Samstag, 19. August 2017

Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter als Sklavenhändler



Förderung Zeitarbeit bleibt bestehen – Bundesagentur für Arbeit und  
Nahles ignorieren Bundesrechnungshof

"„Rechnungshof geißelt Bundesagentur für Arbeit“ titelte die  
Süddeutsche im Herbst vor zwei Jahren. Darin berichtete die SZ über  
einen Bundesrechnungshofbericht aus dem Jahr 2015, in dem die  
Lohnkostenzuschüsse an Zeitarbeitsfirmen kritisiert werden. (...) Der  
Bundesrechnungshof hält die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für  
nicht gegeben, dass die Zuschüsse an „Zeitarbeitsunternehmen für  
Leiharbeitsverhältnisse mangels einer Minderleistung, die sich  
unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden.  
So werden „Zeitarbeitsunternehmen durch EGZ (Anm.  
Eingliederungszuschuss) gegenüber anderen Unternehmen ungerechtfertigt  
begünstigt; sie erhalten Fördergelder, ohne hierfür einen  
entsprechenden Aufwand zu leisten“, argumentieren die Prüfer weiter.  
Zukünftig fordern sie die Förderung bei Leiharbeitsverhältnissen in  
den Arbeitsagenturen und Jobcentern einzustellen. Außerdem  
entkräfteten die Stellungnahmen des Bundesministeriums und der  
Bundesagentur für Arbeit nicht ihre Bedenken. Stattdessen erwarten sie  
in jedem Einzelfall einen Nachweis für die konkreten finanziellen  
Nachteile bzw. Einarbeitungsaufwand für die Zeitarbeitsfirmen, welchen  
den Zuschuss berechtigt. In ihren Augen müsse eine strenge  
Nachweispflicht für den Verleihbetrieb, welche Einarbeitungsleistungen  
der Verleiher bringt, bestehen. Dies haben die Jobcenter und  
Arbeitsagenturen sorgfältig zu prüfen. (...) Unverkennbar erhalten die  
BA als auch das Bundesministerium mit ihren Lohnzuschüssen das  
Drehkarussell und die Ausbeutung durch die Leiharbeit am Leben..."  
Beitrag vom 10. August 2017 von und bei Inge Hannemann
http://inge-hannemann.de/foerderung-zeitarbeit-bleibt-bestehen-bundesagentur-fuer-arbeit-und-nahles-ignorieren-bundesrechnungshof/

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