Samstag, 22. Februar 2020

Sanktionen nach dem BVerfG-Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen - wie weiter?



Der Kampf gegen Sanktionen ist vor allem ein politischer und kein rechtlicher

"In einem Forderungspapier "zur gesetzlichen Neuregelung der 
Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende" vom 27. Januar 
2020 treten die Landesarbeitsminister*innen von Baden-Württemberg, 
Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen, trotz der 
Sanktionsentscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts 
vom 5. November 2019, für den Weiterbestand von Sanktionen ggf. auch 
von 100 Prozent ein. (...) Die Akteure von CDU/CSU berufen sich 
hierbei ausdrücklich auf den Inhalt der BVerfGE. Doch ist das 
überhaupt möglich? (...) Eine von der realen Wirtschafts- und 
Sozialpolitik unabhängige verfassungskonforme Mitwirkung kann es 
insofern nicht geben. (...) Jede Mitwirkungspflicht bei sozialem 
Unterstützungsbedarf lässt sich jedoch nur verfassungskonform 
rechtfertigen, wenn überprüft wird, wobei denn überhaupt konkret 
mitgewirkt werden soll, also wenn genau das getan wird, von dem der 
Erste Senat in seiner Sanktionsentscheidung abstrahiert. (...) ob nun 
gewollt oder nicht, letztlich betreibt der Erste Senat hier vor allem 
(neoliberale) Politik im juristischen Gewand (...) als politischen 
Auftrag, die aktuelle Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik im Sinne 
des Primat der Menschenwürde und des Sozialen - und damit auch 
verfassungsgemäß - zu verändern. Denn nicht nur bei Hartz IV ist der 
Sozialstaat immer mehr zu einem Instrument neoliberaler 
wirtschaftspolitischer Steuerung verkommen. Das muss und kann nur 
durch politische Aktion geändert werden. Wenn uns das BVerfG hierbei 
auch wenig hilfreich ist; es kann uns das auch nicht verbieten." 
Diskussionsbeitrag von Armin Kammrad vom 17. Februar 2020 (pdf) - wir 
danken!
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/02/sanktionen-kammrad170220.pdf

Siehe Hintergründe im Dossier
https://www.labournet.de/?p=157074

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen