Der vom Gesetzgeber vorgesehene Betrag für Stromkosten
fällt zu niedrig aus. Ein Single-Haushalt verbraucht in der Regel 1500
Kilowattstunden im Jahr. Die Stromkosten belaufen sich bei diesem
Verbrauch auf ca. 40 EUR im Monat. Damit übersteigt der Strombedarf den
im Regelsatz vorgesehenen Bedarf um 15 Prozent.
Weiterhin gibt es auch regionale Unterschiede was die Diskrepanz
zwischen Bedarf und Regelsatz angeht. Ein Einpersonenhaushalt zahlt für
die Stromkosten im Jahr durchschnittlich 583 EUR. Das sind 39 Prozent
mehr als der Regelsatz hergibt. In Bremen ist die Kluft zwischen Bedarf
und Regelsatz am geringsten. Sie liegt nur bei 17 Prozent.
Stromnetzbetreiber erhöhen ihre Preise
Das Problem Stromkosten nimmt zu. Denn die Strompreise werden Anfang
nächsten Jahres extremst angehoben. Die Stromnetzbetreiber begründen die
Preissteigerung mit der Energiewende.
Hartz IV-Bezieher auf Grundversorgung angewiesen
Um die Stromkosten zu senken, wechseln viele Menschen einfach den
Stromanbieter. Beim Anbieterwechsel wird jedoch die Bonität der
Strombezieher geprüft. Für Hartz IV-Bezieher wirkt sich dies zum
Nachteil aus. Aufgrund des Hartz IV-Bezugs wird ihnen ein
Stromanbieterwechsel häufig verwehrt. Sie sind somit von der
Grundversorgung abhängig und müssen dort die höchsten Strompreise
zahlen. Zudem haben Hartz IV-Bezieher häufig nicht die finanziellen
Mittel auf energieeffizientere Geräte umzusteigen.
Strom-Pauschale muss erhöht werden
Aufgrund der steigenden Stromkosten verlangt die Verbraucherzentrale
nun eine Erhöhung des Regelsatzes. Die Strompauschale soll dem
tatsächlichen Bedarf der Hartz IV-Bezieher angepasst werden.
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