Montag, 14. August 2017

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“


Die Attacken der Bundesstaatsanwaltschaft auf ihre Kritiker rufen eine 
Debatte über die Möglichkeiten eines Strafverfahrens hervor

Die massive Kritik - von vielen Seiten - an der Staatsanwaltschaft mit 
ihren „eisernen These“ der Dreiergruppe im NSU-Verfahren ruft 
verschiedenste Reaktionen hervor. Bei der Staatsanwaltschaft die 
eindeutigsten: Die Kritik wird rundherum abgelehnt, im Gegenteil, es 
wird versucht, sie regelrecht nieder zu machen. Das kann nicht 
überraschen, entspricht es doch dem politischen Auftrag der 
Staatsanwaltschaft. Aber auch in Fachkreisen – und dies auch durchaus 
bei Juristen, die keineswegs die Positionen der Staatsanwaltschaft 
teilen – ist eine Gegenreaktion zu sehen. Die im Wesentlichen darin 
besteht, dahingehend zu argumentieren, ein Strafverfahren könne nicht 
„alles aufklären“. In diesem Sinne gab es in den letzten Tagen eine 
kleine Reihe von Beiträgen, die wir anhand eines exemplarischen 
Beitrags kurz kommentieren möchten. Siehe dazu einen Kurzkommentar in 
drei Punkten zu den Möglichkeiten eines Strafverfahrens anhand eines 
aktuellen juristischen Beitrags dazu
http://www.labournet.de/?p=119880

Siehe dazu: [Interview] Der Anwalt der Kölner Nebenkläger im NSU 
Prozess zum offenen Brief der Anwälte wegen des Vorgehens der 
Staatsanwaltschaft
http://www.labournet.de/?p=119988

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