Montag, 14. August 2017
Oberster Gerichtshof Griechenlands verteidigt den Kapitalismus: Den Lohn nicht ausbezahlen ist voll OK. (Dafür darf dann auch Sonntag gearbeitet werden)
Die Löhne in Griechenland sind im Allgemeinen auf einem Niveau, das
das Überleben schwer macht. Was aber nicht heißt, dass griechische
Unternehmer nicht der Grundqualifikation ihres Standes mächtig waren:
Jammern, mit Vorliebe über hohe Lohnkosten. Weswegen es in
Krisenzeiten denn zunehmend mehr davon gibt, die zwar Menschen für
sich arbeiten lassen, aber keineswegs den Hungerlohn ausbezahlen.
Darüber wurde seit 2011 vor verschiedenen Gerichten geklagt, und qua
Einsprüche gelangten solche Prozesse nunmehr vor den Obersten
Gerichtshof des Landes. Im Juli nun entschied das Oberste Gericht, das
sei kein Gesetzesverstoß – es sei denn, der „Arbeitnehmer“ könne
nachweisen, dass dies geschehen sei, um ihn dazu zu bringen, selbst
(und also: entschädigungslos) zu kündigen. (Mit anderen Worten: Weiter
arbeiten – ohne Lohn – ist für diese Art Richter auch OK. Gilt das
auch für Pinguin-Garderobe?). Damit bekunden diese sehr ehrenwerten
Herren auch, dass ihnen solche Ereignisse wie (einmal mehr) ein in
diesen Tagen passierter Selbstmord, weil monatelang kein Lohn
ausbezahlt wurde, herzlich egal sind. Und geben schon mal einen mehr
als deutlichen Hinweis darauf, wie sie wohl bei den jetzt beginnenden
Klagen gegen Zwangsarbeit am Sonntag zu entscheiden gedenken. Auf die
Richter kann sich das griechische Kapital verlassen. Zur Abschaffung
der Lohnarbeit in Griechenland und ihren Auswirkungen siehe drei
aktuelle Beiträge – sowie zur Ausweitung auf Sonntag einen weiteren
Beitrag
http://www.labournet.de/?p=119971
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