Montag, 14. August 2017
Der Kampf der Bremer Mercedes-Arbeiter um`s Streikrecht geht weiter – auch vor den Gerichten
"Die klagenden Arbeiter von Mercedes haben beschlossen, ihren Kampf um
das Streikrecht auf allen Ebenen weiter zu führen. Auch wenn uns
bewusst ist, dass die Frage des Streikrechts nicht vor den Gerichten,
sondern durch seine praktische Ausübung in den Betrieben entschieden
wird, werden wir es auch weiterhin nicht hinnehmen, dass Gerichte, wie
das Bremer Arbeitsgericht und das LAG, sich um eine Entscheidung in
der eigentlichen Frage des Streikrechts herumdrücken. Das ist für uns
auch eine Frage der Ehre. Wir müssen feststellen, dass die kriminellen
Machenschaften des Auto-Kartells in diesem Land nahezu ungeahndet
bleiben, ja sogar weitestgehend unter staatlichem Schutz stehen. (...)
Weil das Landesarbeitsgericht Bremen ihre Berufung verwarf und die
Revision beim
Bundesarbeitsgericht nicht zuließ, haben heute die vier Anwälte -
Gabriele Heinecke (Hamburg), Benedikt Hopmann, Reinhold Niemerg und
Helmut Platow (alle Berlin) - von dreizehn Arbeitern des Mercedes
Werkes in Bremen Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt
eingelegt. Vorsorglich haben sie heute auch gegen das Urteil des
Landesarbeitsgerichts Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. (...) Die Auslagerung
von Tätigkeiten an tarifungebundene Werkvertragsfirmen ist eine
besondere Form der Tarifflucht. Es muss erlaubt sein, sich dagegen
durch Arbeitsniederlegungen zu schützen, notfalls auch ohne Aufruf der
Gewerkschaften..." Mitteilung der Kläger vom 7. August 2017 (pdf)
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/08/dchb_klage070817.pdf
Siehe Hintergründe im Dossier
http://www.labournet.de/?p=71957
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