Samstag, 22. Februar 2020
Sanktionen nach dem BVerfG-Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen - wie weiter?
Der Kampf gegen Sanktionen ist vor allem ein politischer und kein rechtlicher
"In einem Forderungspapier "zur gesetzlichen Neuregelung der
Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende" vom 27. Januar
2020 treten die Landesarbeitsminister*innen von Baden-Württemberg,
Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen, trotz der
Sanktionsentscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
vom 5. November 2019, für den Weiterbestand von Sanktionen ggf. auch
von 100 Prozent ein. (...) Die Akteure von CDU/CSU berufen sich
hierbei ausdrücklich auf den Inhalt der BVerfGE. Doch ist das
überhaupt möglich? (...) Eine von der realen Wirtschafts- und
Sozialpolitik unabhängige verfassungskonforme Mitwirkung kann es
insofern nicht geben. (...) Jede Mitwirkungspflicht bei sozialem
Unterstützungsbedarf lässt sich jedoch nur verfassungskonform
rechtfertigen, wenn überprüft wird, wobei denn überhaupt konkret
mitgewirkt werden soll, also wenn genau das getan wird, von dem der
Erste Senat in seiner Sanktionsentscheidung abstrahiert. (...) ob nun
gewollt oder nicht, letztlich betreibt der Erste Senat hier vor allem
(neoliberale) Politik im juristischen Gewand (...) als politischen
Auftrag, die aktuelle Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik im Sinne
des Primat der Menschenwürde und des Sozialen - und damit auch
verfassungsgemäß - zu verändern. Denn nicht nur bei Hartz IV ist der
Sozialstaat immer mehr zu einem Instrument neoliberaler
wirtschaftspolitischer Steuerung verkommen. Das muss und kann nur
durch politische Aktion geändert werden. Wenn uns das BVerfG hierbei
auch wenig hilfreich ist; es kann uns das auch nicht verbieten."
Diskussionsbeitrag von Armin Kammrad vom 17. Februar 2020 (pdf) - wir
danken!
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/02/sanktionen-kammrad170220.pdf
Siehe Hintergründe im Dossier
https://www.labournet.de/?p=157074
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