“… 2019 gab es in Deutschland laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit knapp 329.000 über 58-jährige Arbeitslose. Doch eigentlich müsste die Zahl der arbeitslosen Menschen rund 1,5-mal höher liegen. Über 171.000 über 58-Jährige galten alleine aufgrund einer Sonderregelung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. „Hartz-IV-System“) nicht als arbeitslos, sondern lediglich als arbeitsuchend. So wird das Ausmaß der Arbeitslosigkeit von Älteren systematisch verdeckt. (…) Laut der Sonderregelung, die in §53a SGB II festgelegt wird, gelten über 58-jährige Leistungsbeziehende von Hartz IV nicht als arbeitslos, wenn sie seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet waren und ihnen während dieser Zeit kein Angebot auf dem ersten Arbeitsmarkt unterbreitet wurde. Seit ihrer Einführung sind immer mehr Ältere von der Sonderregelung betroffen. Die Zahl der Personen mit der Sonderregelung nach §53a SGB II Seit 2017 übersteigt seit 2017 sogar die Zahl der offiziell Arbeitslosen im Hartz-IV-System – diese lag 2019 bei „nur“ 145.000. (…) Die Sonderregelung wurde zuletzt von Forschern des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) in einem Bericht zur Arbeitslosigkeit Älterer kritisiert. Aus Sicht der Forscher versetzt die Sonderregelung ältere Arbeitsuchende in einen vorruhestandsähnlichen Zustand. Dies könne bei den Betroffenen zu Resignation, fehlender Erwerbsmotivation und -perspektive führen. Zudem zeichnet die Regelung ein verzerrtes Bild von der Arbeitslosigkeit Älterer und erschwert daran anschließend eine politische Problematisierung und korrekte Einordnung der Situation von Älteren am Arbeitsmarkt.” Meldung von Lena Becher 19. Februar 2020 bei O-Ton Arbeitsmarkt
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