Montag, 14. August 2017
Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“
Die Attacken der Bundesstaatsanwaltschaft auf ihre Kritiker rufen eine
Debatte über die Möglichkeiten eines Strafverfahrens hervor
Die massive Kritik - von vielen Seiten - an der Staatsanwaltschaft mit
ihren „eisernen These“ der Dreiergruppe im NSU-Verfahren ruft
verschiedenste Reaktionen hervor. Bei der Staatsanwaltschaft die
eindeutigsten: Die Kritik wird rundherum abgelehnt, im Gegenteil, es
wird versucht, sie regelrecht nieder zu machen. Das kann nicht
überraschen, entspricht es doch dem politischen Auftrag der
Staatsanwaltschaft. Aber auch in Fachkreisen – und dies auch durchaus
bei Juristen, die keineswegs die Positionen der Staatsanwaltschaft
teilen – ist eine Gegenreaktion zu sehen. Die im Wesentlichen darin
besteht, dahingehend zu argumentieren, ein Strafverfahren könne nicht
„alles aufklären“. In diesem Sinne gab es in den letzten Tagen eine
kleine Reihe von Beiträgen, die wir anhand eines exemplarischen
Beitrags kurz kommentieren möchten. Siehe dazu einen Kurzkommentar in
drei Punkten zu den Möglichkeiten eines Strafverfahrens anhand eines
aktuellen juristischen Beitrags dazu
http://www.labournet.de/?p=119880
Siehe dazu: [Interview] Der Anwalt der Kölner Nebenkläger im NSU
Prozess zum offenen Brief der Anwälte wegen des Vorgehens der
Staatsanwaltschaft
http://www.labournet.de/?p=119988
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