Samstag, 22. Februar 2020
12 Monate sind genug! Dieses Mal für die Umsetzung der Forderung und des Beschlusses nach zwölfmonatiger Laufzeit des Entgelttarifvertrages
"... mit dem 1. Oktober 2005 wird der TvÖD (Tarifvertrag für den
Öffentlichen Dienst) in Kraft gesetzt. Er löst den seit dem 1. April
1961 geltenden BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) ab. Mit dem
Inkrafttreten des TvÖD erleben wir einen grundlegenden Bruch mit der
unter dem BAT üblichen Laufzeit der Entgelttarifverträge von i.d.R.
zwölf Monaten (...) In den 15 Jahren seit 2005 haben nur sieben
Tarifrunden stattgefunden. Die Mitglieder der Organisation haben
jedoch für jede dieser Tarifrunden immer dieselbe Forderung nach
zwölfmonatiger Laufzeit aufgestellt. (...) Nun verhandeln wir in 2020
angesichts der am Horizont aufziehenden Krise, angesichts der
»Schuldenbremse«, der »Schwarzen Null« und der Konkurrenz im
Wettbewerbsföderalismus. Es muss in der kommenden Tarifrunde –
ungeachtet der tabellenwirksamen Forderungen – deshalb um zwei
grundsätzliche Beschlüsse gehen: 1. Keine Laufzeit von mehr als 12
Monaten als Bestandteil der Forderung, 2. keine Abweichung der
Verhandlungs- und Tarifkommission von dieser Forderung. Die
Organisation und ihre Mitglieder müssen handlungsfähig werden und
sein, um schnell neue Verhandlungen aufnehmen zu können. Zudem wäre
dann im Jahr 2021 wieder die gemeinsame Tarifverhandlung des
öffentlichen Dienstes in Bund, Ländern und Kommunen und die
Angleichung der Länder an das Niveau im Bereich der VKA möglich..."
Beitrag zur Diskussion in der Gewerkschaft vom Februar 2020 von
einigen ver.di-Vertrauensmännern (pdf)
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/02/tvoed-laufzeit.pdf
https://www.labournet.de/?p=163130
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