Mittwoch, 26. Februar 2020

In Frankreich wollen die Behörden bestimmen, wen die Gewerkschaften als Arbeitsinspektoren einsetzen: Gérald Le Corre (CGT) soll dieses Amt verlieren – weil er bei der Lubrizol-Katastrophe in Rouen an die Öffentlichkeit ging


SUD: Stop à la Repression syndicaleAm 27. Februar 2020 verhandelt der Conseil d’Etat auf Antrag des Arbeitsministeriums dessen Einspruch gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts: Dieser hatte im März 2019 den Ausschluss des CGT-Gewerkschafters Gérald Le Corre von seinen verschiedenen Funktionen in der Arbeitsinspektion der Normandie für nicht zulässig erklärt. Sowohl das Ministerium, als auch die Präfektur der Normandie hatten ihn von der Mitwirkung an verschiedenen Instanzen ausgeschlossen – und es ist in Gewerkschaftskreisen offen gehandelte Tatsache, dass dies geschah, weil er zu jenen gehörte, die bei der „Lubrizol-Affäre“ in Rouen (siehe den Verweis am Ende dieses Beitrags) die Umstände und Entwicklung des Vorfalls an die Öffentlichkeit gebracht hatten. In dem Artikel „Le syndicaliste Gérald Le Corre réprimé pour la vérité“ am 21. Februar 2020 beim Syndicollectif externer Link wird der ganze Vorgang (inklusive eines Links zu einem Flugblatt, in dem das ganze Verfahren dargestellt und kritisiert wird) nachgezeichnet und die Frage aufgeworfen, seit wann die Gewerkschaften nicht mehr das Recht haben sollen, ihre Vertreter in der Arbeitsinspektion nicht mehr selbst zu benennen – was wiederum in eine Reihe gestellt wird mit anderen Maßnahmen, gewerkschaftliche Rechte in Frankreich kontinuierlich zu beschneiden. Siehe dazu auch zwei weitere aktuelle Beiträge verschiedener gewerkschaftlicher Gruppierungen zur Solidarität und den Hinweis auf unser Dossier zur damaligen „Lubrizol-Affäre“, die Anlass für diesen Angriff auf gewerkschaftliche Rechte in der Arbeitsinspektion war:
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=163547

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