Es ist ein bekanntes Phänomen: Während
die Fußballweltmeisterschaft im Gange ist und die öffentliche
Aufmerksamkeit in ihren Bann zieht, werden klammheimlich unpopuläre
Gesetze verabschiedet. Dieses Jahr steht die EU-Urheberrechtsreform an,
die selbst von bürgerlichen Zeitungen als „Zensurmaschine“ betitelt wird.
Konkret geht es um zwei Artikel, Artikel 11, befasst sich mit dem Leistungsschutzrecht und soll es auf europäischer Ebene einführen. Artikel 13 könnte die Einführung von so genannten „Uploadfiltern“ zur Folge haben. Beides werden wir kurz erklären.
Artikel 11 besagt das
Suchmaschinen im Internet (Google, Yahoo etc.), Nachrichtenapps
(Flipboard, Briefing etc.) und ähnliche Dienste in Zukunft Verträge mit
Verlagen abschließen sollen, wenn sie deren Artikel und andere Inhalte
mit kurzen Vorschautexten zeigen wollen. Das bedeutet die Suchmaschinen
sollen Geld dafür zahlen mit einer Vorschau auf die jeweiligen
Nachrichtenseiten zu verweisen. In der Vergangenheit wurde dies in
Deutschland und Spanien versucht und ist gescheitert. Zum einen zahlten
die Onlinedienste in der Regel weit weniger als erwartet, zum anderen
hängen viele – vor allem kleinere – Publikationen an den Vorschauen über
bekannte Suchmaschinen. Entsprechend würden die Klickzahlen und damit
die Gewinne der Nachrichtenseiten weniger werden, wenn sie nicht weiter
über entsprechende Apps und Suchmaschinen vorgestellt werden.
Darüber hinaus lässt der Artikel einige Fragen offen. So liegt es in der Hand der jeweiligen Mitgliedsstaaten, was als "Ausdruck der geistigen Schöpfung ihrer Autoren" gilt und was bloß "kurze Auszüge" sind. Das Recht der Verlage an ihren Werken soll für ein Jahr gelten und nicht rückwirkend geltend gemacht werden können. Verlage könnten von Suchmaschinen und sozialen Netzwerken also ab der Veröffentlichung eines Beitrages ein Jahr lang Gebühren verlangen, wenn diese Teile des Inhalts anzeigen, also etwa die Überschrift oder Auszüge aus dem Artikel. Jeder EU-Mitgliedsstaat dürfte dabei selbst entscheiden, ab welcher Länge ein Auszug lizenzpflichtig wäre und wann er frei verwendet werden könnte. Entsprechend könnten schon drei Wörter oder auch erst drei Sätze als lizenzpflichtig gelten.
Darüber hinaus lässt der Artikel einige Fragen offen. So liegt es in der Hand der jeweiligen Mitgliedsstaaten, was als "Ausdruck der geistigen Schöpfung ihrer Autoren" gilt und was bloß "kurze Auszüge" sind. Das Recht der Verlage an ihren Werken soll für ein Jahr gelten und nicht rückwirkend geltend gemacht werden können. Verlage könnten von Suchmaschinen und sozialen Netzwerken also ab der Veröffentlichung eines Beitrages ein Jahr lang Gebühren verlangen, wenn diese Teile des Inhalts anzeigen, also etwa die Überschrift oder Auszüge aus dem Artikel. Jeder EU-Mitgliedsstaat dürfte dabei selbst entscheiden, ab welcher Länge ein Auszug lizenzpflichtig wäre und wann er frei verwendet werden könnte. Entsprechend könnten schon drei Wörter oder auch erst drei Sätze als lizenzpflichtig gelten.
Daraus folgt das Google News oder auch
andere Newsapps ihre Dienste in den jeweiligen EU-Ländern komplett
einstellen könnten um der Zahlung zu entgehen. Dadurch würden auch die
Medien getroffen die gar kein Geld von Google haben wollen, insbesondere
kleinere Verlage und Plattformen.
Artikel 13 besagt das
Onlineplattformen unmittelbar für Urheberrechtsverletzungen
verantwortlich gemacht werden sollen. Auch wenn ihre Nutzer dafür
verantwortlich sind. Im Moment müssen Anbieter wie Youtube erst auf
Urheberrechtsverletzungen reagieren wenn ihnen beispielsweise ein Video
gemeldet wird. Dies soll sich nun ändern. Laut dem momentanen Entwurf
müssten die Anbieter beweisen, dass sie "bestmögliche Anstrengungen"
unternommen haben, um zu verhindern das urheberrechtlich geschütztes
Material auf ihrer Plattform hochgeladen wird.
Experten und
verschiedene Initiativen vermuten das Soziale Netzwerke Uploads vorher
überprüfen müssten um „bestmögliche Anstrengungen“ vorweisen zu können.
Im Zweifelsfall würden dann Inhalte nicht hochgeladen falls es sich um
Urheberrechtlich geschütztes Material handeln könnte. Dies ist aus
verschiedenen Gründen absurd:
Erstens Müssten die Plattformen eine genau Auflistung allen urheberrechtlich geschützten Materials haben. Das wäre schon technisch kaum zu realisieren bei der Menge an geschützten Medien.
Zweitens müsste eine technische Lösung gefunden werden, die fehlerfrei funktioniert. Bisher funktionieren entsprechende Filter mehr schlecht als recht und sperren manchmal fälschlicherweise, manchmal nicht.
Drittens bedeutet dies, die großen Unternehmen enorm zu bevorzugen. Kaum ein kleines Unternehmen wäre in der Lage den logistischen Aufwand zu bewältigen der nötig wäre um entsprechende Inhalte zu filtern.
In der Praxis würden diese Punkte dazu führen das Inhalte im Internet und Sozialen Medien noch rigoroser zensiert werden als ohnehin schon. Zudem sind die Grenzen fließend und es wäre nicht klar ob bspw. Wikipedia weiter bestehen könnte. Im Allgemeinen würde die Informationsfreiheit im Netz, mit all ihren Beschränkungen, noch weiter ausgehölt werden.
Wenn man sich dann die Unterstützer und Gegner des Gesetzesentwurfes ansieht, stellt man fest, dass hier ein Widerspruch zwischen verschiedenen Monopolkapitalisten besteht. Auf der einen Seite diejenigen die bspw. Nachrichten machen wie der Axel Springer Konzern, auf der anderen Seite die Konzerne wie Google und Youtube die von der Dokumentation und Wiedergabe der Nachrichten profitieren.
Erstens Müssten die Plattformen eine genau Auflistung allen urheberrechtlich geschützten Materials haben. Das wäre schon technisch kaum zu realisieren bei der Menge an geschützten Medien.
Zweitens müsste eine technische Lösung gefunden werden, die fehlerfrei funktioniert. Bisher funktionieren entsprechende Filter mehr schlecht als recht und sperren manchmal fälschlicherweise, manchmal nicht.
Drittens bedeutet dies, die großen Unternehmen enorm zu bevorzugen. Kaum ein kleines Unternehmen wäre in der Lage den logistischen Aufwand zu bewältigen der nötig wäre um entsprechende Inhalte zu filtern.
In der Praxis würden diese Punkte dazu führen das Inhalte im Internet und Sozialen Medien noch rigoroser zensiert werden als ohnehin schon. Zudem sind die Grenzen fließend und es wäre nicht klar ob bspw. Wikipedia weiter bestehen könnte. Im Allgemeinen würde die Informationsfreiheit im Netz, mit all ihren Beschränkungen, noch weiter ausgehölt werden.
Wenn man sich dann die Unterstützer und Gegner des Gesetzesentwurfes ansieht, stellt man fest, dass hier ein Widerspruch zwischen verschiedenen Monopolkapitalisten besteht. Auf der einen Seite diejenigen die bspw. Nachrichten machen wie der Axel Springer Konzern, auf der anderen Seite die Konzerne wie Google und Youtube die von der Dokumentation und Wiedergabe der Nachrichten profitieren.
In der „Initiative
gegen in ein Leistungsschutzrecht (IGEL) inszenieren sich dann riesige
Monopole wie Google als Vorkämpfer für Meinungsfreiheit und schreiben in
einem offenen Brief,
der Entwurf begünstige "lediglich die Interessen einer Handvoll sehr
großer Presseunternehmen". Das stimmt, das Problem von Google ist
allerdings in der Hauptsache, dass es sie Geld kosten würde. Dem gegenüber stehen der Axel-Springer-Verlag, als einflussreichster Pressemonopolist in der BRD und Leute wie der CDU-Politiker
Axel Voss(), welcher den Anstoss für den Entwurf gab. Julia Reda, eine
Kritikerin des Gesetzesentwurfs, merkt korrekt dazu an: "Zynisch könnte
man sagen, dass es Verlagen wie Axel Springer darum geht, den
Medienmarkt zu konsolidieren: Die Menschen sollen nicht mehr über
Suchmaschinen oder Aggregatoren auf die Angebote zugreifen, sondern
unmittelbar auf die Websites gehen“.
Und so stehen sich die Interessen von verschiedenen Fraktionen der Bourgeoisie gegenüber welche über den Weg des Parlaments ausgefochten werden. Beiden geht es nicht um die Menschen, Informations- oder Meinungsfreiheit, sondern um ihre Profite. Und das ist was die Revolutionäre in den Debatten über dieses Thema klar machen müssen. Es geht den Bonzen nicht um irgendwelche Ideale für die sie einstehen, sondern sie heucheln für „Transparenz“ oder „Demokratie“ zu stehen. In Wirklichkeit wollen sie nur ihre Gewinne gesichert wissen und versuchen dafür Rechtfertigungen zu finden, die auf Zustimmung stoßen.
Und so stehen sich die Interessen von verschiedenen Fraktionen der Bourgeoisie gegenüber welche über den Weg des Parlaments ausgefochten werden. Beiden geht es nicht um die Menschen, Informations- oder Meinungsfreiheit, sondern um ihre Profite. Und das ist was die Revolutionäre in den Debatten über dieses Thema klar machen müssen. Es geht den Bonzen nicht um irgendwelche Ideale für die sie einstehen, sondern sie heucheln für „Transparenz“ oder „Demokratie“ zu stehen. In Wirklichkeit wollen sie nur ihre Gewinne gesichert wissen und versuchen dafür Rechtfertigungen zu finden, die auf Zustimmung stoßen.
- Geschrieben von pakr
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