“Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgelegte Mindestlohnhöhe ist zu gering, um nach erwerbslebenslanger Pflichtmitgliedschaft eine Rente in Höhe des Existenzminimums zu erreichen. Die alleine dem Grunde nach bestehende Versicherungspflicht abhängig Beschäftigter reicht somit nicht aus und bedarf dringend einer Ergänzung auch der Höhe nach. Es muss der Grundsatz gelten, dass jede versicherte Arbeitsstunde für sich genommen einen adäquaten Vorsorgebeitrag zur Existenzabsicherung im Alter leistet – adäquat bedeutet: Mindestens entsprechend dem erforderlichen Entgeltpunkte-Anteil einer Arbeitsstunde an der zur Existenzsicherung notwendigen Entgeltpunkte-Summe…” Beitrag von Johannes Steffen vom 10. Januar 2014 im Portal Sozialpolitik , siehe nun dazu ausgerechnet von der CDU:
- Ein Hoffnungsschimmer für die Geringverdiener in der Rentenversicherung? Zum Konzept einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage der CDU
“Gegenwärtig scheint die deutsche Rentendiskussion erneut ihren Grundcharakter zu offenbaren: Ab in die Schützengräben für die einen, für die anderen heißt es versuchen, retten, was zu retten ist, um aus ihrer Sicht einen Schritt nach vorne zu kommen, auch wenn man dafür eine Menge Federn hergeben musste. (…) Allerdings lohnt es sich, einmal genauer in das Positionspapier der Union zu schauen, denn bei aller Bestätigung der erwartbaren Positionen findet sich dort ein Punkt, der vor dem Hintergrund der zunehmenden Altersarmut bei einem Teil der Senioren sowie den krampfhaften Klimmzügen, die wir derzeit im Umfeld der „Grundrente“ erleben, aufhorchen lässt und den man so auch nicht unbedingt hier erwartet hätte: Einführung einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Geringverdiener (…) »Um nach einem Erwerbsleben von 40 Jahren sicher eine Rente über dem durchschnittlichen Grundsicherungsniveau zu erhalten, müsste die Beitragsleistung bei Geringverdienern erhöht werden.« (…) Auf den ersten Blick könnte man einwenden, dass man angesichts der „Wirtschaftsfreundlichkeit“ der Union nicht erwartet hätte, dass aus deren Reihen ein Vorschlag kommt, der explizit die Arbeitgeber und dann auch noch einseitig stärker belastet, denn die müssen ja in diesem Modell höhere Beiträge zahlen. Aber auch diese Irritation lässt sich schnell auflösen. In den Worten der Fraktionsarbeitsgruppe geht das dann so: »Als Nachteil würden Mehrkosten für Arbeitgeber im Niedriglohnsektor entstehen. Diese Mehrkosten würden jedoch geringer ausfallen, als wenn der Mindestlohn insgesamt angehoben würde. Des Weiteren könnten die Mehraufwendungen durch steuerliche Regelungen abgefedert werden.« (…) Wie so oft im sozial- und anderen politischen Leben ist es nicht so, dass dieser Vorschlag 2020 vom Himmel gefallen ist, sondern man sich der Vor- und Ausarbeitungen anderer bedient. So offensichtlich auch in diesem Fall. Da ist es erhellend, sich diese Veröffentlichung aus dem Jahr 2014 anzuschauen: Johannes Steffen (2014): Plädoyer für eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt, Bremen, Januar 2014 (…) Auch Steffen konzeptualisiert seinen Vorschlag vor dem Hintergrund des immer mitlaufenden Standardmodells der Erwerbsbiografie innerhalb des deutschen Rentensystems: Vollzeitarbeit sowie möglichst unterbrechungsfreie und mit Beitragszahlungen belegte 45 Jahre. Zugespitzt formuliert: Teilzeitarbeit beispielsweise (und die dann zu niedrigen oder selbst „normalen“ Stundenlöhnen) über längere Zeiträume können in der deutschen Rentenformel für sich genommen nicht adäquat abgebildet werden (adäquat hier im Sinne einer existenzsichernden Rente aus dem Pflichtsystem). Sie setzt ergänzende Einkommenszuflüsse im Alter aus anderen Quellen voraus, um die Existenzsicherung und mehr zu ermöglichen. Hier müsste man dann konsequenterweise über andere „Sockel“- oder „echte“ Grundrentenmodelle diskutieren und streiten.” Beitrag von Stefan Sell vom 18. Februar 2020 auf seiner Homepage - Siehe auch unser Dossier: Armutspolitisch wirkungslos: “Grundrente”
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