Dienstag, 7. Juni 2016
Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht weicht der Entscheidung aus: Unzulässige
Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld
II-Sanktionen?
Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Pressemitteilung
Nr. 31/2016 vom 2. Juni 2016 (zum Beschluss 1 BvL 7/15 vom 06. Mai
2016) mitteilt, lehnt das höchste Gericht eine Entscheidung über die
Verfassungsmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen (§ 31 SGB II) aus
formalen Gründe ab.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-031.html
Siehe unsere Einschätzung im Dossier
http://www.labournet.de/?p=80978
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