Mittwoch, 26. Februar 2020

Rote Ausschreibungen gegen die drei Verfolgten: Was ist Interpol?


24.02.20
interpolDie größte Polizeiorganisation der Welt mit Sitz in Lyon ist juristisch ein Verein, eingetragen nach französischem Privatrecht – kein völkerrechtlicher Vertrag liegt ihr zugrunde, kein Parlament hat die Tätigkeit von Interpol je ratifiziert.
Interpol verfügt über keine eigenen Fahnder*innen, sondern koordiniert nur die Zusammenarbeit nationaler Ermittler*innen. Interpol kann auch keine „internationalen Haftbefehle“ ausstellen, sondern informiert nur per Roter Ausschreibung („Red Notice“) über nationale Haftbefehle, die mit einem Auslieferungsgesuch verbunden sind. Nach Angaben der Interpol-Webseite gibt es derzeit rund 62.000 gültige Rote Ausschreibungen, von denen 7.000 öffentlich zugänglich sind. Jene der drei im K.O.M.I.T.E.E.-Verfahren Gesuchten sind nicht öffentlich einzusehen.
Müssen Rote Ausschreibungen ausgeführt werden?
Der Umgang mit „Notices“ und „Diffusions“ bleibt jedem Land überlassen – also die gesuchte Person im Inland zur Festnahme auszuschreiben oder die Interpol-Ausschreibung lediglich als Erkenntnismitteilung anzusehen. Auf der Website von Interpol steht dazu: „INTERPOL kann die Sicherheitsbehörden keines Landes dazu verpflichten, eine mit Roter Ausschreibung gesuchte Person festzunehmen. Jedes Mitgliedsland entscheidet, welchen juristischen Wert sie einer Roten Ausschreibung beimisst, und welche Autorität seine zur Durchsetzung des Gesetzes bestellten Funktionäre zur Ausübung von Festnahmen haben.“
Jede Fahndung wird von den Mitgliedsländern geprüft und entschieden, ob diese mit nationalem Recht vereinbar ist und ob Exekutivmaßnahmen durchgeführt werden können. Das heißt, dass Venezuela frei entscheiden kann, ob es eine Rote Ausschreibung in sein nationales Fahndungssystem SIIPOL (Sistema de Investigación e Información Policial) integriert oder nicht. Am 27.6.19 hat der BGH einen europäischen Haftbefehl mit der Nummer 1BGS 169/19 erlassen. Am 16 August 2019 wurde die Rote Ausschreibung mit der Kontrollnummer A-367/7-1996 gegen Heidbreder, Krauth und Walter erneuert.
Rote Ausschreibungen vs. Flüchtlingsstatus
In den letzten Jahren hat sich der Missbrauch mit Roten Ausschreibungen zu politischen Zwecken gehäuft. Ein Fall, der Aufsehen erregte, war der von Dodojon Atovulloyev, ein bekannter tadschikischer Journalist und Oppositioneller, der 2013 in Georgien verhaftet wurde, weil Tadschikistan eine Rote Ausschreibung gegen ihn erwirkt hatte. Deutschland hatte Atovulloyev Asyl gewährt.
2017 waren zwei türkeistämmige Schriftsteller beim Spanienurlaub auf Ersuchen der Türkei festgenommen worden. Dem deutschen Staatsbürger Doğan Akhanlı und dem schwedischen Staatsbürger Hamza Yalçın wurde an ihrem Urlaubsziel von der Polizei mitgeteilt, dass sie per Interpol gesucht werden. Die Türkei hatte 2018 allein an das deutsche Bundeskriminalamt per Interpol 848 Rote Ausschreibungen verteilt und damit eine Diskussion über Missbrauch der übernationalen polizeilichen Mechanismen zur Einschüchterung von Oppositionellen ausgelöst.
Die Haltung des Europarates zu „Red Notices“ von Interpol
Der „Ausschuss für Legale Angelegenheiten und Menschenrechte“ des Europarates hat am 29.03.2017 einen Bericht zum Thema: „Abusive use of the Interpol system: the need for more stringent legal safeguard“ („Missbräuchliche Anwendung des Interpol Systems: die Notwendigkeit strengerer Rechtsgarantien“) veröffentlicht. Einige Punkte darin sind für den Fall K.O.M.I.T.E.E. von Bedeutung.
Der Bericht zeigt die „grundsätzlichen Schwächen“ des existierenden Interpol-Systems auf und unterbreitet Vorschläge zu deren Behebung. Dabei steht das Anliegen im Vordergrund, betroffenen Personen die Möglichkeit zu eröffnen, im Rahmen des Rechts auf faire Verfahren und wirksame Rechtsmittel zählen zu können. Bis jetzt haben Betroffene kaum nennenswerte Aussichten auf Erfolg gehabt, rote Ausschreibungen vor nationalen oder internationalen Gerichtshöfen anzufechten, da Interpol in ihrer Eigenschaft als international operierende, polizeilich-instrumentelle Koordinierungsinstanz gerichtliche Immunität geniesst. Die Akten-Kontrollkommission (CCF – Commission for the Control of Files), die sowohl eine Art Interpol-interne „Berufungsinstanz“ wie auch ein Gremium mit ratgebender und überprüfender Funktion darstellt, ist dem Bericht zufolge nicht ausreichend gerüstet, um die steigende Anzahl von Beschwerden in angemessener Weise zu bearbeiten.
In Bezugnahme auf die im November 2016 auf der Interpol Generalversammlung verabschiedeten Reformen wird Interpol vom Europarat aufgefordert, sein Verfahren der Ausstellung roter Ausschreibungen weiter zu verbessern, um Missbräuche effektiver bekämpfen zu können. So empfiehlt der Punkt 8.1.4. „rote Ausschreibungen regelmäßig zu revidieren, um sicherzugehen, dass diese gelöscht werden, wenn sie nicht zu erfolgreicher Auslieferung innerhalb eines vernünftigen Zeitraums geführt haben“. Zwar wird nicht näher definiert, welche Länge eines Zeitraums als „vernünftig“ erachtet werden könnte, aber bei den mittlerweile verstrichenen 25 Jahren in der Sache K.O.M.I.T.E.E. ist das sicher der Fall, zumal mittlerweile der einzige Grund der Fahndung eine angebliche Verabredung für einen nicht ausgeführten Anschlag ist.
Des weiteren werden unter Punkt 9.2 alle Mitgliedsstaaten des Europarates unter anderem dazu aufgerufen, „Interpol umgehend zu unterrichten, wenn beispielsweise Personen, die mit roten Ausschreibungen belegt sind, politisches Asyl erhalten haben oder ihre Auslieferung in einem gerichtlichen Verfahren abgelehnt worden ist“. Letzteres trifft seit 2015 auf Bernhard zu. Die implizite Empfehlung des Europarates an Interpol ist hier zweifelsohne die umgehende Aufhebung der roten Ausschreibung in so einem Falle. Stattdessen hat Interpol im August 2019 die Rote Ausschreibung erneuert, trotz der Ablehnung der Auslieferung Bernhards an Deutschland seitens des Obersten Gerichtshofs von Venezuela am 23. Oktober 2015.
Im Absatz „Das System internationaler Ausschreibungen von Interpol“ wird festgestellt, dass Rote Ausschreibungen nur dann in Umlauf gebracht werden dürfen, wenn die Anfrage ein schweres, unter gewöhnliches Recht fallendes Verbrechen betrifft („serious, ordinary-law crime“), welches für die Zwecke internationaler Polizeikooperation von Interesse ist. Was für eine Relevanz soll im Fall K.O.M.I.T.E.E. eine vor 25 Jahren stattgefunden habende „Verabredung“ zu einem Sprengstoffanschlag auf ein leerstehendes Gebäude, der nie durchgeführt wurde, für die internationale Polizeikooperation im Jahre 2020 haben?
Der Bericht des Europarates stellt auch fest, dass die Verfahren vor der CCF einen Mangel an Transparenz, Fairness und Wirksamkeit aufweisen, der den in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Rechten auf ein faires Verfahren und wirksame Abhilfe entgegensteht. Zumindest muss nun gemäß der neuen Statuten der CCF die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung einer Beschwerde innerhalb eines Monats nach ihrem Eingang erfolgen und im Falle einer Ablehnung, diese hinreichend begründet werden.
In Artikel 3 der Interpol-Verfassung steht, dass „es der Organisation strengstens verboten ist, irgendeinen Eingriff oder Handlungen politischen, militärischen, religiösen oder ethnischen Charakters zu betreiben“. Diese Regel soll Individuen vor politischer, religiöser oder rassistisch motivierter Verfolgung schützen und die „Unabhängigkeit und Neutralität“ von Interpol garantieren. Der Artikel spiegelt auch internationales Auslieferungsrecht wider und betont die zweckdienliche Verbindung zwischen roten Ausschreibungen und Auslieferung. Der Europarat fordert deshalb, rote Ausschreibungen regelmäßig zu revidieren, damit sie nicht ewig über den Köpfen der Betroffenen hingen. Wenn die Auslieferung entweder nie angefordert, oder abgelehnt wurde, oder anderweitig nicht zu bewerkstelligen sei, habe die rote Ausschreibung ihren legitimen Existenzgrund verloren und müsse folglich gelöscht werden.
Es ist offensichtlich, dass die Rote Ausschreibung gegen die drei Verfolgten im Fall K.O.M.I.T.E.E. nicht mit der Haltung des Europarates und den Regeln von Interpol selbst übereinstimmen. Es ist deshalb fraglich, warum Interpol diese „Red Notices“ trotzdem aufrecht erhält.

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