Freitag, 28. März 2014
Antikommunistische Demagogie gegen Linkstrend unter der Jugend vor Gericht
26.03.14 - Am morgigen Donnerstag, den 27. März, findet vor dem Landgericht Essen ein Prozess der MLPD gegen die Konrad-Adenauer-Stiftung und deren Autor Rudolf van Hüllen statt. Letzterer war lange Zeit Referatsleiter beim Inlandsgeheimdienst "Verfassungsschutz" und dort zuständig für "Linksextremismus". Erst 2012 stand er wegen seiner Diffamierungen der MLPD und ihres Vorsitzenden Stefan Engel in dem Buch "Linksextrem – Deutschlands unterschätzte Gefahr?" vor Gericht. Das Buch wurde vom Schöningh-Verlag unmittelbar danach vom Markt genommen. Jetzt klagt die MLPD erneut gegen Van Hüllen auf Ordnungsgeld oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Die Klage richtet sich unter anderem gegen seine ungeheuerliche Behauptung in einer vom Jugendministerium finanzierten Broschüre der Konrad-Adenauer-Stiftung, dass der REBELL und die Jugendarbeit der MLPD an die "Ästhetik faschistischer Bewegungen erinnere". Für diese Hetze kann Van Hüllen natürlich keinerlei Tatsachen anführen, er versucht es auch erst gar nicht.
Statt dessen gibt er zu Beginn seiner Schrift selbst zu: "Für den kritischen und an strenge wissenschaftliche Standards gewohnten Leser mag es ... bisweilen so erscheinen, als würden ungeprüfte und unüberprüfbare Behauptungen als abgesicherte Erkenntnisse dargestellt. Tatsächlich handelt es sich bei vielen Aussagen im folgenden Text auch eher um Arbeitshypothesen, die zur weiteren Überprüfung einladen."
So viel zur Glaubwürdigkeit solcher antikommunistischer Hetzschriften. Die Logik ist bestechend: Man darf also an den Antikommunismus gar keinen wissenschaftlichen Anspruch stellen, weil er auf reinen Behauptungen beruht. Keine Fakten, keine Quellen, sondern "Arbeitshypothesen", die aber dann im Folgenden als gesicherte, wissenschaftliche Qualifizierungen dargestellt werden - das ist die Methode, nach der Van Hüllen und die Konrad-Adenauer-Stiftung mit Dreck um sich werfen, in der Hoffnung, dass schon irgendetwas hängen bleibt.
Aber der Antikommunismus als deutsche "Staatsreligion" stößt auf wachsende Kritik. Einerseits gibt es eine wachsende Anti-Antikommunismus-Bewegung. Und bereitet auch Van Hüllen und Co. merkliche Sorgen. So heißt es im Vorwort der Broschüre auch: "Eine Herausforderung" läge darin, dass es in der BRD über den Linksextremismus keinen "gesamtgesellschaftlichen Grundkonsens" gibt. "Was bei der Positionierung gegen Rechtsextremismus selbstverständlich ist, bereitet beim Thema Linksextremismus erhebliche Schwierigkeiten."
Es bleibt die Aufgabe der kämpferischen Opposition und aller demokratischen Menschen in Deutschland, das unterdrückerische System des modernen Antikommunismus mit all seinen Diffamierungen, Ausgrenzungen, offenen oder verdeckten Berufsverboten, Boykotten, finanziellen Schäden und vielem mehr niederzuringen.
Dazu ist dieser Prozess ein Beitrag. Es ist zu wünschen, dass morgen die üblen Versuche Van Hüllens und der CDU-Stiftung, die Jugendarbeit der MLPD mit faschistischen Tendenzen gleichzusetzen und ihre haltlose antikommunistische Demagogie insgesamt eine weitere Niederlage erleiden.
Vor Prozessbeginn veranstalten der Jugendverband REBELL und die MLPD eine Kundgebung: Sie beginnt am 27. März um 8.15 Uhr vor dem Landgericht, Zweigertstr. 52, in Essen.
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