Montag, 7. August 2017

Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht


DGB will eigene Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II nicht  
veröffentlicht sehen [wir schon]

"Erst nach der Bundestagswahl wird sich das Bundesverfassungsgericht  
zu Sanktionen im SGB II äußern. Das Sozialgericht Gotha hatte in einer  
vielbeachteten Richtervorlage und in zwei Anläufen ein Verfahren in  
Karlsruhe erzwungen. Wie üblich hat das Bundesverfassungsgericht  
Stellungnahmen von sachkundigen Organisationen eingeholt. Darunter  
auch eine des DGB.
Zu den so befragten gehörte auch der Sozialhilfeverein Tacheles e.V.  
(tacheles-sozialhilfe.de). Tacheles veröffentlichte die eigene  
Stellungnahme und die von anderen Befragten. Darunter mit etwas  
Verspätung Anfang Juni auch jene des DGB. Erfolgreich hat der DGB  
daraufhin Tacheles e.V. gebeten, diese Veröffentlichung wieder vom  
Netz zu nehmen.
Hintergrund dürfte eine unterschiedliche Einschätzung von  
DGB-Fachabteilung und DGB-Bundesvorstand sein. Während die  
Stellungnahme des DGB für das Bundesverfassungsgericht meint, man  
würde keine Legitimation für Sanktionen sehen, hatte der  
DGB-Bundesvorstand noch 2015 Sanktionen in der Linie von Andrea Nahles  
unterstützt. Zu einem Antrag der Partei Die Linke zur Abschaffung von  
Sanktionen erklärte der DGB im Sozialausschuss des Bundestages, man  
sei nicht generell gegen Sanktionen, sondern nur für eine Entschärfung  
der Situation von Leistungsempfängern unter 25 Jahren. Auf der Linie  
von Andrea Nahles eben.
Jetzt, kurz vor der Bundestagswahl, werden wohl wieder  
Spitzenfunktionäre in DGB und den Einzelgewerkschaften auf einen  
SPD-Kanzler hoffen. Als sei ein Schröder nicht genug. Da stört eine  
Delegitimierung von Zwangsarbeit und neuem Reichsarbeitsdienst.
Der ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss hatte 2015 vom  
DGB-Bundesvorstand eine Erklärung zum katastrophalen Auftritt des DGB  
im Sozialausschuss verlangt und erhielt die Antwort, man handele im  
"höheren Interesse". Ein Interesse, das die Erwerbslosen offenbar  
nicht einschliesst." Zuschrift vom 1.8.2017 von Volker Ritter, ver.di  
Erwerbslosenausschüsse Hannover-Leine-Weser und Nds./HB

Zur Förderung der Transparenz hier also die Stellungnahme des DGB vom  
31.3.2017 (pdf) zu Sanktionen für das Bundesverfassungsgericht
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/08/sanktionen_dgb.pdf

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen