Dossier
Wir unterstützen den Arbeitskampf von Gerald D.: Er arbeite seit 2008 als Elektronikentwickler im boomenden mittelständischen Betrieb ELTAKO GmbH in Fellbach. Die erste Kündigung erhielt er 2012, seine Arbeitsleistung wäre ungenügend. (Einen ausführlichen Artikel darüber findet ihr hier: https://heise.de/-2027019 ) Den Kündigungsschutzprozess hatte er gewonnen, ebenso die darauf folgende betriebsbedingte Kündigung. Die Firma, stellt Smart-Home-Geräte her, und behauptete keine Arbeit mehr zu haben. Auch diesen Prozess hatte er jeweils vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht gewonnen. Nach drei Jahren Freistellung, folgte die Wiedereinstellung, allerdings nicht mehr am bisherigen Arbeitsplatz und auch nicht mehr in der Entwicklungsabteilung, sondern in der ehemaligen Produktionshalle, ohne Kollegschaft, als einziger im Raum. Dafür, dass er in seinem Beruf als Elektronikentwickler und mündiger Bürger selbständig gehandelt hatte und er sich ins Internet eingeloggt hatte, wurde er zum Dezember 2017 gekündigt – fristlos. Er legte Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ein. Es kam erst 8 Monate nach der Kündigung, im August 2018, zur ersten Gerichtsverhandlung. Parallel zum Kündigungsschutzverfahren – nun in Berufung – hat er vor Jahreswechsel eine weitere Klage auf Schmerzensgeld wegen vertragswidriger Beschäftigung beim Arbeitsgericht eingereicht. Um gegen Mobbing und konkret gegen das Urteil des Arbeitsgerichts wegen der fristlosen Kündigung vorgehen zu können, braucht er Unterstützung: Verbreitet den Termin auch in eurem Bekanntenkreis und wirbt um solidarische UnterstützerInnen beim Prozeß. Wer als ProzessbeobachterIn teilnehmen kann am Dienstag, 14.01.2020 (9:15 Uhr, Landesarbeitsgericht Stuttgart, Börsenstraße 6, Saal 2 EG) kann sich gerne bei uns melden! Siehe dazu auch:
- Eltako Schmerzensgeldprozess: Terminverschiebung die Dritte, neuer Termin am 17.03.2020
“… Wie in der letzten mail bereits geschrieben, wurde der Gerichtstermin zweimal verschoben. Heute erreichte mich ein weiteres Schreiben des Gerichts. Der Termin wurde ein drittes mal verschoben. Dieses mal mit der Begründung, dass der Geschäftsführer Herr Ulrich Ziegler auf der Messe „Light + Building“ in Frankfurt persönlich vor Ort sein müsse. Ich werde morgen eine Beschwerde diesbezüglich beim Arbeitsgericht einreichen und den Antrag stellen, die neue Terminverschiebung aufzuheben und den Termin vom 10.03.2020 beizubehalten. Ihr findet meine Beschwerde und Antrag im Anhang dieser mail. Sollte mein Antrag abgewiesen werden, wovon ich ausgehe, ist der neue Termin: Dienstag 17.03.2020 um 13:40, Saal 007, Johannesstrasse 86, Stuttgart…” Info-mail des Kollegen vom 5.2.20 - Nach dem Prozess ist vor dem Prozess: Gütetemin zur Schmerzensgeldklage am 10.03.2020 – Bitte um Unterstützung durch Prozessteilnahme!
Der Gütetemin zur Schmerzensgeldklage (wegen vertragswidriger Beschäftigung) wurde vom Arbeitsgericht zweimal verschoben und soll nun stattfinden am Dienstag 10.03.2020 um 10.40, Saal 007, Johannesstrasse 86, Stuttgart
Da der Kläger diese Klage ohne Anwalt führt, ist eine Prozessbeobachtung öffentlicherseits fast unerlässig – auch wir bitten um Unterstützung durch Prozessteilnahme!
Der Verein arbeitsunrecht e.V. (www.arbeitsunrecht.de ) wird demnächst ein Solidaritätskonto einrichten, um die Belastung meiner Gerichts- und Anwaltskosten abzufedern… - Die Klage wurde vom Gericht zurückgewiesen – wir bitten um Spenden für die Kosten
Die Klage wurde vom Gericht zurückgewiesen. Damit wird erneut deutlich, für wen die Gerichte da sind. Und: Damit verliert Gerald D. entgültig seinen Arbeitsplatz und “darf” sämtliche Kosten (Gericht und Anwälte, auch der Gegenseite) die in die Tausende gehen, bezahlen. Wer sich an Gerald D. Kosten beteiligen will, setzt sich bitte mit ihm in Kontakt info(aet)a-demo.de - Moderne Zeiten – keine Chance für den „Angeklagten!““Zirka 20 Prozessbeobachterinnen und -beobachter hatten sich am 14. Januar zur Verhandlung beim Landesarbeitsgericht in Stuttgart getroffen. Sie unterstützten einen Kollegen mit einer kleinen Begrüßung und Schildern mit Aufschriften wie „Arbeiter sind keine Sklaven“. Aufgerufen zum Prozessbesuch wurde über die Montagsdemo und verschiedene Initiativen und Solidaritätskomitees. (…) Für das begangene Mobbing interessierte sich die Richterin gar nicht. Im Gegenteil: Sie beriet die Geschäftsleitung noch, wie sie missliebige Angestellte besser loswerden kann. Die Kündigung ist nun rechtmäßig und der Kollege seine Arbeit los. Für die meisten Prozessbeobachter war dies ein abgekartetes Spiel. Während bei ihm alles hinterfragt wurde, durfte der Geschäftsführer behaupten, was er wollte, diffamieren, beleidigen und die Wahrheit verdrehen, wie er konnte. Die belastenden Arbeitsumstände und Verletzungen der Arbeitgeberpflichten hatten keine Bedeutung. Das Mobbing durch den Geschäftsführer wurde mit dem Urteil faktisch belohnt. „Ohne Beweise, keine Kündigung“ hatte keine Bedeutung.” Korrespondenz-Bericht vom 18.01.2020 bei Rote-Fahne-News
- Mit dem Router ins Internet. Softwareentwickler kämpft in Baden-Württemberg gegen Vorwürfe, die zur Kündigung führten – noch kein Urteil
“Verfolgt wurde die Verhandlung von über 20 Menschen, die sich vor Prozessbeginn zu einer Kundgebung vor dem Arbeitsgericht getroffen hatten. Einige trugen Schilder mit der Aufschrift »Solidarität mit Gerald« und »Arbeiter sind keine Sklaven«. Der Willi-Bleicher-Platz in Stuttgart ist nach einem Widerstandskämpfer und Gewerkschafter benannt. »Du sollst dich nie vor einem lebenden Menschen bücken« – das Motto Bleichers ist auch die Maxime von Gerald D. »Ich habe auch an meinen Arbeitsplatz nie den Kopf ausgeschaltet«, erklärte der Softwareentwickler am Dienstag vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht, das sein Domizil am Bleicher-Platz hat. Dort kämpfte Gerald D. gegen seine Kündigung. (…) Verfolgt wurde die Verhandlung von über 20 Menschen, die sich vor Prozessbeginn zu einer Kundgebung vor dem Arbeitsgericht getroffen hatten. Einige trugen Schilder mit der Aufschrift »Solidarität mit Gerald« und »Arbeiter sind keine Sklaven«. (…) Viele Menschen, die dem Aufruf folgten, waren über 50. »Ältere Menschen gelten schnell als Minderleister und werden von Jüngeren ersetzt, die sich alles gefallen lassen«, sagte ein Besucher. Gerald D. bat im Schlusswort die Richterin, beim Urteil zu berücksichtigen, dass er mit 55 Jahren kaum noch eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt habe. Zudem solle sie auch Arbeitgeber an ihre Pflichten erinnern, einen dem Arbeitsvertrag entsprechenden Arbeitsplatz einzurichten. Die ließ aber durchblicken, dass die Kündigung wohl Bestand haben werde. Bei Redaktionsschluss war das Urteil noch nicht gesprochen.” Bericht vom 15. Januar 2020 von und bei Peter Nowak - Eltako GbmH: Psycho-Terror im Banishment-Room
“Elektronikentwickler Gerald D. kämpft seit 2012 um seinen Arbeitsplatz bei der ELTAKO GmbH in Fellbach. Der patriachal betriebene Familienbetrieb von Ulrich Ziegler beschäftigt rund 100 Mitarbeiter*innen und lässt in China (Shenzhen) produzieren. Einen Betriebsrat gibt es nicht. Gegen Gerald D. setzt Ulrich Ziegler seit Jahren Mittel ein, die an Psycho-Terror grenzen. (…) Nach dreijähriger Freistellung richtete die Geschäftsleitung unter Ulrich Ziegler ihm einen Arbeitsplatz in einer ehemaligen Produktionshalle ein: ohne vertragsgerechte Aufgaben, isoliert von Kolleg*innen und ohne Internetzugang. Im letzten halben Jahr setzte die Geschäftsführung hier sogar gezielt auf eine besonders schlechte Beleuchtung der Halle. Beleuchtungskonzepte sind Teil des Firmenkonzepts, bei Dimmschaltern bezeichnet sich Eltako als Markt- und Technologieführer. Zwei Jahre lang forderte Gerald D. eine vertragsgerechte Arbeit. Um sich wenigstens entsprechend seiner Anstellung als Elektronikentwickler informieren zu können, kümmerte er sich schließlich selbstständig um einen Internetzugang. Die Geschäftsleitung sprach dafür im Dezember 2017 prompt die fristlose und dritte Kündigung aus. Bis zur Verhandlung des Falls ließ die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Stuttgart 8 Monate verstreichen. Nach einem weiteren Verhandlungstermin am 13. September 2018 stimmte das Arbeitsgericht Stuttgart der Kündigung zu. Die ausgesprochen fragwürdige Urteilsbegründung lieferte es aber erst wenige Tage vor Ablauf einer weiteren fünfmonatigen Frist im Februar 2019, runde 14 Monate nach der Kündigung. Es wirkt fast, als würde die Vorsitzende Richterin der 6. Kammer Ursula Masuhr am Arbeitsgericht Stuttgart Eltakos Zermürbungsstrategie unterstützen oder sich zumindest instrumentalisieren lassen. Das ist besonders gravierend, da Eltako ganz offensichtlich auf Psycho-Terror durch Isolation und gezielte Unterforderung nach japanischem und US-Vorbild setzt. Die von der Geschäftsleitung initiierte Unterforderung zielt auf Herbeiführung des Boreout-Syndrom und soll zur Resignation und Kündigung des Beschäftigten führen. Sie unterläuft bewusst das zutiefst menschliche Bedürfnis sich als Teil einer Gemeinschaft nützlich zu machen, sinnvolle Arbeit zu verrichten und Erfolgerlebnisse zu haben. Zündet die Strategie leiden Betroffene oft unter einer dem Burnout ähnlichen Symptomatik bis hin zur Depression. Bei Elktako hat man zudem die unter anderem in Japan erfundene Praxis des Banishment-Room übernommen: durch Isolation und unterfordernde, sinnlose oder gar keine Arbeit sollen Beschäftigte vor den fleißigen Kolleg*innen beschämt und zur Aufgabe gebracht werden. (…) Für alle, die das Bedürfnis haben Eltako-Geschäftspartner auf den internen Umgang des Managements mit Mitarbeiter*innen aufmerksam zu machen: Die Liste der Eltako-Vertragspartner kann hier eingesehen werden: https://www.eltako.com/?id=637 . Eltako wird außerdem mit einem Stand auf der Light and Building Weltmesse für Licht- und Gebäudetechnik vom 08. – 13. März 2020 in der Messe Frankfurt zu finden sein. Eine gute Gelegenheit Geschäftsführer Ulrich Ziegler persönlich auf den menschenverachtenden Umgang mit Gerald D. anzusprechen: https://light-building.messefrankfurt.com/frankfurt/de.html ” Beitrag von Jessica Reisner vom 7. Januar 2020 bei Arbeitsunrecht
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