“Tochterunternehmen der Gewerkschaft ver.di unterschreitet den Mindestlohn Weiterbildung: DAA GmbH zieht Fahrtkostenzuschuss ab. Die Gewerkschaften GEW und ver.di haben zum 1. Januar 2019 einen Tarifvertrag über Mindestlöhne für das pädagogische Personal in der Weiterbildungsbranche abgeschlossen. Für diesen Branchentarifvertrag wurde von den Gewerkschaften und dem entsprechenden Arbeitgeberverband beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Allgemeinverbindlichkeit beantragt und vom BMAS mit Wirkung ab 1.4.2019 genehmigt. Seitdem gelten die dortigen Mindestlöhne in den Betrieben der SGB II/III-geförderten Weiterbildung wie ein Gesetz. Es ist ein offenes Geheimnis, dass in Deutschland nicht wenige Unternehmen versuchen, durch diverse Tricks den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen und zu kürzen. Dass sich jetzt mit der Deutschen Angestellten Akademie GmbH (DAA) auch noch ein zu 100 % im Besitz der Gewerkschaft ver.di befindliches Unternehmen (über 3.000 Beschäftigte an mehr als 300 Standorten) zu den Mindestlohn-Tricksern gesellt, ist mehr als beschämend. Es ist schlicht gewerkschaftsschädigend, wie die Geschäftsführung der DAA meint, Personalkosten sparen zu können. Die Handhabung der DAA, den Fahrtkostenzuschuss mit dem Mindestlohn zu verrechnen, ist nach Auffassung der GdG grob rechtswidrig (…) „Die Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) hat die Geschäftsleitung der DAA schriftlich aufgefordert, unverzüglich rückwirkend den ungekürzten Mindestlohn an die betroffenen Beschäftigten zu zahlen“...” Pressemitteilung der GdG vom 24.2.2020 und entsprechende GdG-Informationen für DAA Beschäftigte
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