Montag, 14. August 2017

Der Kampf der Bremer Mercedes-Arbeiter um`s Streikrecht geht weiter – auch vor den Gerichten


"Die klagenden Arbeiter von Mercedes haben beschlossen, ihren Kampf um 
das Streikrecht auf allen Ebenen weiter zu führen. Auch wenn uns 
bewusst ist, dass die Frage des Streikrechts nicht vor den Gerichten, 
sondern durch seine praktische  Ausübung in den Betrieben entschieden 
wird, werden wir es auch weiterhin nicht hinnehmen, dass Gerichte, wie 
das Bremer Arbeitsgericht und das LAG, sich um eine Entscheidung in 
der eigentlichen Frage des Streikrechts herumdrücken. Das ist für uns 
auch eine Frage der Ehre. Wir müssen feststellen, dass die kriminellen 
Machenschaften des Auto-Kartells in diesem Land nahezu ungeahndet 
bleiben, ja sogar weitestgehend unter staatlichem Schutz stehen. (...) 
Weil das Landesarbeitsgericht Bremen ihre Berufung verwarf und die 
Revision beim
Bundesarbeitsgericht nicht zuließ, haben heute die vier Anwälte - 
Gabriele Heinecke (Hamburg), Benedikt Hopmann, Reinhold Niemerg und 
Helmut Platow (alle Berlin) -  von dreizehn Arbeitern des Mercedes 
Werkes in Bremen Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt 
eingelegt. Vorsorglich haben sie heute auch gegen das Urteil des 
Landesarbeitsgerichts Verfassungsbeschwerde beim 
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. (...) Die Auslagerung 
von Tätigkeiten an tarifungebundene Werkvertragsfirmen ist eine 
besondere Form der Tarifflucht. Es muss erlaubt sein, sich dagegen 
durch Arbeitsniederlegungen zu schützen, notfalls auch ohne Aufruf der 
Gewerkschaften..." Mitteilung der Kläger vom 7. August 2017 (pdf)
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/08/dchb_klage070817.pdf

Siehe Hintergründe im Dossier
http://www.labournet.de/?p=71957

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