Montag, 14. August 2017

Oberster Gerichtshof Griechenlands verteidigt den Kapitalismus: Den Lohn nicht ausbezahlen ist voll OK. (Dafür darf dann auch Sonntag gearbeitet werden)



Die Löhne in Griechenland sind im Allgemeinen auf einem Niveau, das 
das Überleben schwer macht. Was aber nicht heißt, dass griechische 
Unternehmer nicht der Grundqualifikation ihres Standes mächtig waren: 
Jammern, mit Vorliebe über hohe Lohnkosten. Weswegen es in 
Krisenzeiten denn zunehmend mehr davon gibt, die zwar Menschen für 
sich arbeiten lassen, aber keineswegs den Hungerlohn ausbezahlen. 
Darüber wurde seit 2011 vor verschiedenen Gerichten geklagt, und qua 
Einsprüche gelangten solche Prozesse nunmehr vor den Obersten 
Gerichtshof des Landes. Im Juli nun entschied das Oberste Gericht, das 
sei kein Gesetzesverstoß – es sei denn, der „Arbeitnehmer“ könne 
nachweisen, dass dies geschehen sei, um ihn dazu zu bringen, selbst 
(und also: entschädigungslos) zu kündigen. (Mit anderen Worten: Weiter 
arbeiten – ohne Lohn – ist für diese Art Richter auch OK. Gilt das 
auch für Pinguin-Garderobe?). Damit bekunden diese sehr ehrenwerten 
Herren auch, dass ihnen solche Ereignisse wie (einmal mehr) ein in 
diesen Tagen passierter Selbstmord, weil monatelang kein Lohn 
ausbezahlt wurde, herzlich egal sind. Und geben schon mal einen mehr 
als deutlichen Hinweis darauf, wie sie wohl bei den jetzt beginnenden 
Klagen gegen Zwangsarbeit am Sonntag zu entscheiden gedenken. Auf die 
Richter kann sich das griechische Kapital verlassen. Zur Abschaffung 
der Lohnarbeit in Griechenland und ihren Auswirkungen siehe drei 
aktuelle Beiträge – sowie zur Ausweitung auf Sonntag einen weiteren 
Beitrag
http://www.labournet.de/?p=119971

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