Samstag, 22. Februar 2020

Die neue spanische Regierung entschärft das Arbeitsgesetz an einem besonders üblen Punkt. Sonst eher nichts…


Die zetrale Forderung an die neue spanische Regierung im Februar 2020„… Eigentlich hatten die spanischen Sozialdemokraten (PSOE) in den verschiedenen Wahlkämpfen der vergangenen Jahre immer wieder versprochen, die “extrem aggressive Arbeitsmarktreform” der rechtskonservativen Vorgänger aus dem Jahr 2012 zu streichen, gegen die die Gewerkschaften sogar mit Generalstreiks Sturm gelaufen sind. Der Koalitionspartner, die Linkskoalition “Unidas Podemos” (Gemeinsam können wir es/UP), hatte stets sogar gefordert, die PSOE-Arbeitsmarktreform zu streichen, mit der schon zu Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise der Kündigungsschutz und andere Rechte massiv beschnitten wurden, wogegen es auch zu Generalstreiks kam. Vom Schleifen der PSOE-Reform spricht in dieser Regierungskoalition nun aber niemand mehr. Statt die extreme Reform der Vorgänger zu streichen, doktert die neue Regierung nun sehr zaghaft an Teilbereichen herum. Statt die “schädlichsten” Auswirkungen zu beseitigen, wurde am Dienstag nur ein Artikel gestrichen. Per Dekret wurde der völlig absurde Artikel 52 d) geschleift. Zeitungen, die der Regierungskoalition nahestehen, sprechen wie Eldiario.es aber davon, dass mit der “Demontage der Arbeitsmarktreform” begonnen worden sei. Eine reale Demontage würde sich wohl kaum auf die Streichung der besonders drastischen Spitze des Eisbergs beschränken. Der 52 d) hatte für Furore gesorgt, da er es bis heute ermöglichte, Beschäftigte zu kündigen, die innerhalb von zwei aufeinander folgenden Monaten an acht Tagen vom Arzt krankgeschrieben wurden. Die Praxis, Menschen wegen Krankheiten kündigen zu können (sie also krank zum Arbeiten zu zwingen), hatte das Verfassungsgericht im vergangenen Oktober bestätigt. Das wurde mit der “Unternehmensfreiheit” und der “Verteidigung der Produktivität” begründet. Das ist seit gestern nicht mehr möglich, allerdings muss das Dekret noch im Parlament bestätigt werden und unklar ist, was mit anhängigen Verfahren ist...“ – aus dem Beitrag „Spanien: Zaghafter Eingriff in Arbeitsmarktreform, Google- und Börsensteuer“ von Ralf Streck am 20. Februar 2020 bei telepolis externer Link, in dem auch noch deutlich wird, dass auch die anderen groß angekündigten Reformen eher ausgesprochen bescheiden ausfallen… Siehe dazu erste Reaktionen auf die „Gegenreform“ und den Hinweis auf unseren bisher letzten Beitrag zur Abschaffung der reaktionären Arbeitsgesetzgebung im Spanien des 21. Jahrhunderts:
  • „¿Por qué no es cierto que se haya prohibido el despido por baja médica?“ von Santiago Lupe am 20. Februar 2020 bei La Haine externer Link ist ein Beitrag, in dem darauf hingewiesen wird, dass noch nicht einmal diese Beseitigung der „Spitze des reaktionären Eisbergs“ sicher ist, denn es kann nachwievor unter bestimmten Bedingungen wegen Krankheit gekündigt werden – lediglich die Abfindungen, die dann bezahlt werden müssen, werden teurer – was sich allerdings nur für jene lohne, die lange Jahre in einem Betrieb gearbeitet haben. Im übrigen wird – wie bei allen linken Annäherungen an das Thema – darauf verwiesen, dass es ja nicht nur die „Reform“ der Arbeitsgesetze des Jahres 2012 durch die Regierung der rechten PP gegeben habe, sondern auch die der Regierung Zapatero wenige Jahre zuvor, die dieselbe Richtung eingeschlagen hatte – aber eben von den jetzt wieder regierenden Sozialdemokraten verabschiedet. Und von daher für die neue Regierung kein Thema…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=163259

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