Samstag, 22. Februar 2020

12 Monate sind genug! Dieses Mal für die Umsetzung der Forderung und des Beschlusses nach zwölfmonatiger Laufzeit des Entgelttarifvertrages



"... mit dem 1. Oktober 2005 wird der TvÖD (Tarifvertrag für den 
Öffentlichen Dienst) in Kraft gesetzt. Er löst den seit dem 1. April 
1961 geltenden BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) ab. Mit dem 
Inkrafttreten des TvÖD erleben wir einen grundlegenden Bruch mit der 
unter dem BAT üblichen Laufzeit der Entgelttarifverträge von i.d.R. 
zwölf Monaten (...) In den 15 Jahren seit 2005 haben nur sieben 
Tarifrunden stattgefunden. Die Mitglieder der Organisation haben 
jedoch für jede dieser Tarifrunden immer dieselbe Forderung nach 
zwölfmonatiger Laufzeit aufgestellt. (...) Nun verhandeln wir in 2020 
angesichts der am Horizont aufziehenden Krise, angesichts der 
»Schuldenbremse«, der »Schwarzen Null« und der Konkurrenz im 
Wettbewerbsföderalismus. Es muss in der kommenden Tarifrunde – 
ungeachtet der tabellenwirksamen Forderungen – deshalb um zwei 
grundsätzliche Beschlüsse gehen: 1. Keine Laufzeit von mehr als 12 
Monaten als Bestandteil der Forderung, 2. keine Abweichung der 
Verhandlungs- und Tarifkommission von dieser Forderung. Die 
Organisation und ihre Mitglieder müssen handlungsfähig werden und 
sein, um schnell neue Verhandlungen aufnehmen zu können. Zudem wäre 
dann im Jahr 2021 wieder die gemeinsame Tarifverhandlung des 
öffentlichen Dienstes in Bund, Ländern und Kommunen und die 
Angleichung der Länder an das Niveau im Bereich der VKA möglich..." 
Beitrag zur Diskussion in der Gewerkschaft vom Februar 2020 von 
einigen ver.di-Vertrauensmännern (pdf)
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/02/tvoed-laufzeit.pdf

https://www.labournet.de/?p=163130

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