Mittwoch, 26. Februar 2020

Armutspolitisch wirkungslos: “Grundrente”


Dossier

Logo des Bündnisses Rente zum LebenAls „dreisten Etikettenschwindel“ und „armutspolitisch wirkungslos“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne der Sondierenden aus Union und SPD zur Einführung einer sogenannten „Grundrente“. „Die Voraussetzungen sind zu hoch, die Umsetzung zu kompliziert und die Leistungen zu niedrig“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Verband heute vorlegte, kann gerade einmal ein Fünftel der Altersgrundsicherungsbezieher 35 Jahre und mehr beitragspflichtige Erwerbsarbeit als Voraussetzung für die so genannte Grundrente vorweisen. Hinzu käme, dass nach den Plänen der Sondierenden die gleichen Kriterien wie bei der Sozialhilfe angelegt werden: Erst müsse angespartes Vermögen eingesetzt werden und auch falls weitere ausreichende Einkommen, etwa von Ehepartnern vorhanden sind, entfalle der Anspruch auf die Leistung. „Hier von Rente zu sprechen, ist schon ein dreister Etikettenschwindel. Eine Rente ist ein Anspruch, der ganz unabhängig von weiteren Einkommen oder Vermögen erworben wird. Das hier ist keine Rente, sondern eine Sozialhilfe Plus für lediglich einen kleinen Teil der von Armut bedrohten Menschen“, so Schneider…” Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbands vom 19. Januar 2018 externer Link. Siehe dazu den Grundrente-Referentenentwurf vom 16.01.2020 externer Link  und hier dazu:
  • [Appell zum Mitunterzeichnen] Kreative zu arm für die Grundrente! New
    “„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative. Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 €) erwirtschaftet worden sein. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler*innen werden dies absehbar nicht erreichen! Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert gemeinsam mit anderen Künstlerverbänden in einem Appell, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist…” Appell (u.a.) vom Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) vom 5. Februar 2020 externer Link
  • Grundrente nur Tropfen auf den heissen Stein – erstaunlich positive Bewertungen der DGB-Gewerkschaften  
    • Grundrente nur Tropfen auf den heissen Stein – Eine großkoalitionäre Minimallösung gegen Altersarmut: Keine wirksame Armutsbekämpfung durch die Grundrente“… Keines der zunächst erörterten Modelle („Zuschussrente“, „Lebensleistungsrente“, „Solidarrente“ und „solidarische Lebensleistungsrente“) hat sich durchgesetzt. Immer gab es bei CDU/CSU oder FDP wirtschaftsnahe Kräfte, die eine Kompromisslösung blockiert haben. Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil hat es jetzt geschafft, sein Konzept einer „Respektrente“ – wenn auch stark verwässert – durch das Bundeskabinett zu bringen. Hiermit erkennt die Bundesregierung an, dass sich Arbeit auch für diejenigen Ruheständlerinnen und Ruheständler lohnen muss, deren Lohn für eine armutsfeste Rente selbst nach 35 Jahren der Beitragszahlung, der Kindererziehung und/oder der Pflege von Angehörigen nicht ausreicht. 1,3 Millionen Kleinstrentnerinnen und -rentner sollen vom  1. Januar 2021 an im Durchschnitt  ca. 85 Euro im Monat zusätzlich erhalten. Trotzdem werden sie in aller Regel weiter einkommensarm sein, wenn man die Armutsrisikoschwelle der Europäischen Union (1.035 Euro pro Monat für Alleinstehende) zugrunde legt. Es wird eine Gleitzone geben, die bei 33 Jahren Beitragszahlung beginnt und eine Abbruchkante bei 34 Jahren und elf Monaten vermeidet. Freibeträge in der Grundsicherung und beim Wohngeld sollen sicherstellen, dass auch Menschen die Grundrente erhalten, die in Städten mit hohen Mieten leben. Statt einer Bedürftigkeitsprüfung, die der Wirtschaftsflügel von CDU und CSU verlangt hatte, steht eine „umfassende Einkommensprüfung“ auf der Grundlage von Finanzamtsdaten an. Somit bleibt den Betroffenen zwar eine meist als demütigend erlebte Offenlegung der gesamten Lebensumstände erspart, wie sie Sozialleistungsbezieher über sich ergehen lassen müssen. Die vorgesehenen Freibeträge betragen 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für (Ehe-)Paare. Ganz von der Grundrente ausgeschlossen bleiben die hauptsächlich betroffenen einkommensarmen Frauen, wenn ihr Einkommen oberhalb von 1.600 Euro bzw. das eines Ehepaares über 2.300 Euro liegt. Wenn der Staat fragt, was der Mann verdient, liegt dem ein überholtes Familienmodell zugrunde. Dabei soll die Grundrente ja kein staatliches Almosen sein, sondern ein Lohn für Lebensleistung, also für harte Arbeit, Pflege und/oder Kindererziehung. Parteien, die sonst einen „schlanken Staat“ favorisieren und Bürokratie abbauen wollen, können plötzlich gar nicht genug bürokratische Hürden errichten, wenn es um die Schaffung von mehr sozialer Gerechtigkeit geht. Bei der Mütterrente, welche die CSU durchgesetzt hat, findet jedoch bezeichnenderweise keine Einkommensprüfung statt. Vergleicht man den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem ursprünglichen Konzept von Hubertus Heil, so fällt auf, dass sich die Zahl der Anspruchsberechtigten, die in den Genuss der Grundrente gelangen werden, ebenso mehr als halbiert hat wie die für das Projekt veranschlagten Finanzmittel…” Gastbeitrag von Christoph Butterwegge vom 20. Februar 2020 im Blog der Republik externer Link
    • Gesetzentwurf vom 19.02.2020 bei Sozialpolitik aktuell externer Link 
    • Zu wenig für zu wenige. Ganze 75 Euro würden arme Rentner mehr bekommen im Monat. Die Fehler der Vergangenheit korrigiert das nicht.Es ist eine Binsenweisheit: Jede Grundrente ist besser als keine Grundrente. Daher kann die Große Koalition auch kleine Verbesserungen als bedeutsamen Fortschritt verkaufen. Doch nüchtern betrachtet ist nicht viel passiert. Etwa 1,3 Millionen arme Rentner werden ab 2021 pro Monat durchschnittlich 75 Euro zusätzlich erhalten. Das ist fast nichts. Zudem haben die jahrelangen Diskussionen über die Grundrente den Blick aufs Wesentliche verstellt: Wie kann es eigentlich sein, dass im reichen Deutschland so viele Rentner arm sind? Diese Debatte wird kaum geführt, stattdessen lieber auf die Demografie verwiesen. (…) Ob Hartz IV, Leiharbeit, vereinfachte Befristung, Minijobs als Nebenerwerb oder ein Mindestlohn, der viel zu niedrig ist: Wenn die Gehälter dümpeln, dann legen auch die Rentenbeiträge nicht zu. Das ist pure Logik. Genauso wahnsinnig war es, die private Riester-Rente einzuführen. Diese Gelder fehlen jetzt in der gesetzlichen Rentenversicherung – und die Arbeitgeber müssen nichts dazu beitragen. Solange diese Fehler nicht behoben sind, werden viele Rentner weiter darben. Die Grundrente hilft nur wenigen – und zu wenig.” Kommentar von Ulrike Herrmann vom 20.2.2020 in der taz online externer Link
    • Grundrente; Wer profitiert, was wird es kosten?Überblick vom 19.02.2020 bei tagesschau.de externer Link
    • Umso erstaunlicher die positiven Bewertungen der DGB-Gewerkschaften:
  • Stoppt die Grundrente! Weil daran alles falsch ist 
    “… Vielleicht ist die Grundrente, die ab 2021 kommen soll, nicht mehr aufzuhalten. Am 19. Februar soll ihr das Kabinett zustimmen. Dennoch sei nochmals eindringlich vor ihrer Einführung gewarnt. Kein Argument, mit dem sie gerechtfertigt wird, stimmt. Sie führt zu verfassungswidrigen Ungerechtigkeiten, benachteiligt Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften und ist – so wie sie geplant ist – undurchführbar.Die Grundrente honoriert keine Lebensleistung – im Gegenteil. (…) Die „Honorierung“ der Lebensleistung nimmt zudem ab, je größer sie ist. Wer nach 35 Jahren eine Rente von 462 Euro im Monat erzielt hat, soll zusätzlich eine Grundrente von 404 Euro erhalten, zusammen wären dies 866 Euro. Bei einer monatlichen Rente von 600 Euro beträgt die Grundrente noch 284 Euro, ab einem Betrag von 925 Euro gibt es sie nicht mehr. Je größer die Lebensleistung, desto niedriger also die Grundrente. (…) Der Versicherte, der für seine Rente von 866 Euro die vollen Beiträge gezahlt hat, ärgert sich zu Recht, weil er die gleiche Leistung großenteils umsonst hätte bekommen können. (…) Die Grundrente ist ungeeignet, Altersarmut zu bekämpfen. Von den Personen, die 35 Jahre lang versichert waren, bezog 2016 nur ein Prozent ergänzend Leistungen der Grundsicherung. Die anderen sind nicht arm. Aber viele, die arm sind und Hilfe bräuchten, bekommen sie nicht, weil sie nicht die vorausgesetzten 33 Versicherungsjahre zurückgelegt haben.Die Rentner mit weniger als 33 Beitragsjahren werden zudem gegenüber Personen benachteiligt, die eine freiwillige, betriebliche oder private (Zusatz-)Rente beziehen. (…) Finanziert soll die Grundrente durch Steuern werden, gedacht war an die Finanztransaktionssteuer, deren Realisierungschancen aber immer geringer werden. Da auch noch ihre (Re-)Finanzierung unklar ist, gibt es nur eines: Stoppt die Grundrente!” Kommentar von Franz Ruland vom 16. Februar 2020 beim Tagesspiegel online externer Link
  • Die geschrumpfte und mit viel Frustrationspotenzial versehene „Grundrente“ wird jetzt durchgezogen. Ein weiteres Lehrstück (nicht nur) für die bewusste Produktion handwerklicher Fehler in Gesetzgebungsverfahren 
    “Was war das für ein Gewürge um die sogenannte „Grundrente“ in den vergangenen Monaten gewesen – aber nun können wir alle aufatmen: »Die Bundesministerien für Arbeit und Gesundheit haben eine Einigung bei der Grundrente verkündet. Finanziert werden soll sie komplett aus Steuermitteln«, kann man beispielsweise dieser Meldung entnehmen, die hoffen lässt: Bundesregierung einig über letzte Details der Grundrente. (…) Aber so einfach, man ahnt es schon, ist es dann leider auch nicht. Ganz im Gegenteil, wir werden konfrontiert mit einem Lehrstück aus der Reihe: Wie rette ich einen geschrumpfte und zerstückelte Idee zur Verbesserung der Lebenslage von Menschen, in dem ich auf Teufel komm raus das, was übrig geblieben ist, gesetzgeberisch auf den Weg bringe, ungeachtet der zahlreichen Kollateralschaden, die ich damit anrichten werde? (…) Nach einem ersten Referentenentwurf vom 16.01.2020, der es aber aufgrund von neuen Widerständen aus der Union, wie auch angesichts massiver Kritik beispielsweise aus der Deutschen Rentenversicherung nicht in das Kabinett geschafft hat, wurde nunmehr ein neuer Referentenentwurf vom 06.02.2020 vorgelegt, der am 12. Februar 2020 im Bundeskabinett beraten werden soll. (…) Wofür das alles? Wenn es sich wenigstens um eine Leistung handeln würde, die die Lebenslage von Millionen altersarmen Menschen signifikant verbessern helfen wird. Aber die Realität dessen, was auf der Haben-Seite herauskommen würde, wenn das jetzt alles seinen weiteren und bekannten Gang gehen wird, ist doch mehr als ernüchternd: „In vielen Fällen von langjährigen Niedrigverdienern mit 35 oder 40 Beitragsjahren wird der Zahlbetrag der Grundrente unter der Grundsicherung liegen. Davon, dass die Grundrente laut Koalitionsvertrag rund zehn Prozent über der Grundsicherung liegen soll, kann nur in absoluten Ausnahmefällen die Rede sein“, so ein Befund von Werner Siepe, der in diesem Beitrag zitiert wurde: Von der erstplatzierten und (partei)politisch gerne in das Schaufenster gestellten „Respektrente“ über das „Rollerchaos“ zum eigentlichen sozialpolitischen Problem: Alles nur ein „Grundrenten-Bluff“?…” Kommentar von Stefan Sell vom 8. Februar 2020 auf seiner Homepage externer Link
  • Die Grundrente von oben und unten. Dazwischen gibt es eine große Lücke und unten eine Menge handfester Probleme. Ein Lehrstück dafür, dass gut gemeint nicht immer auch gut gemacht werden kann 
    “Das aktuelle Gezerre um die nun anstehende gesetzgeberische Umsetzung der Grundrente legt den Finger auf eine ziemlich große offene Wunde, die man auch in vielen anderen sozialpolitischen Bereichen zur Kenntnis nehmen muss: eine zunehmende Diskrepanz zwischen dem, was man oben denkt und glaubt sowie dem, was man unten, im Maschinenraum des Sozialstaates, zu leisten imstande ist. Und das nicht, weil man nicht will, sondern weil sich die Anforderungen dessen, was von oben kommt, mit dem beißt, was unten möglich gemacht werden kann. Oftmals muss man den Eindruck bekommen, dass die Verantwortlichen tatsächlich glauben, man muss nur auf eine Tastatur drücken und auch komplizierte Berechnungen für Millionen Fälle werden gleichsam in Warp-Geschwindigkeit wie von Zauberhand geräuschlos ausgeführt. Und wären wir alle normierte, standardisierte Fälle, die man entsprechend aggregieren kann, dann würde das vielleicht sogar funktionieren – aber die Menschen sehen nicht nur sehr unterschiedlich aus, sie sind es auch hinsichtlich der Vielfalt ihrer Lebensumstände sowie ihrer gradlinigen oder aber gebrochen und zerstückelt daherkommenden Erwerbsbiografien. Und das bei vielen Menschen ziemlich oft und recht heftig schwankenden Einkommen aus zumeist mehreren Quellen muss dann auch noch in Rechnung gestellt werden. Und ob sie alleine, mit einem Ehepartner oder in „wilder Ehe“ zusammenlebend auftauchen. Man ahnt es schon, es wird kompliziert, vor allem dann, wenn man die Welt der Powerpoint-Folien und auch vieler gesetzlichen Bestimmungen verlassen und absteigen muss in die Niederungen der Umsetzungsrealität. (…) Und selbstverständlich hat man in Berlin auch die Deutsche Rentenversicherung Bund eingeladen, denn die soll ja nun in Zukunft die Grundrente administrieren. Wie die anderen auch (…) hat die Deutsche Rentenversicherung Bund eine schriftliche Stellungnahme im Vorfeld der Anhörung verfasst (…) Und dieses Papier hat jetzt für eine Menge Wirbel gesorgt, weil die Stellungnahme offensichtlich, folgt man der medialen Berichterstattung, weit über das Normalmaß hinausreicht: Rentenversicherung rebelliert gegen Heils Grundrentenpläne, so hat beispielsweise Gregor Waschinski im Handelsblatt seinen Artikel dazu überschrieben: »Die Rentenversicherung fällt ein vernichtendes Urteil zur Grundrente. Das Gesetz sei ein sozialpolitischer Irrweg mit teurem Bürokratieaufbau.« In dem Artikel findet man diese Hinweise: »Das Vorhaben stelle eine „noch nie da gewesene Zäsur“ dar, die Umsetzung werde die Rentenversicherung „außerordentlich stark belasten“…” Beitrag von Stefan Sell vom 22. Januar 2020 auf seiner Homepage externer Link mit Link zum Original der Kritik der Rentenversicherung
  • Kranke nicht vergessen – Das Grundrenten-Konzept muss reformiert werden 
    “Es gibt viele Menschen, die wegen einer Krankheit Rente beziehen und nicht auf die nötigen 33 Grundrente-Jahre kommen. Sie gehen nach den aktuellen Plänen leer aus. (…) Es wird auch in Zukunft Rentnerinnen und Rentner geben, die trotz Grundrente Grundsicherung beantragen müssen. Denn von dem Grundrentenzuschlag werden wieder 12,5 Prozent abgezogen. Aus Sicht des VdK ist das nicht nachvollziehbar. Dagegen ist positiv, dass alle Grundsicherungsempfänger bis zu 212 Euro von ihrer Rente behalten dürfen, wenn sie die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllen. Negativ jedoch auch hier: Dies gilt erst ab 33 „Grundrentenjahre“. Deshalb fordern wir, dass alle Rentner von einem solchen Freibetrag profitieren, egal wie lange sie einbezahlt haben. Denn es gibt viele Menschen, die wegen einer Krankheit eine Rente beziehen und gar nicht auf 33 Jahre kommen. Sie gehen nach den aktuellen Plänen wieder einmal leer aus. Deshalb ist unsere Botschaft an die Politik klar: Auch Zeiten der Erwerbsminderungsrente müssen bei der Grundrente berücksichtigt werden. Wenn jemand krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, darf er im Alter nicht auch noch dafür bestraft werden…” Gastbeitrag von Verena Bentele vom 21. Januar 2020 bei der Frankfurter Rundschau online externer Link
  • Die „Grundrente“ steht angeblich kurz vor der gesetzgeberischen Finalisierung. Aber die „unbürokratische“ Einkommensprüfung wird nicht wie geplant funktionieren können 
    “Was war das für ein medial mit großer punktueller Aufmerksamkeit begleitetes, aber zugleich parteipolitisch durchaus reales High Noon-Spektakel um die „Grundrente“ im nunmehr vergangenen Jahr, das mit dem Koalitionsbeschluss vom 10.11.2019 sein vorläufiges Ende gefunden hat. (…) [Wobei] für die eigentliche „Grundrente“, also das „Zuschlagsmodell“, zwei Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind: Zum einen die „umfassende Einkommensprüfung“, die als Kompromisslinie zwischen dem ursprünglichen Ansatz des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) einer individuellen Aufstockung niedriger Renten ohne irgendeine Prüfung der „Bedürftigkeit“ der Rentenbezieher und der Forderung nach einer umfassenden „Bedürftigkeitsprüfung“ wie in der Sozialhilfe seitens der Unionsparteien zu verstehen ist. Zum anderen wurde eine „kurze Gleitzone“ in Aussicht gestellt, die als Kompromissangebot an alle diejenigen gewertet werden muss, die verständlicherweise kritisch auf den Fallbeilcharakter der erforderlichen 35 Beitragsjahre hinweisen und hier aufgrund der damit verbundenen harten Abbruchkanten erhebliche Gerechtigkeitsprobleme bis hin zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit verortet haben. (…) Bezüglich der hier relevanten Einkommensprüfung kann man das aber auch konkretisieren: »Vor der Grundrente steht die Einkommensprüfung. Doch die dürfte nicht wie angekündigt funktionieren«, meint beispielsweise der Sozialrechtsexperte Martin Staiger in seinem Artikel Unausgereifte Grundrente. Er fokussiert seine Einwände auf den Tatbestand, dass die Rentenversicherung bei in Partnerschaft lebenden potenziellen Grundrentnern vom Finanzamt Informationen über das Partnereinkommen erhalten soll bzw. genauer: muss, um die vorgesehene Einkommensschwellenprüfung vornehmen zu können. Wenn die Summe der zu versteuernden Einkünfte von Partnerschaften bei über 1.950 Euro pro Monat liegt, soll grundsätzlich kein Anspruch auf eine Grundrente bestehen (es sei denn, auch für diese Einkommensschwelle wird wie für die Einkommensgrenze bei Alleinstehenden mit Bezug auf den neuen Entwurf aus dem BMAS berichtet eine Teil-Anrechnung des über dem Betrag liegenden Einkommens in das Gesetz geschrieben, was eigentlich logisch wäre, wenn man das für die Alleinstehenden plant). (…) Auf erhebliche grundsätzliche Probleme bei der angeblich unbürokratisch gestaltbaren Einkommensprüfung selbst bei Alleinstehenden hat der Finanzmathematiker Werner Siepe hingewiesen. (…) Wir dürfen wahrlich gespannt sein, wie man diese offenen Fragen zu beantworten gedenkt. Unabhängig davon wird es selbst bei einer Lösung dieser eben nicht nur kleinkarierten technischen Ausgestaltungsfragen zu einer massiven Enttäuschung vieler Menschen kommen, die sich heute noch allein schon aufgrund der vollmundigen Versprechungen, man würde nun die „Lebensleistung“ eines Teils der Menschen, die jahrelang gearbeitet haben, im Sinne einer im Vergleich zur Grundsicherung im Alter höheren Rente würdigen, große Hoffnungen machen. Denn für die meisten wird das alles ausgehen wie das Hornberger Schießen…” Beitrag von Stefan Sell vom 12. Januar 2020 auf seiner Homepage externer Link
  • Grundrente – Anerkennung für was?
    “An den niedrigen Löhnen und der Rentenformel wollen die Politiker im Prinzip nichts ändern, so dass es auch in Zukunft reichlich Anwärter für die neue Grundrente geben wird (…) Offiziell anerkannt und gewürdigt wird mit der Grundrente (…) die Tatsache, dass hierzulande viele Menschen, vor allem Frauen, Löhne bekommen, die nicht zum Leben reichen. Es handelt sich um Einkommen, die es ihren Beziehern nicht erlauben, für das Alter vorzusorgen – wenn sie überhaupt dazu reichen, während des Arbeitslebens über die Runden zu kommen. Dass es solche Löhne gibt, dafür hat nicht zuletzt die Partei des Arbeitsministers gemeinsam mit den Grünen gesorgt. Das Stichwort lautet Agenda 2010 (Hartz IV etc.). Durch die damit auf den Weg gebrachten gesetzlichen Regelungen wurden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gezwungen, jede Arbeit anzunehmen, auch wenn sie davon nicht leben können. Das gilt als eine deutsche Erfolgsgeschichte. Bundeskanzler Schröder 2012: “Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt.” Der Erfolg dieser Geschichte wird denen angeschrieben, die mit den Billiglöhnen seit Jahren ihren wirtschaftlichen Ertrag vergrößern, nämlich in Form von Renditen und Wachstumsraten, von denen jeder Sparer auf seiner Bank oder Arbeitnehmer in der Tarifrunde nur träumen kann. (…) Anerkannt wird mit der Grundrente die Tatsache, dass es viele Menschen gibt, die lebenslang brav ihre Leistung abliefern, auch dann, wenn es sich für sie nicht lohnt und nur andere reich macht. (…) Mit der Grundrente beweist die Politik ein weiteres Mal, dass die Sozialkassen keine Geschenke, sondern Töpfe sind, aus denen sie den Unterhalt derer finanziert, die Deutschland für sein Funktionieren braucht, die aber mit ihrer Einkommensquelle Lohnarbeit nicht über die Runden kommen – als Arbeitnehmer, als Ausgemusterte, als Mütter, die sich um ihre Kinder kümmern müssen und deshalb nur Teilzeit oder gar nicht arbeiten können und so von dem Einkommen ihres Partners abhängig sind, oder als pflegende Angehörige, die sich aus Zuneigung oder moralischer Verpflichtung um die pflegebedürftigen Alten kümmern und so dem Staat einiges an Kosten ersparen. Respekt! All dies wird nun mit der Grundrente anerkannt und honoriert. “Und plötzlich ist von einem ‘Meilenstein für den deutschen Sozialstaat’ die Rede, von einer Belohnung für die Fleißigen im Lande. Für Fleißige, die am Ende nur eine winzige Rente erhielten.” (SZ, 11.11.2019) Als Hohn empfindet dies offenbar niemand. Man könnte hier noch einmal den Volksmund zitieren: Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen!” Kommentar von Suitbert Cechura vom 21. November 2019 bei Telepolis externer Link
  • Koalitionsbeschluss zur Grundrente: “Automatisierte umfassende Einkommensprüfung” statt “Bedürftigkeitsprüfung” 
    “Die Große Koalition hat sich auf einen Kompromiss zur Grundrente verständigt (…) Eine “umfassende Einkommensprüfung” soll SPD-Politikern zufolge weniger “bürokratisch” sein als eine “Bedürftigkeitsprüfung”, weil sie automatisiert durch einen Datenabgleich der Finanzbehörden mit der Rentenversicherung erfolgt. Melden die Finanzbehörden ein Gesamteinkommen über monatlich 1.250 Euro bei Alleinstehenden (beziehungsweise 1.950 bei Ehepaaren) erhält ein sonst Anspruchsberechtigter keinen zehnprozentigen Aufschlag, auch wenn er alle anderen Bezugsvoraussetzungen erfüllt. (…) Diese anderen Bezugsvoraussetzungen sind eine mindestens 35-jährige Einzahlungsdauer in die Rentenversicherung (wobei Erziehungs-, Pflege- und Krankheitszeiten angerechnet werden) und eine “Beitragsleistung unter 80, aber über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens”. Durch die 30-Prozent-Grenze sollen so genannte “Minijobber” aus dem Kreis der Bezugsberechtigten herausgenommen werden. Dadurch (und durch die oben aufgeführten Gesamteinkommensgrenzen) verkleinert sich der Kreis der Aufschlagsbezieher von den vom SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil im Februar genannten drei auf 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen. Die voraussichtlichen Kosten für die Mehrauszahlungen an sie schätzte CSU-Chef Markus Söder gestern auf eine bis eineinhalb Milliarden Euro pro Jahr. Weniger Medienaufmerksamkeit bekam gestern und heute ein anderer Teil der Einigung: Bezieher einer Betriebsrenten sollen künftig nur mehr auf den Betrag ihrer Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen, der über 155,75 Euro monatlich liegt. Unter der bisherigen Regelung, die sich die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder 2004 ausgedacht hatte, müssen Betriebsrentner ihre Rente nicht nur doppelt versteuern, sondern auch den doppelten Krankenkassenbeitrag dafür zahlen. Und zwar auf die gesamte Betriebsrente, wenn diese auch nur einen einzigen Cent höher als die Freigrenze ist. Zog ihr Arbeitgeber die Betriebsrente in Form einer Entgeltumwandlung ein, werden sie sogar drei Mal benachteiligt: Dann bekommen sie wegen eines formal niedrigeren Bruttoeinkommens nämlich auch noch eine niedrigere gesetzliche Rente…” Kommentar von Peter Mühlbauer vom 11. November 2019 bei Telepolis externer Link, siehe zu den Details den Koalitionsbeschluss zur Grundrente vom 10. November 2019 externer Link  und weitere Stellungnahmen:
    • Grundrente: Ergebnis mit Schwindsucht, aber gesteigerte Begeisterung 
      “Im Mai sah der Gesetzentwurf des Sozialministeriums noch vor, dass 2021 etwa 2,9 Millionen Menschen Grundrente erhalten könnten. Der „Kompromiss“ geht jetzt von 1,2 bis 1,5 Millionen aus. Die Kosten wurden von ursprünglich geplanten 3,8 Milliarden Euro auf 1,1 bis 1,5 Milliarden Euro fast auf ein Drittel gekürzt. „Keine Bedürftigkeitsprüfung“ wurde in Einkommensprüfung geändert. Dass die Ergebnisse dieser Kürzungsarie als große Reform gefeiert werden, die nun auch für die Rettung der Großen Koalition herhalten muss, ist überaus merkwürdig. (…) 35 Jahre Beitragszeiten sind erforderlich. Damit waren bis vor kurzem „langjährig Versicherte“ definiert. Jetzt werden für die Grundrente die Zeiten der Arbeitslosigkeit einfach gestrichen. 35 Beitragsjahre wurden von 33% aller Rentnerinnen und Rentner schon nach der alten Berechnung nicht erreicht – die Zahl wird noch einmal um einiges angestiegen sein (eine Statistik dazu fehlt noch). Was besonders auffällt: Über 60% der Rentnerinnen in den alten Bundesländern haben weniger als 35 Beitragsjahre. Diese Frauen können die Bewertung, dass vor allem Frauen von der Grundrente Gutes hätten, nur als Verhöhnung ansehen (…) Die zweite zentrale Voraussetzung ist: die Rente darf nicht weniger als 30% und nicht mehr als 80% von der Durchschnittsrente betragen. Aktuell beträgt die Durchschnittsrente bei 35 Beitragsjahren 1.157€. Davon 30% gerechnet ergeben 347€. Wer weniger als 347€ Rente bezieht, ist zu arm für die Grundrente! Und das, obwohl er/sie 35 Jahre eingezahlt hat. (…) Eine weitere Kompromiss-Gehässigkeit ist die unmittelbare Kürzung des Grundrentenzuschlags um 12,5% (…) Die LINKE beschränkt sich auf Detailkritik und versäumt es, das Konzept für eine Mindestrente als einzig richtige Alternative in die Diskussion zu bringen. Eine Mindestrente, die über der Armutsgefährdungsschwelle liegt, könnte aktuell und dauerhaft Altersarmut zurückdrängen. Aktuell wäre das eine Rente von ca. 1.100€ netto. Dass eine derartige Mindestrente möglich ist, zeigen die Mindestrenten in Österreich: Wer 15 Beitragsjahre nachweist bekommt mindestens 1.035€ Rente, wer es auf 30 Beitragsjahre bringt, erhält 1.145€ netto…” Kommentar von Reiner Heyse vom 12. November 2019 beim Seniorenaufstand externer Link
    • Viele bleiben ausgeschlossen: Menschen mit sehr niedrigen Einkommen erhalten keine Grundrente“… Die Große Koalition macht bislang wohlweislich keine genauen Angaben zu den voraussichtlichen Kosten der Grundrente für Geringverdiener. Man gehe zunächst von Mehrkosten in Höhe von jährlich bis zu 1,5 Milliarden Euro aus, hieß es am Sonntagabend. Die Unsicherheit rührt auch daher, dass es unterschiedliche Schätzungen gibt, wie viele Menschen, die eigentlich Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten, darauf verzichten. Lange gingen Experten davon aus, dass die Sozialleistung, die vom Umfang her dem Arbeitslosengeld II entspricht, von etwa der Hälfte der eigentlich Berechtigten beantragt wird. Doch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht in einer Mitte September veröffentlichten Studie davon aus, dass derzeit nur jeder dritte Berechtigte sie in Anspruch nimmt. Gerade unter jenen, die darauf verzichten, dürften etliche sein, die jahrzehntelang gearbeitet und sich damit einen Rentenanspruch erworben haben. Dass sie, wenn dieser sehr gering ist, Grundsicherung beantragen können, wissen viele von ihnen gar nicht. Oder sie wollen sich nicht der entwürdigen Prozedur des »sich Nacktmachens« aussetzen. Viele fürchten auch, am Ende der Antragsprüfung könnte die Forderung an die eigenen Kinder stehen, Mutter oder Vater zu unterstützen. Laut DIW-Studie hätten aktuell bereits neun Prozent der Ruheständler Anspruch auf Grundsicherung und damit mehr als 1,6 Millionen Menschen. Ende 2017 bezogen aber nur 3,16 Prozent bzw. 544 000 Altersrentner entsprechende Leistungen. In der Studie, in der die Auswirkungen verschiedener Rentenreformszenarien auf die Entwicklung der Altersarmut untersucht wurden, wird betont, dass die ursprünglich im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehene Grundrente den Anstieg der Zahl armer Rentner nur minimal abbremsen würde. (…) Die ebenfalls am Sonntag beschlossene Aufstockung der Zuschüsse für Betriebsrenten ist indes im Verhältnis zu den für die Grundrente bereitgestellten Mitteln erheblich. Sie sollen bei Geringverdienern mit einem Monatseinkommen bis 2200 Euro brutto von maximal 144 Euro auf 288 Euro verdoppelt werden. Diese Maßnahme kommt einmal mehr vor allem der Versicherungswirtschaft zugute. Betriebsrentner sollen zudem in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet werden. Außerdem soll der Steuerfreibetrag für Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen zur Vermögensbildung von 360 Euro auf 720 Euro pro Jahr angehoben werden.” Kommentar von Jana Frielinghaus vom 11. November 2019 bei neues Deutschland online externer Link
    • DGB-Vorstand Annelie Buntenbach zur Grundrenten-Einigung
      “… Zur Einigung über die Grundrente sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Sonntag in Berlin: “Der DGB begrüßt, dass Union und SPD sich nach langem und zähen Verhandeln auf eine Grundrente geeinigt haben. Die Koalition zeigt damit, dass sie handlungsfähig ist und anerkennt die Lebensleistung von nahezu 1,5 Millionen Beschäftigten, die jahrzehntelang aus niedrigem Einkommen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Die meisten von ihnen sind Frauen.” (…) “Die vorgesehene Aufwertung der eigenen Rente durch die Grundrente und der höhere Freibetrag beim Wohngeld werden in den allermeisten Fällen den Gang zum Sozialamt überflüssig machen”, so Buntenbach weiter. (…) “Auf die von der Union geforderte und durchgesetzte Einkommensprüfung hätte man getrost verzichten können”, sagte Buntenbach. “Hier wäre weniger mehr gewesen – vor allem für verheiratete Frauen.” (…)”Völlig unsinnig ist es in diesem Zusammenhang allerdings, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag abzusenken”, so Buntenbach. “Gerade jetzt, wo sich eine konjunkturelle Eintrübung abzeichnet, die Zahl der Arbeitslosen im Bereich des SGB III zunimmt und die Bundesagentur für Arbeit neue Aufgaben bei der Weiterbildung und Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern übernehmen muss, ist diese Beitragssenkung absolut kontraproduktiv.” Standpunkt des DGB-Vorstands vom 10. November 2019 externer Link
    • [ver.di] Grundrente: Wichtiger Schritt für mehr Fairness im Rentensystem
      “Der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, hat die Lösung des Konflikts um die Grundrente als “einen wichtigen Schritt der Koalition zur Anerkennung der Lebensleistung vieler tausend Menschen und für mehr Fairness im Rentensystem” gewürdigt. “Wer jahrzehntelang mit niedrigem Einkommen hart gearbeitet hat, kann nun eine Rente bekommen, die oberhalb der Grundsicherung liegt. Allerdings hätten es hätten mehr als die jetzt absehbaren 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen richtigerweise verdient, von der Grundrente zu profitieren”, erklärte Werneke. (…) Kritisch wertete der Gewerkschaftsvorsitzende, dass die Einkünfte von Ehepaaren für den Anspruch auf eine Grundrente zusammengerechnet werden sollen: “Das ist Ausdruck eines antiquierten Frauenbildes – dieses wollen konservative Politiker offenbar verfestigen. Zu Recht kommt ja auch  niemand vor der Auszahlung der normalen Altersrente auf die Idee, die Zahlungen von dem Einkommen des Ehepartners abhängig zu machen”, so Werneke.” ver.di-Pressemitteilung vom 11. November 2019 externer Link
  • Grundrenten-Diskussion in der Regierung: Für wen der Rubel rollt 
    Bei der Bedürftigkeitsprüfung für die Grundrente dreht die Große Koalition jeden Cent um. Prämien für E-Autos vergibt sie dagegen sehr großzügig. (…) Man muss den VerfechterInnen der Bedürftigkeitsprüfung fast dankbar sein, dass ihnen zum Thema Grundrente kein intelligenteres Beispiel einfällt als die Frau, die scheinbar zweckbefreit Teil dieser Gesellschaft ist und dennoch Geld erhalten soll. Die Realität ist bekanntlich eine andere – und sie orientiert sich sicher nicht an Problemen eines Narrativs, das seinen Ursprung in der westdeutschen Versorgerehe des 20. Jahrhunderts hat. Bei der Grundrente handelt es sich um einen Zuschlag von maximal 10 Prozent auf die Grund­sicherung im Alter. Es geht um Menschen, die trotz mindestens 35 Jahren Berufstätigkeit eine Rente unterhalb der Grundsicherung erhalten würden. Für Alleinstehende liegt diese aktuell bei 424 Euro pro Monat, plus Mietkosten. Schlimm genug, dass so etwas wie die Grundrente überhaupt nötig ist. Die ganze Neiddebatte über die Gattin mit Perlenkette und Golf-Cabrio aber beschämt jene, die nach einem langen Arbeitsleben auf Unterstützung angewiesen sind. Es geht hier um Geld für die neue Brille, eine Waschmaschine oder Weihnachtsgeschenke für die Enkel – um nicht mehr als insgesamt 2 Milliarden Euro im Jahr. Für eine andere Gruppe hingegen, für die AutofahrerInnen, entscheidet die Große Koalition gerade schnell und unbürokratisch. Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen die Kaufprämien für Elektroautos kräftig erhöht werden: Statt 4.000 Euro wie bisher gibt es nun 6.000 Euro vom Staat für ein neues E-Auto; 4.500 für Plug-in-Hybride. Selbst für Autos, die teurer als 40.000 Euro sind, wird die Prämie erhöht: von 4.000 auf 5.000 Euro. Da rollt der Rubel…” Kommentar von Anja Maier vom 4.11.2019 in der taz online externer Link
  • Grundrente: “Das unwürdige Geschacher muss endlich ein Ende haben”. Grundrente gegen Steuergeschenke für Unternehmen?
    Entscheidung über die Grundrente erneut verschieben, gleichzeitig Entlastungen für Unternehmen diskutieren: “Die Union nimmt ohne Skrupel zwei Millionen Rentnerinnen und Rentner, die von einer einkommensgeprüften Grundrente profitieren könnten, in Geiselhaft, um der SPD ein Absenken der sowieso schon zu niedrigen Körperschaftsteuer abzupressen”, kritisiert DGB-Vorstand Annelie Buntenbach…” DGB-Beitrag vom 04.11.2019 externer Link
  • Millionen hätten Anspruch – Gewerkschaften fordern Ergebnisse in Grundrentendebatte 
    “… Im Auftrag des DGB haben Tanja Schmidt und Verena Tobsch vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES) in Berlin untersucht, wie viele Menschen Anspruch auf die Grundrente hätten und ob diese wirklich ein wirksames Instrument gegen die grassierenden Altersarmut ist. Laut der Studie auf Basis der Daten des soziooekonomischen Panels (SOEP) 2017 wären rund 3,7 Millionen Menschen anspruchsberechtigt für die ursprünglich von Bundesarbeits- und sozialminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagenen Grundrente. Rund 3,7 Millionen Menschen, die trotz 35-jähriger oder noch längerer Erwerbstätigkeit eine gesetzliche Rente von unter 880 Euro im Monat haben.  Rund 72 Prozent davon (2,7 Millionen) sind Frauen. Das liegt daran, dass Frauen überwiegend oft geringfügig beschäftigt, in Teilzeit oder zu niedrigeren Löhnen arbeiten als ihre Kollegen. „Dem Prinzip der Aufwertung der individuellen Lebensleistung bei langjähriger Erwerbsarbeit und nur geringen Rentenanwartschaften kann die Grundrente somit durchaus gerecht werden“, schreiben Schmidt und Tobsch in ihrem kürzlich veröffentlichten Papier. Obwohl die Grundrente beim Punkt Geschlechtergerechtigkeit einen wichtigen Ausgleich zur Unwucht auf dem Arbeitsmarkt schaffen kann, trifft sie längst nicht alle, die potenziell von einer Niedrigrente betroffen sind. Rentnerinnen und Rentner, die weniger als 35 Jahre Erwerbserfahrung haben, machen rund zwei Drittel aller Rentenbeziehenden aus, heißt es in dem Papier weiter. Das Ziel der allgemeinen Armutsvermeidung erreicht die Grundrente also nur bedingt, auch wenn die Armutsquote durch die Einführung um drei Prozent sinken könnte. Trotzdem würden nach den Schätzungen der Forscherinnen mehrheitlich Menschen profitieren, deren Haushaltsnettoeinkommen in den unteren Einkommensbereichen liegen. Das betreffe 55 Prozent der anspruchsberechtigten 3,7 Millionen Menschen Singlehaushalten und 65 Prozent in Paarhaushalten, die effektiv vor Altersarmut geschützt würden. Dass auch rund 330.000 Personen mit der Grundrente ein „mehr als auskömmliches Haushaltsnettoeinkommen“ hätten, würde durch die Steuerprogression wieder teilweise ausgleichen. Heißt: Auf Renten müssen Steuern gezahlt werden. Wer mehr Rente bekommt, zahlt mehr Steuern. Damit würde der „durch die Grundrente erhaltene Differenzbetrag deutlich abschmelzen“. (…) Da es bei der Rente um eine Versicherungsleistung gehe, sei eine Bedürftigkeitsprüfung nicht akzeptabel, “weil sie bei der normalen Altersrente natürlich auch nicht durchgeführt wird“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Überdies würden mit der Bedürftigkeitsprüfung nur noch 150.000 Anspruchsberechtigte übrig bleiben, das große Vorhaben Grundrente würde Makulatur.” Beitrag von Jörg Meyer vom 18. Oktober 2019 beim DGB online externer Link
  • Interview mit Hans-Jürgen Urban: „Die Grundrente muss jetzt kommen“ 
    Die Koalition streitet noch immer über die Grundrente für Menschen, die 35 oder mehr Jahre gearbeitet haben. Die IG Metall fordert seit langem eine Aufstockung niedriger Renten und unterstützt das Vorhaben ausdrücklich, sagt Hans-Jürgen Urban, im IG Metall-Vorstand für Sozialpolitik zuständig. (…) Wir haben gerade erst bei unserem Gewerkschaftstag in Nürnberg eine intensive Debatte über die Zukunft der Alterssicherung geführt. Die knapp 500 Delegierten haben über die 110 Anträge zum Thema Alterssicherung beraten und die programmatischen Eckpunkte der IG Metall für die nächsten Jahre beschlossen. Das Thema hat also einen großen Stellenwert für uns und wir werden unsere Kampagne für eine solidarische Neuausrichtung der Alterssicherung externer Link mit erhöhtem Einsatz fortsetzen. (…) Auskömmliche Renten müssen wieder das entscheidende Sicherungsziel werden und nicht möglichst niedrige Beiträge. Hierzu bedarf es einer deutlichen Anhebung des Rentenniveaus und der Einführung einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung. Wir brauchen Verbesserungen bei den Zugangskriterien zur Erwerbsminderungsrente, die an die realen Bedingungen des Arbeitsmarktes angepasst werden müssen. Und allen Versuchen, das Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen, erteilen wir eine klare Absage. Vielmehr brauchen wir flexible Ausstiegsoptionen vor der heutigen Regelaltersgrenze…” Interview vom 18.10.2019 bei der IG Metall externer Link
  • Bedürftigkeitsprüfung: Fünf Euro für die Grundrente 
    Wissenschaftler Tim Köhler-Rama erklärt im Gespräch mit Alina Leimbach bei neues Deutschland online vom 23. Juni 2019 externer Linkwarum die Rente finanzierbar und eine Bedürftigkeitsprüfung unfair ist (…) So wie wir einen Mindestlohn benötigen, ist auch eine Mindestsicherung im Alter notwendig. Und überhaupt: Wir sind einer der wenigen Industriestaaten, die niedrige Einkommen von langjährig Beschäftigten bei der Rentenberechnung nicht aufstocken. (…) Eine Grundrente mit vorheriger Überprüfung der Einkommens- und Lebensverhältnisse wäre keine Grundrente. Denn im Rentensystem ist grundsätzlich keine Bedürftigkeitsprüfung vorgesehen. Wenn die SPD hier einknickt und die Bedürftigkeitsprüfung zulässt, wäre dies das Ende der ganzen Idee. Es bliebe dann nur noch eine »Grundsicherung plus«. Auch ein Kompromiss, bei dem erst einmal nur das Einkommen des Antragstellers geprüft würde, wäre der falsche Weg. (…) Wenn der oder die Versicherte das Pech hatte, lange Zeit im Niedriglohnbereich zu arbeiten, muss dies das Rentensystem mit einer sozialen Ausgleichsmaßnahme berücksichtigen. Eine Bedürftigkeitsprüfung im Rentensystem wäre falsch, weil sie dazu führen würde, dass das Sozialamt und die Rentenversicherung miteinander vermengt würden. (…) Es ist nicht zu teuer, wenn man die Zielsetzung erreichen will. Nämlich dass langjährige Versicherte, die nie oder nur zu einem winzigen Bruchteil ihres Lebens von der Sozialhilfe gelebt haben, auch im Alter nicht ins Grundsicherungssystem fallen. Dass kann nur sichergestellt werden, wenn die Rentenansprüche von Menschen mit geringen Einkommen hochgewertet werden. (…) Die beste Art, das zu finanzieren, wäre über die Rentenbeiträge. Mit 18,6 Prozent liegt der Rentenbeitragssatz derzeit so niedrig wie seit zwanzig Jahren nicht mehr. Die langfristig benötigten vier bis fünf Milliarden Euro würden den Beitragssatz um rund 0,3 Punkte auf 18,9 Prozent erhöhen. Bei einem Durchschnittsverdiener, der derzeit rund 3300 Euro Brutto verdient, wären das weniger als fünf Euro mehr an Beitragsaufwand für den Versicherten im Monat…”
  • Grundrente: Placebo oder All(heil)mittel? 
    “… Das Konzept der Grundrente von Arbeitsminister Hubertus Heil geht in die richtige Richtung, mehr aber auch nicht. Eine armutsfeste Rente in Deutschland müsste sich an der aktuellen Pfändungsfreigrenze von 1139 Euro orientieren. Bei 10 Prozent Sozialabgaben wären das 1025 Euro netto. DIE LINKE fordert seit Jahren eine Mindestrente von 1050 Euro. Das Rentenkonzept der LINKEN und der SPD soll steuerfinanziert werden. Dies ist nur allzu folgerichtig, wenn man bedenkt, dass dem Staat jährlich eine zweistellige Milliardensumme durch legale und vor allem illegale Steuervermeidung entgeht. Aber auch eine steuerfinanzierte Mindestrente schafft langfristig in einer immer älter werdenden Gesellschaft Altersarmut nicht ab. Dazu muss sie mit einer Reihe anderer Maßnahmen und Instrumente kombiniert werden. Der gesetzliche Mindestlohn bei Vollzeitarbeit müsste von aktuell 9,19 Euro auf 12,63 Euro steigen. Dies ergeben interne Berechnungen, die das Bundesarbeitsministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag im Mai vergangenen Jahres angestellt hat. Darüber hinaus müsste die Zweiklassenalterssicherung nicht nur auf den Prüfstand gestellt, sondern gänzlich abgeschafft werden – zugunsten einer Rentenkasse für alle, in die auch Freiberufler und Beamte einzahlen. Wie man diese Kasse nennt, ist völlig zweitrangig. Viele Kommunen bzw. kreisfreie Städte würden dadurch entlastet werden, da sie jährlich Millionenbeträge für ehemalige städtische Beamte zurückstellen müssen. Das Geld fehlt dann im laufenden Finanzhaushalt für andere Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge! Die unter der Schröder-Regierung wiedereingeführte Bruttolohnanpassung im Jahr 2001 müsste rückgängig gemacht werden und der Nettolohn als Maßstab für die Berechnung der Rente gelten. Mit der Bruttolohnanpassung hat die damalige «rot-grüne» Bundesregierung mit Erfolg Reallohnverluste und Inflation elegant weggerechnet… Zusammengenommen ließe sich mit diesen Ansätzen und Instrumenten locker wieder ein Rentenniveau von 53 Prozent erreichen – wie zu Zeiten des letzten sozialdemokratischen Bundeskanzlers Helmut Kohl.” Kommentar von Mirko Düsterdieck in der SoZ 03/2019 externer Link
  • DGB-Online-Petition: “Grundrente jetzt! Lebensleistung verdient Respekt.” – Wie wäre es mit respektvollen Tarifabschlüssen? 
    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert: Grundrente jetzt! Und zwar ohne Bedürftigkeitsprüfung. Unterstützen Sie jetzt unsere Online-Petition an CDU, CSU und SPD im Deutschen Bundestag. Wir fordern die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf, sich noch im ersten Halbjahr 2019 auf die Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung zu einigen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nur geringe Rentenansprüche haben, obwohl sie jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, muss die Rente aufgewertet werden. Nur so kann verhindert werden, dass sie im Alter in die Grundsicherung fallen. Eine Bedürftigkeitsprüfung lehnen wir ab: Es geht darum, die Lebensleistung der Menschen zu würdigen und sie vor Altersarmut zu schützen – nach einem langen Arbeitsleben muss ihnen der Gang zum Grundsicherungsamt erspart bleiben. Mit einer Grundrente wird das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung gestärkt – und die Lebensleistung der arbeitenden, erziehenden und pflegenden Menschen endlich wieder anerkannt…” Online-Petition vom 19.03.2019 von und beim DGB externer Link – wir können uns nur wiederholen (s.u.): Viel Gerede vom Respekt, aber nur für die, die 35 Jahre und länger in die Rentenversicherung eingezahlt haben! Wie wäre es mit respektvollen Tarifabschlüssen?
  • DGB: Mehr Wertschätzung der Lebensleistung von Frauen! [die 35 Jahre und länger in die Rentenversicherung eingezahlt haben!] 
    Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund die Koalition auf, die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung umgehend auf den Weg zu bringen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Donnerstag in Berlin: „Vor allem Frauen profitieren von der Grundrente. Denn sie sind am Arbeitsmarkt oft strukturell benachteiligt und werden schlechter bezahlt als Männer. Im Alter haben sie das Nachsehen – zum sogenannten Gender Pay Gap kommt dann das Renten Gap hinzu: Nach einem Erwerbsleben mit oft nur geringem Einkommen droht vielen Frauen Altersarmut. Die Bundesregierung ist aufgefordert, dieses Thema endlich abzuräumen. Für Beschäftigte mit niedrigen Rentenansprüchen, die jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, muss die Rente aufgewertet werden. Wer 35 Jahre und länger in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll am Ende auch etwas herausbekommen, das für ein menschenwürdiges Leben reicht. Gerade für Frauen wäre dies eine echte Wertschätzung und eine Würdigung ihrer Lebensleistung.“” DGB-PM vom 07.03.2019 externer Link
  • Grundrente: VdK will Freibetrag für Rentner in der Grundsicherung 
    “… Neuer Vorstoß im Kampf gegen Altersarmut: Zusätzlich zu der geplanten Grundrente fordert der Sozialverband VdK Deutschland einen Freibetrag für Rentner in der Grundsicherung. Davon würden nach einer Studie des Prognos-Instituts insgesamt 1,8 Millionen Menschen mit geringen Renten profitieren, meldet die “Neue Osnabrücker Zeitung”. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte der Zeitung, sie begrüße es, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plane, bei den Zugangsvoraussetzungen für die Grundrente von 35 Beitragsjahren nachzubessern. “So können auch Arbeitnehmer von der Grundrente profitieren, die beispielsweise nur 34 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben.” Zugleich betonte Bentele: “Im Kampf gegen Altersarmut braucht es darüber hinaus weitere Maßnahmen für Arbeitnehmer, die längere Zeit arbeitslos waren oder krankheitsbedingt jahrelang nicht arbeiten konnten.” Für diese Menschen, die nur sehr geringe Rentenansprüche erworben hätten und deshalb im Alter auf Grundsicherung angewiesen seien, müsse etwas getan werden. Aktuell werde deren Rente zu 100 Prozent mit der Grundsicherung verrechnet. Bentele: “Das ist nicht gerecht. Deshalb braucht es einen Freibetrag für die gesetzliche Rente in der Grundsicherung in Höhe von 212 Euro, wie es ihn derzeit schon für die betriebliche und private Altersvorsorge gibt.”…” Meldung vom 6. März 2019 bei ‘Ihre Vorsorge’ externer Link
  • BMAS: Eckpunkte der Grundrente – und Kommentare 
    “Kernbotschaften: Lebensleistung verdient Respekt: Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt − auch in der Rente. (…) Zentraler Baustein ist die neue Grundrente: Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Grundlage der Berechnung sind die in den „Grundrentenzeiten“ erworbenen Entgeltpunkte. Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Davon werden 3 bis 4 Millionen Menschen profitieren können, ein großer Anteil davon sind Frauen. Da bei der Anerkennung von Lebensleistung nicht zwischen heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern unterschieden werden kann, gelten die Regelungen für alle. (…) Verbesserungen beim Wohngeld: Bereits heute stellen Rentnerhaushalte die Hälfte der Haushalte, die Wohngeld beziehen. Rentnerinnen und Rentnern, die mindestens 35 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, soll künftig ein pauschaler Freibetrag gewährt werden. In der Höhe sollte sich der Freibetrag an dem bereits für schwerbehinderte Menschen existierenden Freibetrag von 125 Euro orientieren. Da das Wohngeld bisher − anders als die Rente − nicht dynamisch, sondern starr ist, können Rentnerinnen und Rentner durch steigende Renten im Zuge der jährlichen Rentenanpassungen unter Umständen ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Daher ist es außerdem wichtig, dass die Miet- bzw. Einkommensgrenzen zum Wohngeld regelmäßig angepasst werden, um Rentnerhaushalte mit Wohngeldbezug wirklich zu unterstützen…” Aus dem BMAS-Eckpunktepapier vom Februar 2019 beim Portal Sozialpolitik externer Link  – siehe dazu (meist “leistungsgerechte”) Kommentare:
    • Der Grundrenten-Rechner 
      Würden Sie von der geplanten Grundrente profitieren? Und wenn ja: Wieviel höher würde ihre Rente unterm Strich ausfallen? Rechnen Sie es aus mit unserem Grundrenten-Rechner…” Grundrenten-Rechner seit 07.03.2019 beim DGB externer Link
    • Debatte Grundrente und Altersarmut: Leistungsdenken scheitert 
      “… In der von Arbeitsminister Hubertus Heil angestoßenen Debatte über die Rente ist Gerechtigkeit ein zentraler Begriff. Das ist gewagt. Denn gerade bei der Rente zeigt sich die enorme Spaltung der Gesellschaft: Jemand, der 40 Jahre zum Mindestlohn Vollzeit arbeitet hat, bekommt etwas mehr als 500 Euro Rente im Monat. Topmanager wie der frühere VW-Chef Winterkorn erhalten dank zusätzlicher Betriebsrente im Ruhestand mehr als sechsmal so viel – am Tag. Der Staat, als Anteilseigner von VW aber vor allem als Steuergesetzgeber, muss für Balance sorgen. (…) In einem sind sich Heil, seine Widersacher aus dem konservativ-liberalen und seine VerteidigerInnen aus Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften fatalerweise einig: „Jemand, der jahrzehntelang hart gearbeitet hat, hat das Recht, deutlich mehr zu bekommen als jemand, der nicht gearbeitet hat“, lautet das Credo. Das gilt als gerecht. Aber wieso eigentlich? Wer so argumentiert, verkennt: Arbeit zu haben ist hier und heute ein Privileg. Ja, die Wirtschaft boomt. Unternehmen suchen händeringend Fachkräfte – aber nur bestimmte. Die Leute müssen jung und gesund, passend gebildet, flexibel und mobil sein. Wer einen Makel hat, hat Pech – und den hat jedeR spätestens mit 50. Dann sind es noch 17 Jahre bis Rentenbeginn. Ein „Makel“ ist häufig schon die Existenz eines Kindes – von chronischen Krankheiten oder anderen Kalamitäten gar nicht erst zu reden. Unternehmen zahlen lieber „Ausgleichsabgaben“, als einen Schwerbehinderten einzustellen. Früher gab es in Unternehmen sogenannte Schonarbeitsplätze. Die waren für jene, die sich für den Betrieb kaputtgeschuftet hatten und die Zeit bis zur Rente überbrücken mussten. Heute gibt es für diese Leute Hartz IV – und später eine mickrige Rente. Sie gehören zu den Millionen Arbeitslosen, die abgeschrieben werden und von denen etliche nicht einmal mehr in der Statistik auftauchen. Wo bleibt der Respekt vor diesen Menschen? In Deutschland gibt es kein Rechtsanspruch auf Erwerbsarbeit. Der Markt entscheidet, ob man seine Arbeitskraft gegen Ansprüche auf die Rente eintauschen kann, nicht der oder die Einzelne. Dabei zeigt die Explosion der Jobs im Niedriglohnsektor, dass viele sich lieber unter Wert verkaufen als arbeitslos zu sein. (…) Das richtige Mittel gegen Altersarmut ist eine staatliche, deutlich über der Armutsgrenze liegende Mindestrente für alle, auch für die, die keine langen Versicherungszeiten haben. Jede Grenze, jede Zugangsbarriere muss dem als Willkür erscheinen, der nicht darüber kommt. Und: Die Lebensleistung eines Menschen spiegelt sich nicht in seinen Rentenansprüchen.” Beitrag von Anja Krüger vom 18. Februar 2019 bei taz online externer Link
    • Grundrente – Ein Trippelschritt in die richtige Richtung? 
      “Das Heil´sche Versprechen mit seiner Grundrente würde eine „Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut erreicht“, findet große Zustimmung in der Bevölkerung. Bei genauerer Betrachtung stellen sich erhebliche Zweifel ein. Vorweg: Das große Plus des Grundrentenkonzepts von Hubertus Heil ist, dass die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung erfolgen soll. Die zweifelhaften Elemente liegen in der zu geringen Höhe, in den Voraussetzungen zur Grundrente und in der unübersichtlichen Komplexität. (…) Demnach haben 60% der Rentnerinnen in den alten Bundesländern keinen Anspruch auf Grundrente, weil sie weniger als 35 Jahre Rentenzeiten nachweisen können. Betrachtet man alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sind es 33% ohne einen gesetzlichen Anspruch. (…) Vorprogrammiert ist vor allem eines: die Heil´sche Grundrente wird nicht kommen. Sie wird so wenig kommen wie die Lebensleistungsrente von Andrea Nahles in der letzten Legislaturperiode, die in der Substanz sogar deutlich schlechter war. Der Koalitionspartner wird weiter blockieren. Vor allem der Verzicht auf die Bedürftigkeitsprüfung werden CDU/CSU in keinem Fall mittragen. Im Koalitionsvertrag steht Bedürftigkeitsprüfung und damit basta! Aber das weiß Hubertus Heil doch auch. Warum dann doch dieser Vorstoß? Soll das der Lackmus-Test für die Große Koalition werden? Die Sollbruchstelle, von Heil und der SPD gesetzt? Das wäre zu begrüßen. Zu befürchten ist aber, dass es sich eher um ein Scheinprojekt handelt, mit dem Wählerstimmen eingefangen werden sollen…” Beitrag von Reiner Heyse vom 10. Februar 2019 beim Seniorenaufstand externer Link
    • Staatliche Subvention des Niedriglohnsektors, genannt Grundrente – nach den Lohnaufstockern nun die Rentenaufstocker 
      “… Auf dem Rücken der Beschäftigten werden den Unternehmen die Personalkosten erspart und skandalös ist, dass diese Lohndrückerei vom Staat auch noch subventioniert wird. Ähnliches soll nun bei den Renten passieren. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die neue „Grundrente“ ein Alterseinkommen, zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs, garantieren soll. (…) Das scheint eine große Mogelpackung zu werden, bei der der Niedriglohnsektor weiter festgeschrieben und mit staatlichen Subventionen gefüttert wird, anstelle den Mindestlohn und die Grundsicherung kräftig anzuheben. (…) Strittig ist noch, ob das alles ohne eine Bedürftigkeitsprüfung bei den alten Menschen gehen soll d.h. ob man nach weiteren Alterseinkünften forscht und auch Freibeträge einführt. Ebenso unklar ist auch, ob man nicht die niedrigen Löhne aus den 1990ern und 2000er-Jahren, durch eine Höherwertung der Mindestentgeltpunkte so stellt, als ob es diese Niedriglohnphase nicht gegeben hätte. Angemerkt wird auch, dass in der Realität von dem vorgeschlagenen Brutto-Renten-Betrag von 896 Euro nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge gerade mal 798 Euro übrigbleiben, das entspricht in etwa gerade dem jetzigen durchschnittlichen Betrag der Grundsicherung im Alter. Also eine Mogelpackung?…” Beitrag vom 5. Februar 2019 beim Gewerkschaftsforum Dortmund externer Link mit richtigen Gegenvorschlägen. Sehr richtig auch: “… Wie die vorgebliche Notwendigkeit der Lohn- und Rentenaufstockung durch öffentliche Mittel zeigt, ist die Lohnpolitik der letzten Jahrzehnte für die Beschäftigten und Rentenbezieher vor die Wand gefahren worden, als Preis für die Exportweltmeisterschaft und Vermögenbildung bei den Reichen…”
    • [IG Metall] Renten-Vorschläge von Arbeitsminister Heil: Warum die Grundrente wichtig und richtig ist
      Wer jahrzehntelange gearbeitet hat darf im Alter nicht aufs Sozialamt angewiesen sein – das ist der Kern der Grundrente von Arbeitsminister Hubertus Heil. Die IG Metall unterstützt den Vorschlag, weil er einen gesellschaftlichen Skandal bekämpfen würdeOb Friseurinnen oder Krankenpfleger in Teilzeit: Vielen Menschen in Deutschland droht im Alter der Gang zum Sozialamt. Sie haben oft jahrzehntelang hart gearbeitet aber nur wenig verdient – entsprechend gering fielen ihre Rentenbeiträge aus. Ergebnis: eine Minirente, von der man nicht leben kann. Helfen muss dann die staatliche Grundsicherung(…) der Erste Vorsitzende der IG Metall Jörg Hofmann: “Hiermit wird dem gesellschaftlichen Skandal entgegengetreten, dass jahrzehntelange Leistung nicht zu Renten über der Grundsicherung führt.” Zugleich fordert Hofmann, die eigentliche Ursache niedriger Renten zu beseitigen: niedrige Löhne. “Es gibt weiterhin einen ausufernden Niedriglohnsektor mit prekären Beschäftigungsverhältnissen für Millionen von Menschen. Dies ist eine zentrale Ursache von Altersarmut und muss daher dringend bekämpft werden.”…” Meldung vom 04.02.2019 externer Link
    • DGB unterstützt Grundrente ohne BedürftigkeitsprüfungStatement von Reiner Hoffmann in den ARD Tagesthemen vom 04.02.2019 externer Link
    • IG BAU begrüßt Pläne des Bundesarbeitsministers für Grundrente
      “Die IG BAU begrüßt die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Rente gerechter zu gestalten und Altersarmut zu bekämpfen. „Die Pläne für eine Grundrente sind richtig. Mit den vorgestellten Schritten wird die Rente für viele Menschen mit geringem Einkommen deutlich armutsfester gestaltet. Davon profitieren insbesondere Beschäftigte in von der IG BAU vertretenen Branchen wie der Gebäudereinigung oder der Floristik. Das sind keine Geschenke, sondern Leistungen aus einer Versicherung“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger…” Stellungnahme der IG Bau vom 4. Februar 2019 externer Link
    • Zuschlag für »Tüchtige«, vielleicht – Grundrentenkonzept von Sozialminister Heil: Ablehnung von Kanzlerin und Unionsfraktion“Ein PR-Coup, wie er im Buche steht: Im Interview mit »Bild am Sonntag« schilderte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sein Konzept für eine Grundrente. Die soll allen zugutekommen, die mindestens 35 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren. Auch Zeiten der Kindererziehung und der Pflege Angehöriger sollen angerechnet werden. Es gehe ihm um die »Fleißigen und Tüchtigen«, betonte Heil. (…) Heil möchte, dass die Aufstockung ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt wird. Denn es gehe »nicht um Almosen, sondern um Lebensleistung«, betonte der Minister im Interview. Genau dieser Punkt wird von Vertretern der Unionsparteien angegriffen. Denn im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist zwar die »Anerkennung von Lebensleistungen« in Form eines Aufschlags von zehn Prozent auf die Grundsicherung im Alter (die dem Regelsatz von Hartz IV entspricht), für langjährig Erwerbstätige mit Armutsrente vereinbart. Doch den soll nur bekommen, wer das Geld nötig hat. Ersparnisse oder Einkünfte aus privater Zusatzversicherung sollen angerechnet werden. Der CDU-Haushaltspolitiker Eckhardt Rehberg stellte gegenüber »Bild« (Montag) klar, Steuererhöhungen und neue Schulden zur Finanzierung der Grundrente kämen nicht infrage. Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß hatte bereits am Sonntag betont, zusätzliche Leistungen würden aus der Rentenversicherung und nicht, wie von Heil beabsichtigt, aus Steuermitteln finanziert.(…) SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach kritisierte die ablehnende Haltung der Union. Er erinnerte daran, dass CDU und CSU »mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlages die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung mit zehn Milliarden Euro beschenken« wollen…” Beitrag von Jana Frielinghaus bei neues Deutschland vom 4. Februar 2019 externer Link
    • Die Grundrente ist gerecht und gut
      “Hubertus Heil verspricht den Rentnern nicht das Paradies. Er verwandelt kleine Renten auch nicht in stattliche Pensionen. Aber er verspricht den kleinen Rentnern eine Rente, von der sie einigermaßen leben können. Zu diesem Zweck will er sehr niedrige Renten aus Steuermitteln aufstocken. Das ist ein richtiges, ein wichtiges, ein sozialstaatliches, also ein wunderbares Vorhaben; es ist ein Vorhaben, das den Debatten über soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit einen neuen Schub gibt. Aber es ist, so sagen die Kritiker, ein systemwidriges Vorhaben. Sie haben recht. Das System, dem die Heil’sche Grundrente widerspricht, ist das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Renten werden aus Beiträgen finanziert, nicht aus Steuern, wie Heil das für den Rentenzuschlag will. Weil die Renten bisher beitragsfinanziert sind, sind sie auch verfassungsrechtlich von der Eigentumsgarantie geschützt. Eine Steuerfinanzierung eines Teils der Rente würde diese Garantie beschädigen. (..)Es ist konsequent, wenn Heil für seine Grundrente auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichtet. Mit einer Bedürftigkeitsprüfung würden Millionen von Rentnern zu Fürsorgeempfängern. Die Schwierigkeiten, mit denen die Jobcenter im Rahmen der Leistungen von Hartz IV zu kämpfen haben, all die elende und zum Teil diskriminierende Prüferei, würde künftig nicht nur bei der Gewährung von Arbeitslosengeld, sondern auch bei der Gewährung von Rente stattfinden. Der bürokratische Aufwand wäre ungeheuer. Der Feststellungsaufwand wäre von der Rentenversicherung kaum zu leisten, sie hat ja schon mit der Feststellung der Rentenversicherungszeiten genügend zu tun. Eine Bedürftigkeitsprüfung würde den Grundansatz von Hubertus Heil diskreditieren: Es geht ihm zu Recht um Respekt vor der Lebensleistung der Rentner, nicht um Schnüffelei im Leben der Rentner…” Kommentar von Heribert Prantl vom 4. Februar 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
    • Wie gerecht ist Heils “Respekt-Rente”?
      “… Wahr ist: Es gibt in der Sozialpolitik keine perfekten Lösungen – jedes Konzept hat Vor- und Nachteile. Wie diese gewichtet werden, hängt stark von der politischen Weltsicht ab. Klar ist allerdings, dass Heils Vorstoß auch für Experten eine Überraschung ist. Denn er unterscheidet sich stark von bisher diskutierten Modellen. (…) Viele Fachleute wie der langjährige Chef der Rentenversicherung, Franz Ruland, oder der frühere Caritas-Generalsekretär Georg Cremer plädieren für einen Freibetrag in der Sozialhilfe. Ein Freibetrag bedeutet, dass man zusätzlich zur Sozialhilfe noch einen Teil der Rente behalten darf. So etwas gibt es in der Grundsicherung im Alter bereits – allerdings nur für die, die privat vorsorgen konnten: Von einer Riester- oder Betriebsrente darf man die ersten 100 Euro voll behalten, von jedem Euro darüber immerhin 30 Cent bis zu einer Höchstgrenze von derzeit 212 Euro. Diese Regelung könnte auch auf gesetzliche Renten erweitert werden. (…) So elegant und gerecht die Lösung in der Theorie ist – in der Praxis hat sie einen großen Nachteil: Sie greift nur für Rentner, die auch tatsächlich Grundsicherung beantragen. Das tun aber bei weitem nicht alle, die Anspruch darauf hätten – entweder aus Unwissenheit oder aus Scham. Experten schätzen, dass gerade bei Älteren die sogenannte verdeckte Armut sehr hoch ist. Dennoch würden immerhin mehr als 400.000 Menschen davon profitieren, die derzeit eine Altersrente und gleichzeitig die Grundsicherung beziehen. (…) Wer Grundsicherung bezieht und 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung angesammelt hat, soll einen Zuschlag von zehn Prozent des Grundsicherungsbedarfs bekommen. Der Bedarf besteht nicht nur aus dem Regelsatz von 424 Euro für Singles, sondern auch aus den Wohnkosten und eventuell Zuschläge etwa für spezielles Essen bei Krankheiten. (…) Der Nachteil: Viele langjährige bedürftige Beitragszahler gingen leer aus – nur etwa 130.000 der rund 500.000 Rentner in der Grundsicherung hätten einen Anspruch. Grund ist die starre Grenze von 35 Beitragsjahren. Wer 34 Beitragsjahre in Vollzeit angesammelt hat, bekommt nichts – wohl aber der mit 35 Beitragsjahren mit nur 15 Stunden in der Woche. Zudem beträgt der Zuschlag immer zehn Prozent – egal wie hoch die Rente jeweils ist. (…) Ein Freibetrag in der Grundsicherung soll greifen, wenn auch Grundrente plus Wohngeld nicht reichen. Konkret sollen 25 Prozent der Rente bis zu einer Höchstgrenze von derzeit 106 Euro behalten werden dürfen. Allerdings greift diese Rückfalllösung – anders als im eigentlichen Freibetrags-Modell – nur für Rentner mit mindestens 35 Beitragsjahren, das sind derzeit rund 130.000. Für rund 300.000 Rentner in der Grundsicherung bliebe es so, wie es jetzt schon ist: Sie bekämen keinen Cent mehr als jene, die gar keine Rentenbeiträge gezahlt haben.” Artikel von Florian Diekmann vom 3. Februar 2019 beim Spiegel online externer Link
  • Die »Grundrente« im Koalitionsvertrag – Ein Interpretationsversuch 
    “… Der Vertragstext sieht eine »Grundrente« (nur) für »bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher« vor. Der Anspruch auf »Grundrente« setzt also explizit Fürsorgeabhängigkeit voraus und führt damit formal nicht zu deren Überwindung. Dies legt die Überlegung nahe, dass die »Grundrente« in Gestalt einer Ergänzungsleistung umgesetzt werden könnte, die ihrerseits bei der Grundsicherung von der Einkommensanrechnung freizustellen wäre. Ein möglicher Verfahrensablauf: Der Träger der Grundsicherung stellt im Einzelfall den Bruttobedarf fest und teilt, sofern eine Altersrente als Einkommen anzurechnen ist, die festgelegte Bedarfshöhe dem Träger der Rentenversicherung mit; dieser prüft das Wartezeiterfordernis. Bei erfüllter Wartezeit überweist er zehn Prozent des Bruttobedarfs als »Grundrente« an den Berechtigten. Im Ergebnis erhöht eine solche Ergänzungsleistung das verfügbare Einkommen um zehn Prozent des Grundsicherungsbedarfs, sie erhöht aber nicht den Fürsogebedarf selbst und ist damit »statistikneutral«: Der Empfängerkreis von Grundsicherung im Alter wird alleine durch die neue Leistung nicht größer. Hier könnte die »Grundrente« der Gestaltungslogik des Bildungs- und Teilhabepakets (SGB II etc.) folgen, das auch leistungs-, nicht aber bedarfserhöhend angelegt ist und dessen Leistungen nicht als Einkommen oder Sachleistung bedarfsmindernd berücksichtigt werden. Nur bei einer solchen Ausgestaltung erscheint es überhaupt praktikabel, die »Grundrente« über die Rentenversicherung abzuwickeln und den Begünstigten »den Gang zum Sozialamt zu ersparen«, wie im Vorfeld immer wieder betont wurde. Wer am Ende die Kosten trägt – Beitrags- und/oder Steuerzahler – ist dabei noch völlig offen. Denn bei der Ergänzungsleistung handelt es sich nicht um Grundsicherung aber auch nicht um Rente; wäre es anders, würden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, was aber nicht gewollt sein dürfte. (…) Summa summarum verwundert es daher nicht, dass die »Grundrente« – anders als etwa die »Mütterrente II« – im Vertragstext ausdrücklich nicht als »wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut« qualifiziert wird. – Dies alles ist, wie erwähnt, nur ein erster Interpretationsversuch der Koalitionsvereinbarung.” Beitrag von Johannes Steffen vom 8. Februar 2018 beim Portal Sozialpolitik externer Link
  • Kein Mittel gegen Altersarmut: Die bei den Sondierungsgesprächen vereinbarte “Grundrente” ist der falsche Weg. Das Modell wird scheitern
    “Bei den Sondierungsgesprächen hat man sich auf den Vorschlag der SPD geeinigt, eine “Solidarrente” einzuführen. Sie soll nun “Grundrente” heißen. Urheber der Idee ist die frühere Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die als Erste eine “Lebensleistungsrente” gefordert hat. Allerdings haben sich ihre Vorschläge nicht umsetzen lassen. Auch das jetzt vereinbarte Modell wird scheitern. Es benachteiligt diejenigen, die eine gesetzliche Rente beziehen, gegenüber denjenigen, die eine betriebliche oder private Rente erhalten. Das darf nicht sein…” Kommentar von Franz Ruland vom 21. Januar 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=127136

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