Mittwoch, 26. Februar 2020

Neue Verhaftungen – Kriminalisierung der Ellwangener Refugees geht weiter!


Dossier

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«Neun Monate nach dem Protest gegen eine Abschiebung und dem folgenden Großeinsatz der Polizei in der Ellwangener LEA wurden erneut mehrere Refugees in Untersuchungshaft genommen. Polizei und Staatsanwaltschaft setzen die Einschüchterung und Verfolgung der Ellwangener Refugees fort. (…) Die neuen Verhaftungen beziehen sich auf den solidarischen Protest am 30. April. Wie von der hysterischen Presse bereits Anfang Mai vorgegeben, lauten die Anklagen auf Landfriedensbruch und Gefangenenbefreiung. Nach monatelangen Ermittlungen ist die Anzahl der Protestierenden auf 50-100 geschrumpft, letztes Jahr hatte die Polizei zunächst von 200, dann von 150 Beteiligten gesprochen. Mit konkreten Tatvorwürfen scheinen sich die Ermittlungsbehörden schwer zu tun.Einem der Verhafteten wird nichts anderes vorgeworfen als ein böser Blick. In Bayern zumindest kann die bloße Teilnahme an einer Protestversammlung als Landfriedensbruch bestraft werden. (…) Mittlerweile ist einer der im Zusammenhang mit dem 30. April festgenommenen Refugees aus Ellwangen wieder frei und der Haftbefehl gegen ihn wurde fallen gelassen. Die anderen Refugees sitzen jedoch weiterhin in U-Haft. Termine für die Gerichtsverhandlungen gibt es noch nicht. Die 3. Mai – Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Im Januar hatte ein Refugee mit seinem Einspruch gegen den Strafbefehl Erfolg, das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt…” Info vom 13.2.2019 von und bei Fluechtlinge für Flüchtlinge externer Link mit dem Aufruf: Am 14. März gibt es zwei weitere Verhandlungen aufgrund von Einsprüchen gegen Strafbefehle. Zeigt Solidarität, kommt zu den Gerichtsverfahren am 14. März 2019 um 9 und um 14 Uhr, Amtsgericht Ellwangen, Schöner Graben 25, 73479 Ellwangen (Jagst). Siehe auch unser Dossier: Klage gegen Polizeieinsatz im Flüchtlingslager Ellwangen am 3. Mai 2018 und hier:
  • Polizeieinsatz in Ellwangen: Letztes Verfahren gegen Geflüchteten eingestellt! New
    “… Einige der afrikanischen Geflüchteten wurden in Untersuchungshaft genommen. Innerhalb weniger Wochen erhielten etwa zwanzig Geflüchtete einen Strafbefehl von bis zu neunzig Tagessätzen, einige wurden sehr schnell zu Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten verurteilt. Einige Geflüchtete akzeptierten die Strafbefehle nicht und legten Widerspruch ein. Alle mit Erfolg. In der zweiten Februarwoche 2020 wurde ohne Begründung das letzte Verfahren eingestellt. Zuvor waren zwei Verfahren im Rahmen des Jugendstrafrechts ohne Verhandlung eingestellt worden (Diversion). Ein Verfahren wurde wegen einer – inzwischen aufgehobenen – Abschiebeanordnung eingestellt. Für die erste Verfahrenseinstellung im Januar 2019 war noch eine Verhandlung beim Amtsgericht Ellwangen notwendig gewesen. Hintergrund der Verfahrenseinstellungen und damit der Rücknahme der Strafbefehle ist die fehlende Rechtsgrundlage für den Polizeiüberfall. Im März 2019 äußerte selbst Amtsgerichtsdirektor  öffentlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes. Er forderte die Staatsanwaltschaft zu Nacharbeit und Belegung der Rechtsgrundlage auf. Das ist dieser offensichtlich nicht gelungen. Die Verfahren mussten eingestellt werden. Beim Amtsgericht Stuttgart ist die Klage eines Geflüchteten gegen den Polizeieinsatz anhängig. Seit bald eineinhalb Jahren schweigt das Amtsgericht Stuttgart dazu. (…) Wir fordern die Aufhebung aller Urteile im Zusammenhang mit dem Polizeiüberfall am 3. Mai 2018 und eine Entschädigung der verurteilten Geflüchteten. Dies wäre jenseits der wohlfeilen Reden zu Hanau eine konkrete Maßnahme gegen den Rassismus in dieser Gesellschaft.” Meldung vom 23.2.2020 beim Verein Flüchtlinge für Flüchtlinge externer Link (Network Refugees4Refugees)
  • Ellwangen: Weiterkämpfen für Grund- und Menschenrechte für alle! Bericht vom Protest am 14. März 2019 
    “Wir haben in der Auseinandersetzung um den fragwürdigen und rechtswidrigen Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018 in Ellwangen eine wichtige Etappe erreicht. Dies war nur möglich, weil Geflüchtete  Strafbefehle nicht akzeptierten und den Mut hatten dagegen zu klagen. Ein kleiner erster Erfolg, der durch die Prozessbeobachtung, durch eine monatelange Zusammenarbeit von Engagierten aus Berlin, Stuttgart, Köln, Freiburg, Murrhardt und durch die Unterstützung von Berater*innen und Rechtsanwält*innen zu Stande kam. Noch ist allerdings nichts entschieden, aber es ist etwas in Bewegung gekommen. Was hat das Amtsgericht in Ellwangen beschlossen: (…) Drei Verfahrenstermine am Amtsgericht Ellwangen wurden vom zuständigen Richter aufgehoben. Schutz der Wohnung: Der Richter bezieht sich u.a. auf das Urteil vom Verwaltungsgericht Hamburg vom 15.02.2019 (Urteil vom 15.2.2019, 9 K 1669/18). Fehlender Durchsuchungsbeschluss: „Nach der Auffassung des Gerichts handelt es sich dem Schreiben zufolge bei den Zimmern in der Lea nämlich um grundgesetzlich geschützte Wohnungen, und die Flüchtlinge gelten als Wohnungsinhaber. Das Hausrecht über diese Zimmer habe demnach nicht der Leiter der Einrichtung, sondern der jeweilige Bewohner. Nach Auffassung des zuständigen Richters hätte es also eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedurft. Den gab es aber nicht. Wenn aber die Durchsuchung nicht rechtmäßig gewesen ist, dann hätten sich die Angeklagten auch nicht strafbar gemacht.“  „Es gebe unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von damals, sagt Norbert Strecker, der Ellwanger Amtsgerichtsdirektor. Sein Kollege habe Zweifel angemeldet. „Diesen Zweifeln wird jetzt nachgegangen.“ (Stuttgarter Zeitung 12. März). Verwaltungsgericht Stuttgart: Vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht ist noch ein Verfahren wegen dem Polizeieinsatz vom 03.05.2018 anhängig, das wolle man ebenfalls abwarten…” Pressemeldung vom 18. März 2019 des Bündnisses zum Protest am 14. März 2019 in Ellwangen beim Verein für Flüchtlinge von Flüchtlinge externer Link mit einer Zusammenfassung aller Redebeiträge und diversen Links
  • Protest am 14. März 2019 in Ellwangen: Ellwangen ist zum Symbol für unseren Protest geworden! 
    “… Inhaftierte Geflüchtete, die sich in Untersuchungshaft befinden, müssen freigelassen werden. (…) Wir rufen am 14. März 2019 zum Protest nach Ellwangen auf und möchten am Donnerstag an den vor einem Jahr in Donauwörth  stattgefundenen Polizeieinsatz und an die fragwürdige, oft gewalttätige Rolle des Wachpersonals/Securities in den Massenlagern, besonders in Bayern, erinnern. Massenlager, Anker-Zentren, Erstaufnahmeeinrichtungen erweisen sich zunehmend als staatliche Institutionen in denen immer mehr Grund- und Menschenrechte der Bewohner*innen latent unterlaufen und Menschen vorgeführt werden. Immer stärker entwickelt sich in diesen Einrichtungen eine Eigendynamik und fragwürdige Machtstrukturen, die erst solche Polizeieinsätze, wie sie in Ellwangen, Donaueschingen, Donauwörth, Plattling, Bamberg, Fürstenfeldbruck und weitere Lagern stattgefunden haben, ermöglichen. Den Protest in Ellwangen am 14. März begreifen wir auch als ein Protest gegen diese staatlichen Machtzentren, die letztendlich von Regierenden nur als eine Etappe auf dem Weg der Abschottung und Beseitigung des Asylrechts eingeordnet werden können. Diese Entwicklung müssen wir gemeinsam stoppen.” Pressemitteilung vom 13.03.2019 externer Link (auch von LabourNet Germany unterschrieben!) und Aufruf zur Mahnwache und Kundgebung ab 11 Uhr Am Fuchseck in Ellwangen (Kundgebung um 15.30 Uhr) – die Prozesstermine vor dem Ellwanger Amtsgericht am 14.03.2019 sind aufgehoben. Siehe zum Hintergrund: Großrazzia in Ellwangen: Richter hält Polizeieinsatz für rechtswidrig / Erfolg der demokratischen Flüchtlingsbewegung – sofortige Rehabilitierung aller kriminalisierten Flüchtlinge!
  • Geflüchtete klagen gegen ihre Strafbefehle. Prozesstermine vor dem Ellwanger Amtsgericht am 14.03.2019 aufgehoben! 
    Meldung des Vereins Flüchtlinge für Flüchtlinge am 11.3. per e-mail, Details folgen sicherlich
  • Geflüchtete klagen gegen ihre Strafbefehle – Kritische Prozessbeobachtung | Mahnwache | Kundgebung am Donnerstag den 14. März 2019
    Noch immer werden Geflüchtete aus Ellwangen im Zusammenhang mit der Solidaritätsaktion der Geflüchteten am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines Togoers und dem Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 in der LEA Ellwangen vor Gericht gezerrt – das ist empörend! Der Freundeskreis Alassa solidarisiert sich ausdrücklich mit den Angeklagten und fordert umgehende Rehabilitierung, auch der bereits Verurteilten! Es ist nicht hinzunehmen, dass Menschen, die nachts aus dem Schlaf gerissen und gefesselt wurden, auch noch zu Tätern gestempelt werden. Soll mit diesen Verurteilungen eine nachträgliche Rechtfertigung für das brutale Vorgehen der Polizei geschaffen werden, das in der Öffentlichkeit auf wachsende Ablehnung stößt? Das erinnert uns fatal an die Anzeigen im Zusammenhang mit dem Schwarzen Donnerstag in Stuttgart im Protest gegen Stuttgart 21! Zeigt Solidarität! Verteidigt Menschenrechte! Kommt zur den Prozessen und zur Mahnwache und Protestkundgebung nach Ellwangen am 14. März 2019:Prozesse: 9 Uhr und 14 Uhr, Amtsgericht Ellwangen, Schöner Graben 25, 73479 Ellwangen (Jagst) Mahnwache 11 Uhr – 18 Uhr und Kundgebung ab 15.30 Uhr * Am Fuchseck…” Aufruf von und bei Refugees4Refugees externer Link, siehe auch den Flyer zur Aktion externer Link 
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=144799

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