Mittwoch, 26. Februar 2020

Daniel Lücking über das Verfahren zum Luftangriff bei Kundus

Ein Offenbarungseid

»Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt«, meinte der damalige Verteidigungsminister Peter Struck, als er 2002 den Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan rechtfertigte. Schon bevor Oberst Georg Klein den Bombenabwurf in Kundus befahl, war dieser Satz der Bevölkerung schwer zu vermitteln; mindestens 140 Tote soll der Luftangriff gefordert haben, der auch ranghohe Beamte und Politiker ihre Posten kostete. Doch sie fielen weich, sind teils bis heute politisch aktiv. Nicht einmal Oberst Klein, heute General, wurde verurteilt. Der Umgang mit den zivilen Opfern bleibt in der Presse oft nur ein Randthema.
Dabei hat die Bundesregierung im Fall Kundus den Wert eines Menschenlebens im Krieg geradezu zynisch quantifiziert: Einmalig wurden Hilfspakete im Wert von je 110 Euro an Betroffene verteilt. Das entspricht etwa dem Satz, den Soldaten steuerfrei für einen Tag in Afghanistan erhalten. Später zahlte man je 5000 US-Dollar (rund 4600 Euro) an 102 Familienoberhäupter von getöteten und schwer verletzten Zivilisten. Witwen und Kinder getöteter deutscher Soldaten erhalten je 100 000 Euro, ein schwer verletzter, überlebender Soldat 150 000 Euro und eine Rente. Deutsche Verwaltungsnormen will man bei der Entschädigung der Afghanen nicht zur Anwendung bringen. Ist das nun Rassismus oder Willkür?
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