Die Überlastung der Jobcenter hat einen neuen Tiefpunkt
erreicht. Eine Folge der überarbeitenden Jobcenter-Mitarbeiter war, dass
Hartz IV-Leistungsberechtigte aufgrund der langen Bearbeitungszeiten
kein Hartz IV erhalten haben. Jetzt erhalten jedoch auch Personen trotz
mitgeteilter Vollzeitbeschäftigung Hartz IV-Leistungen.
Hartz IV-Leistungen fließen weiterhin
Eigentlich ist die Zahlung der Hartz IV-Leistung jeden Monat eine
erfreuliche Nachricht. Zumindest für Hartz IV-Bedürftige. Es gibt jedoch
auch Menschen, die Angst davor haben, weiterhin jeden Monat Hartz
IV-Leistungen zu erhalten. Nämlich Personen, die überhaupt nicht mehr
leistungsberechtigt sind.
Vollzeitbeschäftigung wurde dem Jobcenter mitgeteilt
Normalerweise sollte das Jobcenter die Hartz IV-Leistungen
einstellen, sobald feststeht, dass der Hartz IV-Bezieher durch seine
Vollzeitbeschäftigung seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann.
Ein ehemaliger Hartz IV-Bezieher teilt nun mit, dass er dem Jobcenter
dieses Jahr im Februar mitgeteilt habe, dass er nicht mehr auf Hartz IV
angewiesen sei. Trotzdem erhält er weiterhin den Regelsatz und die
Kosten für seine Wohnung.
Keine Reaktion des Jobcenters
Das Jobcenter reagiert, wie gewohnt, jedoch nicht auf die Briefe,
Anrufe und E-Mails des ehemaligen Hartz IV-Beziehers. Eine
Rücküberweisung der Hartz IV-Leistungen sei so nicht möglich. Vielmehr
müsse er auf eine Rückzahlungsaufforderung des Jobcenters warten.
Rückfragen beim Jobcenter führen zu keinem Ergebnis
Das Jobcenter will auch nach Rückfragen nicht zu diesem Fall sagen.
Es beruft sich auf den Datenschutz. Eine Weiterzahlung der Leistung
erfolgt angeblich, weil noch Fragen bestehen oder eine Rückmeldung des
„Hartz IV-Beziehers“ fehlt. Weiterhin könne man laut Aussage des
Jobcenters auch mit einer Vollzeitbeschäftigung hilfebedürftig sein und
Hartz IV-Leistungen beziehen. Dies ist mit einem Gehalt von 1.400 EUR
monatlich jedoch eher fragwürdig.
Hartz IV-Bezieher haben Angst
Die Überarbeitung des Jobcenters löst Angst bei den Betroffenen aus.
Personen, die auf die Leistungen angewiesen sind und keine erhalten,
können ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren und leben unterhalb des
Existenzminimums. Die anderen haben Angst wegen Sozialleistungsbetrug
angezeigt zu werden, da sie weiterhin Leistungen erhalten, jedoch gar
keinen Anspruch mehr hierauf haben.
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