Samstag, 19. August 2017
Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter als Sklavenhändler
Förderung Zeitarbeit bleibt bestehen – Bundesagentur für Arbeit und
Nahles ignorieren Bundesrechnungshof
"„Rechnungshof geißelt Bundesagentur für Arbeit“ titelte die
Süddeutsche im Herbst vor zwei Jahren. Darin berichtete die SZ über
einen Bundesrechnungshofbericht aus dem Jahr 2015, in dem die
Lohnkostenzuschüsse an Zeitarbeitsfirmen kritisiert werden. (...) Der
Bundesrechnungshof hält die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für
nicht gegeben, dass die Zuschüsse an „Zeitarbeitsunternehmen für
Leiharbeitsverhältnisse mangels einer Minderleistung, die sich
unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden.
So werden „Zeitarbeitsunternehmen durch EGZ (Anm.
Eingliederungszuschuss) gegenüber anderen Unternehmen ungerechtfertigt
begünstigt; sie erhalten Fördergelder, ohne hierfür einen
entsprechenden Aufwand zu leisten“, argumentieren die Prüfer weiter.
Zukünftig fordern sie die Förderung bei Leiharbeitsverhältnissen in
den Arbeitsagenturen und Jobcentern einzustellen. Außerdem
entkräfteten die Stellungnahmen des Bundesministeriums und der
Bundesagentur für Arbeit nicht ihre Bedenken. Stattdessen erwarten sie
in jedem Einzelfall einen Nachweis für die konkreten finanziellen
Nachteile bzw. Einarbeitungsaufwand für die Zeitarbeitsfirmen, welchen
den Zuschuss berechtigt. In ihren Augen müsse eine strenge
Nachweispflicht für den Verleihbetrieb, welche Einarbeitungsleistungen
der Verleiher bringt, bestehen. Dies haben die Jobcenter und
Arbeitsagenturen sorgfältig zu prüfen. (...) Unverkennbar erhalten die
BA als auch das Bundesministerium mit ihren Lohnzuschüssen das
Drehkarussell und die Ausbeutung durch die Leiharbeit am Leben..."
Beitrag vom 10. August 2017 von und bei Inge Hannemann
http://inge-hannemann.de/foerderung-zeitarbeit-bleibt-bestehen-bundesagentur-fuer-arbeit-und-nahles-ignorieren-bundesrechnungshof/
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