscheint befremdlich, da dieser direkt am Tag der Bekanntgabe des Prozesstermins beauftragt wurde. Das ganze beruht letztlich darauf, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht vom Anwalt, sondern von der Angeklagten eingelegt wurde. Eine Verteidigung wurde durch das Gericht erschwert, da vier Tage vor dem Prozess, über das Wochenende noch ein*e Anwält*in gefunden werden musste und die Akteneinsicht nur in Hamburg gewährt wurde, was es bei einem Anwalt aus einer anderen Stadt schwer macht, sich vorzubereiten. Das Gericht nahm also bewusst in Kauf, dass die Angeklagte ohne Anwält*in und ohne ausreichende Vorbereitung mit der Akte, den Prozess hätte führen müssen. Das konnte nun erfolgreich abgewehrt werden.
Der weitere Ablauf ist noch unklar, vermutlich wird ein neuer Strafbefehl ausgestellt und das Verfahren dann mit einem neuen Gerichtstermin weitergeführt. Falls das geschehen sollte, wird der neue Termin wieder hier veröffentlicht werden.
Solidarität statt Strafbefehle! Freiheit für alle G20 Gefangene
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