Dienstag, 7. Juni 2016

Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht


Das Bundesverfassungsgericht weicht der Entscheidung aus: Unzulässige 
Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld 
II-Sanktionen?

Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Pressemitteilung 
Nr. 31/2016 vom 2. Juni 2016 (zum Beschluss 1 BvL 7/15 vom 06. Mai 
2016) mitteilt, lehnt das höchste Gericht eine Entscheidung über die 
Verfassungsmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen (§ 31 SGB II) aus 
formalen Gründe ab.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-031.html

Siehe unsere Einschätzung im Dossier
http://www.labournet.de/?p=80978

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