Montag, 7. August 2017
Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht
DGB will eigene Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II nicht
veröffentlicht sehen [wir schon]
"Erst nach der Bundestagswahl wird sich das Bundesverfassungsgericht
zu Sanktionen im SGB II äußern. Das Sozialgericht Gotha hatte in einer
vielbeachteten Richtervorlage und in zwei Anläufen ein Verfahren in
Karlsruhe erzwungen. Wie üblich hat das Bundesverfassungsgericht
Stellungnahmen von sachkundigen Organisationen eingeholt. Darunter
auch eine des DGB.
Zu den so befragten gehörte auch der Sozialhilfeverein Tacheles e.V.
(tacheles-sozialhilfe.de). Tacheles veröffentlichte die eigene
Stellungnahme und die von anderen Befragten. Darunter mit etwas
Verspätung Anfang Juni auch jene des DGB. Erfolgreich hat der DGB
daraufhin Tacheles e.V. gebeten, diese Veröffentlichung wieder vom
Netz zu nehmen.
Hintergrund dürfte eine unterschiedliche Einschätzung von
DGB-Fachabteilung und DGB-Bundesvorstand sein. Während die
Stellungnahme des DGB für das Bundesverfassungsgericht meint, man
würde keine Legitimation für Sanktionen sehen, hatte der
DGB-Bundesvorstand noch 2015 Sanktionen in der Linie von Andrea Nahles
unterstützt. Zu einem Antrag der Partei Die Linke zur Abschaffung von
Sanktionen erklärte der DGB im Sozialausschuss des Bundestages, man
sei nicht generell gegen Sanktionen, sondern nur für eine Entschärfung
der Situation von Leistungsempfängern unter 25 Jahren. Auf der Linie
von Andrea Nahles eben.
Jetzt, kurz vor der Bundestagswahl, werden wohl wieder
Spitzenfunktionäre in DGB und den Einzelgewerkschaften auf einen
SPD-Kanzler hoffen. Als sei ein Schröder nicht genug. Da stört eine
Delegitimierung von Zwangsarbeit und neuem Reichsarbeitsdienst.
Der ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss hatte 2015 vom
DGB-Bundesvorstand eine Erklärung zum katastrophalen Auftritt des DGB
im Sozialausschuss verlangt und erhielt die Antwort, man handele im
"höheren Interesse". Ein Interesse, das die Erwerbslosen offenbar
nicht einschliesst." Zuschrift vom 1.8.2017 von Volker Ritter, ver.di
Erwerbslosenausschüsse Hannover-Leine-Weser und Nds./HB
Zur Förderung der Transparenz hier also die Stellungnahme des DGB vom
31.3.2017 (pdf) zu Sanktionen für das Bundesverfassungsgericht
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/08/sanktionen_dgb.pdf
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